Das unterschätzte Einnahmenpotenzial
In der kommunalen Diskussion dreht sich vieles um neue Einnahmen — höhere Hebesätze, neue Gebühren, Fördermittel. Dabei wird ein Potenzial systematisch übersehen, das keine politischen Beschlüsse erfordert: bestehende Forderungen, die nicht beigetrieben werden.
Kommunen verfügen über erhebliche Außenstände. Gewerbesteuerrückstände, unbezahlte Bußgelder, offene Gebührenforderungen, alte Darlehen — in vielen Städten summieren sich diese Bestände auf 5–15 % des Jahreshaushalts.
Das Problem: Die internen Kapazitäten für professionelles Forderungsmanagement fehlen in den meisten Kommunen.
Was sich in kommunalen Forderungsbeständen findet
Gewerbesteuerrückstände: Unternehmen können Gewerbesteuervorauszahlungen anfechten, Festsetzungen verzögern, Insolvenzverfahren eröffnen. Für viele Kämmereien ist der Bestand an strittigen Gewerbesteuerforderungen kaum bezifferbar.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten: Parkbußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Umweltstrafen. Die Beitreibungsquote liegt in deutschen Kommunen im Schnitt unter 60 % — bei professionellem Management sind 85 % erreichbar.
Sozialleistungsrückforderungen: Zu Unrecht bezogene Sozialleistungen, überzahlte KiTa-Gebühren-Erstattungen, falsch berechnete Wohngeldansprüche. Diese Forderungen verjähren — und werden oft nicht aktiv beigetrieben.
Erschließungskostenbeiträge: Jahrelange Rechtsprechung hat diese Beiträge erschwert. Dennoch bestehen in vielen Kommunen legitime, noch nicht abgerechnete Ansprüche.
Bei einer Stadt mit 200.000 Einwohnern und einem Jahreshaushalt von 600 Mio. €:
- Gewerbesteuerrückstände: 8–15 Mio. €
- Offene Bußgelder: 3–6 Mio. €
- Sonstige Forderungen: 5–10 Mio. €
- Gesamt: 16–31 Mio. € Außenstände
Bei einer Beitreibungsquote von 70 % statt 50 %: 3–6 Mio. € Mehrliquidität pro Jahr
Das Forderungsmonetarisierungsmodell
Für Kommunen mit akutem Liquiditätsbedarf gibt es einen schnelleren Weg als klassische Beitreibung: die Forderungsmonetarisierung.
Das Prinzip:
- Die Kommune überträgt einen Bestand an Forderungen (z.B. alte Gewerbesteuerforderungen, Bußgeldbestände) an eine Zweckgesellschaft
- Die Zweckgesellschaft zahlt sofort einen Anteil des Nennwerts — typischerweise 30–45 %
- Die Zweckgesellschaft übernimmt das Beitreibungsrisiko und die Beitreibungskosten
- Bei erfolgreichem Einzug partizipiert die Kommune an den Erlösen — typischerweise 40–60 % des eingezogenen Betrags
Der Vorteil: Sofortige Liquidität ohne Kreditaufnahme. Die Kommune gibt einen Teil des Upside ab — sichert sich aber Planbarkeit.
Professionelles internes Forderungsmanagement
Ohne externe Monetarisierung lässt sich durch interne Professionalisierung erheblich mehr herausholen:
Maßnahme 1: Forderungspriorisierung Nicht alle Forderungen sind gleich. Hohe Beträge, geringe Verjährungsrisiken und klare Rechtslage zuerst — nicht FIFO (First In, First Out).
Maßnahme 2: Digitalisiertes Mahnwesen Viele Kommunen mahnen noch manuell oder mit veralteten Systemen. Automatisiertes Mahnwesen mit definierten Eskalationsstufen erhöht die Beitreibungsquote deutlich.
Maßnahme 3: Externe Servicer für Kleinstforderungen Für Forderungen unter 500 € lohnt sich interne Bearbeitung meist nicht. Externe Dienstleister mit kommunalrechtlicher Erfahrung können diese Bestände kostenneutral oder sogar mit Überschuss abarbeiten.
Maßnahme 4: Verjährungsmanagement Viele kommunale Forderungen verjähren — weil das Verjährungsdatum nicht im System hinterlegt ist oder die zuständige Sachbearbeiterin erkrankt ist. Ein zentrales Verjährungskalender ist Pflicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunales Forderungsmanagement bewegt sich in einem spezifischen Rechtsrahmen:
- Kommunalabgabengesetze der Länder regeln Beitreibung öffentlicher Abgaben
- Vollstreckungsrecht (Verwaltungsvollstreckungsgesetze) ermöglicht Pfändungen ohne Klageweg
- Datenschutz (DSGVO): Forderungsabtretung an externe Servicer erfordert Auftragsverarbeitungsverträge
- Haushaltsrecht: Abschreibung uneinbringlicher Forderungen muss dokumentiert sein
- Gesamtbestand offener Forderungen beziffern — viele Kommunen kennen ihn nicht
- Top-20-Forderungen identifizieren: Die größten 20 Außenstände machen oft 60–70 % des Bestands aus
- Verjährungsdaten aller Forderungen über 10.000 € dokumentieren
- Beitreibungsquote der letzten 3 Jahre analysieren — Baseline für Verbesserungsziele