Was Kassenkredite ursprünglich waren
Kassenkredite sind das kommunale Äquivalent eines Kontokorrentkredits. Sie wurden geschaffen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken — etwa wenn Steuereinnahmen noch nicht eingegangen sind, aber laufende Ausgaben bereits fällig werden.
Die entscheidende Einschränkung: Kassenkredite sollen innerhalb eines Haushaltsjahres ausgeglichen werden. Sie sind kein Finanzierungsinstrument für Investitionen, und sie dürfen keine Haushaltslücken strukturell verdecken.
In der Praxis ist genau das passiert.
Die Realität: Dauerfinanzierung durch kurzfristige Instrumente
Aktuelle Zahlen: Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Kassenkreditbestände der deutschen Kommunen Ende 2024 auf rund 44 Milliarden Euro. Davon entfällt ein überproportional hoher Anteil auf strukturschwache Regionen — insbesondere das Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Einzelne Städte haben Kassenkreditbestände, die ihre Jahresinvestitionen um ein Vielfaches übersteigen. Das ist keine kurzfristige Liquiditätslücke mehr — das ist ein verstecktes Strukturdefizit.
Ein Kassenkreditbestand von 500 Mio. € bei einem Zinssatz von 3,5 % bedeutet 17,5 Mio. € Zinszahlungen pro Jahr — ohne einen Cent Tilgung. Das ist Geld, das nicht in Infrastruktur, Personal oder Dienstleistungen fließt.
Warum das Problem strukturell ist
Die Ursache liegt nicht in schlechter Haushaltsführung einzelner Kämmereien. Sie liegt in einer systematischen Unterfinanzierung kommunaler Aufgaben:
- Wachsende Pflichtaufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung durch Bund und Länder
- Steuerliche Abhängigkeit von Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer — beide zyklisch, beide außerhalb kommunaler Kontrolle
- Sozialausgaben als Kostentreiber: Insbesondere Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) und Grundsicherung (SGB XII) steigen strukturell, ohne dass Kommunen die Leistungshöhe bestimmen
§ 89 der Gemeindeordnung NRW (analog in anderen Bundesländern) erlaubt Kassenkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen — nicht zur Deckung von Haushaltsfehlbeträgen. In der Praxis wird diese Grenze von Aufsichtsbehörden häufig toleriert, weil eine rigide Anwendung zur Zahlungsunfähigkeit führen würde.
Was Kämmereien konkret tun können
Kurzfristig:
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Zinsbindung optimieren: Viele Kassenkredite laufen variabel. Bei aktuellem Zinsniveau kann eine Teilkonvertierung in Festzinsdarlehen sinnvoll sein — bei gleichzeitig klarer Tilgungsplanung.
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Transparenz herstellen: Kassenkreditbestände sollten im Haushaltsbericht separat ausgewiesen werden — nicht in den allgemeinen Verbindlichkeiten vergraben.
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Konsolidierungsdialog einfordern: Viele Kommunen wissen nicht, dass sie Anspruch auf ein strukturiertes Gespräch mit der Kommunalaufsicht haben — inklusive konkreter Konsolidierungshilfen.
Mittelfristig:
Das eigentliche Problem ist ein politisches: Solange Bund und Länder Aufgaben auf Kommunen übertragen ohne vollständige Finanzierungsbegleitung, bleibt die Strukturlücke bestehen. Kämmereien sollten diese Zusammenhänge aktiv in der politischen Diskussion benennen — und dokumentieren.
Die unterschätzte Konsequenz: Investitionsfähigkeit
Das vielleicht folgenreichste Problem ist der Investitionsstau. Kommunen mit hohen Kassenkreditbeständen können kaum Kredite für Investitionen aufnehmen — weil Aufsichtsbehörden keine weiteren Schulden genehmigen, während bestehende Verbindlichkeiten nicht getilgt werden.
Der KfW-Kommunalpanel 2025 beziffert den kommunalen Investitionsstau auf 166 Milliarden Euro. Das sind Brücken, die nicht saniert werden. Schulen, die baufällig bleiben. Digitale Infrastruktur, die fehlt.
Der Kassenkreditstau und der Investitionsstau sind zwei Seiten derselben Medaille.
Fazit
Kassenkredite als Dauerzustand sind ein politisch unbequemes, aber zentrales Thema für jede kommunale Führung. Die erste Aufgabe ist Transparenz: Wer weiß, wie groß das eigene strukturelle Defizit tatsächlich ist, kann strategisch handeln. Wer es verdeckt, trifft keine informierten Entscheidungen.
Der Kämmerer wird in den kommenden Ausgaben konkrete Konsolidierungsstrategien und Verhandlungsansätze mit Kommunalaufsicht und Landesregierungen vorstellen.