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Kommunales Forderungsmanagement: Milliarden liegen uneingetrieben auf der Straße

Offene Forderungen, Bußgelder, Gewerbesteuerrückstände — in vielen Kommunen schlummern zweistellige Millionenbeträge in der Buchhaltung. Wie professionelles Forderungsmanagement echte Liquidität schafft.

Redaktion  ·  2026-06-12  ·  7 Minuten Lesezeit

Das unterschätzte Einnahmenpotenzial

In der kommunalen Diskussion dreht sich vieles um neue Einnahmen — höhere Hebesätze, neue Gebühren, Fördermittel. Dabei wird ein Potenzial systematisch übersehen, das keine politischen Beschlüsse erfordert: bestehende Forderungen, die nicht beigetrieben werden.

Kommunen verfügen über erhebliche Außenstände. Gewerbesteuerrückstände, unbezahlte Bußgelder, offene Gebührenforderungen, alte Darlehen — in vielen Städten summieren sich diese Bestände auf 5–15 % des Jahreshaushalts.

Das Problem: Die internen Kapazitäten für professionelles Forderungsmanagement fehlen in den meisten Kommunen.


Was sich in kommunalen Forderungsbeständen findet

Gewerbesteuerrückstände: Unternehmen können Gewerbesteuervorauszahlungen anfechten, Festsetzungen verzögern, Insolvenzverfahren eröffnen. Für viele Kämmereien ist der Bestand an strittigen Gewerbesteuerforderungen kaum bezifferbar.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten: Parkbußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Umweltstrafen. Die Beitreibungsquote liegt in deutschen Kommunen im Schnitt unter 60 % — bei professionellem Management sind 85 % erreichbar.

Sozialleistungsrückforderungen: Zu Unrecht bezogene Sozialleistungen, überzahlte KiTa-Gebühren-Erstattungen, falsch berechnete Wohngeldansprüche. Diese Forderungen verjähren — und werden oft nicht aktiv beigetrieben.

Erschließungskostenbeiträge: Jahrelange Rechtsprechung hat diese Beiträge erschwert. Dennoch bestehen in vielen Kommunen legitime, noch nicht abgerechnete Ansprüche.

Typische Forderungsstruktur einer Mittelstadt

Bei einer Stadt mit 200.000 Einwohnern und einem Jahreshaushalt von 600 Mio. €:

  • Gewerbesteuerrückstände: 8–15 Mio. €
  • Offene Bußgelder: 3–6 Mio. €
  • Sonstige Forderungen: 5–10 Mio. €
  • Gesamt: 16–31 Mio. € Außenstände

Bei einer Beitreibungsquote von 70 % statt 50 %: 3–6 Mio. € Mehrliquidität pro Jahr


Das Forderungsmonetarisierungsmodell

Für Kommunen mit akutem Liquiditätsbedarf gibt es einen schnelleren Weg als klassische Beitreibung: die Forderungsmonetarisierung.

Das Prinzip:

  1. Die Kommune überträgt einen Bestand an Forderungen (z.B. alte Gewerbesteuerforderungen, Bußgeldbestände) an eine Zweckgesellschaft
  2. Die Zweckgesellschaft zahlt sofort einen Anteil des Nennwerts — typischerweise 30–45 %
  3. Die Zweckgesellschaft übernimmt das Beitreibungsrisiko und die Beitreibungskosten
  4. Bei erfolgreichem Einzug partizipiert die Kommune an den Erlösen — typischerweise 40–60 % des eingezogenen Betrags

Der Vorteil: Sofortige Liquidität ohne Kreditaufnahme. Die Kommune gibt einen Teil des Upside ab — sichert sich aber Planbarkeit.


Professionelles internes Forderungsmanagement

Ohne externe Monetarisierung lässt sich durch interne Professionalisierung erheblich mehr herausholen:

Maßnahme 1: Forderungspriorisierung Nicht alle Forderungen sind gleich. Hohe Beträge, geringe Verjährungsrisiken und klare Rechtslage zuerst — nicht FIFO (First In, First Out).

Maßnahme 2: Digitalisiertes Mahnwesen Viele Kommunen mahnen noch manuell oder mit veralteten Systemen. Automatisiertes Mahnwesen mit definierten Eskalationsstufen erhöht die Beitreibungsquote deutlich.

Maßnahme 3: Externe Servicer für Kleinstforderungen Für Forderungen unter 500 € lohnt sich interne Bearbeitung meist nicht. Externe Dienstleister mit kommunalrechtlicher Erfahrung können diese Bestände kostenneutral oder sogar mit Überschuss abarbeiten.

Maßnahme 4: Verjährungsmanagement Viele kommunale Forderungen verjähren — weil das Verjährungsdatum nicht im System hinterlegt ist oder die zuständige Sachbearbeiterin erkrankt ist. Ein zentrales Verjährungskalender ist Pflicht.


Rechtliche Rahmenbedingungen

Kommunales Forderungsmanagement bewegt sich in einem spezifischen Rechtsrahmen:

Erste Maßnahmen ohne großen Aufwand
  1. Gesamtbestand offener Forderungen beziffern — viele Kommunen kennen ihn nicht
  2. Top-20-Forderungen identifizieren: Die größten 20 Außenstände machen oft 60–70 % des Bestands aus
  3. Verjährungsdaten aller Forderungen über 10.000 € dokumentieren
  4. Beitreibungsquote der letzten 3 Jahre analysieren — Baseline für Verbesserungsziele