Für viele nordrhein-westfälische Kommunen war es die Rettung in zwei aufeinanderfolgenden Krisen: die Möglichkeit, pandemie- und kriegsbedingte Defizite aus dem Haushalt herauszurechnen und den Ergebnisplan so genehmigungsfähig zu halten. Diese Möglichkeit läuft aus. Ab dem Haushaltsjahr 2026 muss die geparkte Last erstmals aufgelöst werden – und mit ihr kehrt ein Problem in die Bücher zurück, das nie verschwunden war. Für einen erheblichen Teil der Kommunen, die sich heute noch außerhalb der Haushaltssicherung wähnen, beginnt damit ein Countdown.
Was isoliert wurde – und warum
Als 2020 die Steuereinbrüche der Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte durchschlugen, drohte reihenweise der Absturz in die Haushaltssicherung. Das Land reagierte mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz, später erweitert um die Folgen des Krieges gegen die Ukraine zum NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG).
Der Mechanismus: Die krisenbedingten Mehraufwendungen und Mindererträge werden in einer Nebenrechnung ermittelt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen – „isoliert”. Diesem Betrag wird als Bilanzierungshilfe ein fiktives Aktivum gegenübergestellt. Das Defizit belastet dadurch nicht den laufenden Ergebnishaushalt, und die Haushaltssatzung bleibt genehmigungsfähig. Kurz: Das Loch wandert aus der Ergebnisrechnung in eine Sonderposition. Es ist nicht getilgt, sondern gestundet.
Genau deshalb sagt der aktuell niedrige Stand der Haushaltssicherungskonzepte in NRW wenig über die tatsächliche Finanzlage aus. Der Rückgang der HSK-Fälle in den vergangenen Jahren ist zu einem großen Teil kein Zeichen gesundender Haushalte, sondern die Folge dieser Auslagerung. Wer die Zahl der Kommunen ohne HSK liest, liest die Zahl der Kommunen, die ihr Defizit erfolgreich isoliert haben – nicht die Zahl der Kommunen ohne Defizit.
Eine Krücke, kein Heilmittel
Für strukturell schwache Kommunen war die Isolierung von Beginn an keine nachhaltige Entlastung. Sie verschiebt die Belastung in die Zukunft, wo sie zusätzlich zu bereits bestehenden Schulden und aufgeschobenen Investitionen ausgeglichen werden muss. Die Bilanzierungshilfe trägt so lange, wie niemand auf das Bein treten muss. Der Termin, an dem aufgetreten werden muss, steht im Gesetz.
Der Stichtag: ab 2026 zurück in die Ergebnisrechnung
Mit dem Haushaltsjahr 2026 endet die reine Parkposition. Für die gebildete Bilanzierungshilfe gibt es dann zwei Wege – und beide führen dorthin, wo es zählt:
Erstens kann die Bilanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden. Das verteilt die Last auf einen langen Zeitraum, belastet dafür aber ab 2026 jeden Ergebnishaushalt Jahr für Jahr aufs Neue – dauerhafter Druck genau auf jene Kennzahl, die über die Haushaltssicherung entscheidet.
Zweitens kann die Bilanzierungshilfe einmalig ganz oder in Teilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Das hält den laufenden Ergebnisplan frei, kostet aber in einem Zug Eigenkapital. Für Kommunen mit dünner Substanz rückt damit die Überschuldung näher.
Es gibt kein drittes Türchen, hinter dem die Last einfach verschwindet. Die Entscheidung ist eine zwischen zwei Formen desselben Rückflusses.
Der Denkfehler: „Kein HSK” heißt nicht „gesund”
Hier liegt die für 2026 entscheidende Fehleinschätzung. Viele Kämmereien lesen das Ausbleiben eines HSK als Entwarnung. Doch die Haushaltssicherungspflicht nach § 76 GO NRW knüpft nicht an einen Bestand, sondern an einen Fluss: Sie greift, sobald die allgemeine Rücklage in der Planung um mehr als rund fünf Prozent pro Jahr gezehrt werden muss.
Das verändert die Rechnung grundlegend. Zunächst federt die Ausgleichsrücklage den fiktiven Haushaltsausgleich ab. Ist sie aufgezehrt und übersteigt das verbleibende Jahresdefizit die Fünf-Prozent-Schwelle der allgemeinen Rücklage, ist die Pflicht ausgelöst – lange bevor die Rücklage rechnerisch „leer” ist. Wer ab 2026 eine jährliche Abschreibung der Bilanzierungshilfe zusätzlich zu einem ohnehin strukturell defizitären Ergebnis verkraften muss, kann diese Schwelle schneller reißen, als es die scheinbar komfortable Rücklagenhöhe vermuten lässt.
