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Asylkosten 2026: Was Kommunen wirklich zahlen — und wo die Steuerungshebel liegen

Asyl- und Integrationsausgaben haben sich seit 2013 verdreifacht. Was bleibt nach Bundes- und Landeserstattungen tatsächlich bei den Kommunen? Und welche Ausgaben sind wirklich steuerbar?

Redaktion  ·  2026-06-16  ·  8 Minuten Lesezeit

Die Zahl die fehlt: Der kommunale Netto-Eigenanteil

Die öffentliche Diskussion über Asylkosten nennt immer Brutto-Zahlen. Der Bund überweist Pauschalen, die Länder erstatten Teile weiter. Was am Ende tatsächlich bei der Gemeinde verbleibt, ist in kaum einer Kämmerei präzise beziffert.

Das ist das erste Problem — ohne die richtige Zahl gibt es keine fundierte Steuerung.

Typische Kostenstruktur (nach allen Erstattungen, kreisfreie Stadt, Stand 2025):

KostenblockBruttoBundeserstattungLandeserstattungNetto-Gemeindeanteil
Unterbringung100 %0 %50–70 %30–50 %
AsylbLG-Leistungen100 %0 %60–80 %20–40 %
Sozialbetreuung100 %0 %20–40 %60–80 %
Integration/Sprachkurse100 %40–60 %20–30 %10–40 %
Verwaltung100 %0 %0–20 %80–100 %

Starke Variation nach Bundesland — NRW, Bayern und Sachsen haben unterschiedliche Erstattungsmodelle.


Was die Kosten wirklich treibt

Die Unterbringung

Notunterkünfte kosten 40–80 € pro Person und Nacht. Dezentrale Wohnungen kosten 15–25 € pro Person und Nacht. Die Kostendifferenz ist enorm — und die Zuweisung der Personen liegt nicht bei der Kommune.

Was steuerbar ist: Die schnelle Überführung von Notunterkünften in dezentrale Unterbringung sobald möglich. Jede Woche früher spart 25–55 € pro Person pro Tag.

Die Sozialbetreuung

Sozialarbeiter für Flüchtlingsbetreuung werden kaum erstattet. Das ist der Bereich mit dem höchsten kommunalen Eigenanteil — und dem größten Gestaltungsspielraum.

Wer hier investiert (Sozialbetreuung, Sprachkurse, Arbeitsvermittlung), spart langfristig: Jede Person, die früher in Arbeit kommt, kostet nicht mehr SGB-II-Leistungen.

Die Verwaltungskosten

Ausländerbehörde, Sozialamt, Ordnungsamt — das Asylverfahren bindet erhebliche Verwaltungskapazitäten. Diese Kosten werden kaum erstattet und in kommunalen Haushalten oft nicht separat ausgewiesen.


Der Integrationseffekt: Was Kommunen langfristig zurückgewinnen

Die kommunale Diskussion über Asylkosten fokussiert fast ausschließlich auf Ausgaben. Die Einnahmeseite wird ignoriert.

Fakten:

Eine Studie des IZA Bonn (2024) zeigt: Der fiskalische Nettoeffekt eines integrierten Flüchtlings wird nach 7–10 Jahren positiv — wenn Integration aktiv gefördert wird. Bei passiver Verwaltung dauert es 15–20 Jahre oder bleibt negativ.

Die Steuerungsfrage

Kommunen, die in frühe Integration investieren, haben höhere Kosten in Jahr 1–3 und deutlich niedrigere Kosten ab Jahr 4+. Kommunen, die verwalten statt integrieren, zahlen länger mehr.

Das ist keine politische Aussage. Es ist eine Haushaltsperspektive über einen 10-Jahres-Horizont.


Drei konkrete Steuerungsansätze

1. Kapazitätsplanung statt Krisenreaktion

Die teuersten Asylkosten entstehen in Krisenzeiten: wenn Turnhallen geöffnet, Sicherheitsdienste für 60 €/Person/Nacht eingekauft werden. Frühwarnsysteme auf Basis von BAMF-Zuweisungsprognosen ermöglichen proaktive Kapazitätsplanung — und ersparen die teuersten Nothilfe-Phasen.

2. Dezentralisierung von Tag 1

Wer dezentrale Wohnunterbringung als Default anstatt Ausnahme versteht, hat strukturell niedrigere Unterbringungskosten — und bessere Integrationsergebnisse.

3. Arbeitsvermittlung als Haushaltsinvestition

Jeder Monat frühere Erwerbstätigkeit spart Sozialleistungen, entlastet Sozialarbeiter-Kapazitäten und schafft kommunale Steuereinnahmen. Koordinierte Arbeitsvermittlung für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ist eine der wenigen Maßnahmen mit nachweislich positivem Return on Investment.