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Bodenfonds und Erbpacht: Wie Kommunen Grundstücke zu dauerhaften Einnahmequellen machen

Statt Grundstücke einmalig zu verkaufen, können Kommunen durch Erbpachtmodelle langfristige inflationsindexierte Einnahmen erzielen — und das Eigentum behalten.

Redaktion  ·  2026-06-11  ·  8 Minuten Lesezeit

Das Problem mit dem Grundstücksverkauf

In Haushaltskrisen greifen Kommunen regelmäßig auf dasselbe Instrument zurück: den Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Der Effekt ist kurzfristig spürbar — und langfristig destruktiv.

Wer heute ein Grundstück verkauft, erhält einmalig Liquidität. Wer es behält und verpachtet, erhält über 75 Jahre dieselbe oder höhere Summe — und das Eigentum bleibt in der kommunalen Hand.

Das ist die Grundlogik des kommunalen Bodenfonds.


Was ein kommunaler Bodenfonds ist

Ein Bodenfonds ist keine neue Idee — Hamburg, München und Basel nutzen Varianten davon seit Jahrzehnten. Das Prinzip:

  1. Die Kommune inventarisiert alle Grundstücke, die nicht für Pflichtaufgaben benötigt werden
  2. Statt Verkauf werden langfristige Erbpachtverträge (60–99 Jahre) abgeschlossen
  3. Der Erbpachtzins liegt typischerweise bei 2–4 % des Bodenwertes jährlich
  4. Inflationsindexierung sichert den Realwert der Einnahmen
Rechenbeispiel: Grundstück mit 5 Mio. € Bodenwert

Verkauf: 5 Mio. € einmalig — danach keine weiteren Einnahmen

Erbpacht (75 Jahre, 3 % Zins, inflationsindexiert):

  • Jahreseinnahme Jahr 1: 150.000 €
  • Jahreseinnahme Jahr 30 (bei Ø 2 % Inflation): 270.000 €
  • Jahreseinnahme Jahr 75: 610.000 €
  • Gesamteinnahmen über 75 Jahre: > 20 Mio. €

Und das Grundstück gehört noch immer der Kommune.


Wo Potenzial liegt

Kommunale Grundstücksbestände sind in vielen Städten erheblich — und oft schlecht dokumentiert.

Typische Kategorien:

Stadtgröße und Potenzial:


Bodenwertsteigerungen abschöpfen

Ein häufig unterschätztes Potential: Wenn die Kommune in Infrastruktur investiert — eine neue Straßenbahnlinie, ein Nahversorgungszentrum, eine Schule — steigen die umliegenden Grundstückswerte. Diesen Wertzuwachs haben privat Eigentümer bisher kostenlos kassiert.

Instrumente zur Abschöpfung:

Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB): Wenn die Kommune Baurecht schafft, kann sie durch Verträge mit Eigentümern einen Teil des Mehrwerts für kommunale Infrastruktur sichern. Rechtlich etabliert, politisch selten ausgeschöpft.

Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. BauGB): Grundstückseigentümer können für die Erschließungsinfrastruktur herangezogen werden — in vielen Kommunen werden die gesetzlichen Höchstsätze nicht ausgeschöpft.

Kommunaler Vorkauf (§ 24 BauGB): In Gebieten mit Bebauungsplan hat die Kommune Vorkaufsrechte — damit kann sie strategisch Grundstücke erwerben, bevor private Käufer profitieren.


Das Infrastruktur Asset Recycling

Noch einen Schritt weiter geht das Asset Recycling: Die Kommune übergibt Infrastruktureinrichtungen (Parkhäuser, Märkte, Sportanlagen) für 20–30 Jahre an private Betreiber — gegen eine Konzessionsgebühr und mit klar definierten Qualitätsstandards.

Das sichert:

Worauf zu achten ist

Asset Recycling ist kein Allheilmittel. Strategisch bedeutsame Infrastruktur (Wasserversorgung, ÖPNV-Kern) sollte nicht konzessioniert werden. Die Vertragsbedingungen müssen wasserdicht sein — insbesondere Rückgabebedingungen und Qualitätsstandards. Schlecht verhandelte Konzessionen können teurer werden als kommunaler Eigenbetrieb.


Erste Schritte für Kommunen

  1. Liegenschaftskataster aktualisieren: Viele Kommunen haben keinen vollständigen Überblick über ihren Grundstücksbestand
  2. Strategieklassifizierung: Was ist Kerninfrastruktur? Was ist disponibel für Erbpacht oder Konzession?
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen: Bestehende Verpflichtungen, Altlasten, Denkmalschutz
  4. Bodenwertgutachten: Aktueller Marktwert als Basis für Erbpachtzins-Berechnung
  5. Politischen Konsens sichern: Erbpacht ist langfristig — sie braucht stabilen Rückhalt über Legislaturperioden hinweg