Anders gesagt: Nicht die Größe des Polsters entscheidet, sondern die Geschwindigkeit, mit der 2026 daran gezehrt wird.
Die Größenordnung
Wie groß die Welle ausfallen kann, haben die kommunalen Spitzenverbände selbst beziffert. Nach einer Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW müsste ohne die haushaltsrechtlichen Erleichterungen und ohne echte Finanzhilfen rund ein Drittel bis mehr als 40 Prozent der Mitglieder in die Haushaltssicherung; ein weiterer Anteil von etwa 20 Prozent galt als gefährdet. Die Isolierung hat diese Bewegung nicht verhindert, sondern verzögert. Ab 2026 fällt der Puffer, der sie bislang aufgehalten hat.
Die Entscheidung fällt jetzt
Das Unbequeme am Countdown: Die Weichenstellung ist kein Thema für übermorgen, sondern für den laufenden Aufstellungszyklus. Ob abgeschrieben oder gegen Eigenkapital ausgebucht wird, ist ein Beschluss zur Haushaltssatzung 2026 – er steht diese Runde auf der Tagesordnung des Rates. Kämmerinnen und Kämmerer müssen sich positionieren, und die Positionierung hat Folgen weit über das einzelne Haushaltsjahr hinaus.
Und noch etwas gibt den Ausschlag: der Unterschied zwischen aktivem und reaktivem Handeln. Wer die Konsolidierung eigeninitiativ angeht, bevor der Ergebnishaushalt kippt, behält den Gestaltungsspielraum in eigener Hand. Wer wartet, bis die Kommunalaufsicht die Genehmigung versagt und ein Haushaltssicherungskonzept einfordert, konsolidiert unter fremd gesetzten Auflagen. Beide Male wird gespart – aber die Reihenfolge entscheidet darüber, wer die Prioritäten setzt.
Selbsttest: Wie nah sind Sie an der Schwelle?
Fünf Fragen, die eine erste Einordnung erlauben – ehrlich beantwortet:
- Wie hoch ist Ihre kumulierte Bilanzierungshilfe aus dem NKF-CUIG, absolut und je Einwohner?
- Welchen Weg wählen Sie 2026 – Abschreibung über bis zu 50 Jahre oder Ausbuchung gegen das Eigenkapital? Und ist dieser Beschluss schon gefasst?
- Wie viel Ausgleichsrücklage steht Ihnen noch für den fiktiven Ausgleich zur Verfügung – in Jahren gerechnet, nicht in Euro?
- Übersteigt Ihr strukturelles Jahresdefizit – zuzüglich der ab 2026 fälligen Abschreibung – die Fünf-Prozent-Schwelle Ihrer allgemeinen Rücklage?
- Würde eine Ausbuchung gegen das Eigenkapital Ihre Substanz in die Nähe der Überschuldung bringen?
Wer bei drei oder mehr dieser Fragen ins Grübeln kommt, sollte die Rechnung nicht dem nächsten Prüfungsbericht überlassen.
Ein nüchterner Ausblick
Die Isolierung war ein legitimes Instrument, um in einer akuten Krise Handlungsfähigkeit zu sichern. Sie hat getan, was sie sollte. Was sie nie konnte, ist, ein strukturelles Missverhältnis zwischen Aufgaben und Erträgen zu heilen. Ab 2026 zeigt sich, welche Kommunen die gewonnene Zeit zur Konsolidierung genutzt haben – und welche nur auf das Ende der Frist gewartet haben, ohne es zu wollen.
Der Countdown läuft. Er ist nicht dramatisch, sondern kalendarisch. Und das macht ihn planbar – für alle, die jetzt rechnen.
Ein wichtiger Hinweis zur Einordnung: Der Effekt der Auflösung ist bilanzieller Natur und schlägt sich im Ergebnishaushalt nieder – er ist kein unmittelbarer Liquiditätsabfluss. Gerade deshalb ist er für die Haushaltssicherung relevant, denn die Pflicht nach § 76 GO NRW bemisst sich am Ergebnis, nicht an der Kasse.