Das strukturelle Unterdeckungsproblem
Kommunale Gebühren sollen nach dem Kostendeckungsprinzip kalkuliert werden — die Einnahmen sollen die Kosten der Leistungserbringung decken. In der Praxis ist die Kostendeckung in den meisten Bereichen unvollständig.
Das hat historische Gründe: Gebühren werden politisch festgesetzt. Erhöhungen sind unpopulär. Also bleiben sie jahrelang unverändert, während die Kosten steigen — durch Tarife, Energie, Personal. Das Ergebnis ist eine wachsende Unterdeckung, die aus dem allgemeinen Haushalt subventioniert wird.
In einer mittelgroßen Kommune summiert sich diese versteckte Subventionierung schnell auf Millionenbeträge pro Jahr — ohne dass es eine politische Entscheidung dafür gäbe.
Wo die größten Lücken liegen
Friedhofs- und Bestattungswesen
Kostendeckungsgrad in deutschen Kommunen: häufig 60–80 %. Der Rest wird aus Steuermitteln finanziert — eine Subvention, die selten als solche diskutiert wird.
Rechtlich sind Kostendeckungsgrade bis 100 % möglich, in vielen Bundesländern auch leicht darüber. Eine Vollkostenrechnung ist Pflicht — wird aber selten konsequent durchgeführt.
Standesamt
Beurkundungen, Eheschließungen, Namensänderungen — die Gebühren sind in vielen Kommunen seit Jahren unverändert und decken die tatsächlichen Personalkosten nicht. Bundesrechtlich sind die Gebühren für Personenstandsregister gebunden, aber Zusatzleistungen (Samstagstermine, besondere Locations) können kostendeckend oder sogar gewinnbringend kalkuliert werden.
Parkgebühren und Parkraummanagement
Parkgebühren sind in vielen Kommunen seit Jahren nicht angepasst worden. Gleichzeitig sind die Kosten für Parkraumbewirtschaftung (Personal, Technik, Unterhalt) gestiegen. Eine Überprüfung des Kostendeckungsgrads lohnt sich — und bietet gleichzeitig verkehrsplanerische Steuerungsmöglichkeiten.
Verwaltungsgebühren
Baugenehmigungen, Gewerbeanmeldungen, Zulassungen — viele Verwaltungsgebühren wurden zuletzt vor Jahren kalkuliert. Eine Vollkostenrechnung unter Einbezug aktueller Personalkosten ergibt häufig erhebliche Unterdeckungen.
Was rechtlich möglich ist
Das Gebührenrecht ist Landesrecht — jedes Bundesland hat eigene Kommunalabgabengesetze. Aber einige Grundsätze gelten überall:
Kostendeckungsprinzip: Gebühren dürfen die Kosten der Leistungserbringung nicht wesentlich übersteigen. Eine Überdeckung ist in der Regel bis zu einem bestimmten Prozentsatz (5–20 %, je nach Bundesland) zulässig.
Äquivalenzprinzip: Die Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Eine Baugenehmigungsgebühr, die sich am Bauvolumen orientiert, ist typischerweise äquivalent.
Gleichbehandlungsgrundsatz: Ähnliche Leistungen müssen ähnlich bepreist werden. Willkürliche Differenzierungen sind nicht zulässig.
Wichtig: Soziale Staffelungen (ermäßigte Gebühren für einkommensschwache Haushalte) sind in vielen Bereichen rechtlich möglich — sie müssen aber explicit geregelt und finanziert werden.
Wie eine Gebührenüberprüfung in der Praxis funktioniert
Schritt 1: Bestandsaufnahme Alle Gebührentatbestände erfassen: aktuelle Gebührenhöhe, letzte Anpassung, Kostenkalkulation (falls vorhanden), geschätzter Kostendeckungsgrad.
Schritt 2: Vollkostenrechnung Für jeden Gebührenbereich: Was kostet die Leistungserbringung tatsächlich? Direkte Personalkosten (inkl. Overhead), Sachkosten, anteilige Infrastrukturkosten, Abschreibungen.
Das ist aufwändig — aber einmal gemacht, bildet es die Grundlage für Jahre.
Schritt 3: Vergleich mit anderen Kommunen Was verlangen strukturähnliche Kommunen für dieselbe Leistung? Große Abweichungen nach unten sind ein Indiz für Anpassungsbedarf.
Schritt 4: Politische Entscheidung Welche Gebühren werden angepasst — und wie schnell? Eine stufenweise Anpassung über 2–3 Jahre ist politisch oft leichter durchzusetzen als eine Einmalerhöhung.
Einsparpotenzial quantifizieren
Für eine mittelgroße Kommune (80.000 EW) mit einem Gebührenaufkommen von ca. 8–12 Millionen Euro:
- Durchschnittlicher Unterdeckungsgrad: geschätzt 15–25 %
- Erreichbares Optimierungspotenzial (realistisch): 8–12 %
- Jährliches Mehraufkommen: 640.000–1.440.000 €
Das sind keine einmaligen Effekte — sie sind dauerhaft und steigen mit der Kostenentwicklung mit, wenn die Gebührenüberprüfung regelmäßig (alle 3–4 Jahre) wiederholt wird.
Fazit
Gebührenoptimierung ist das am wenigsten genutzte Einnahmepotenzial in deutschen Kommunen. Es erfordert keine neuen Steuern, keine Bundesgesetze, keine Haushaltsgenehmigungen — nur eine ehrliche Vollkostenrechnung und den politischen Willen zur Anpassung.
Wer alle vier Jahre systematisch prüft, ob seine Gebühren die Kosten decken, hat eine verlässliche, wachsende Einnahmequelle — ohne Abhängigkeit von Konjunktur oder Zuweisungspolitik.