Die vergessene Zeitbombe
Während HzE-Kosten im politischen Fokus stehen, wächst still und stetig ein anderer Ausgabenblock: die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel.
Die Entwicklung:
- 2010: ~490.000 Empfänger bundesweit
- 2020: ~660.000 Empfänger
- 2025: ~780.000 Empfänger (Schätzung)
Wachstumsrate: +59 % in 15 Jahren. Und die demografische Entwicklung garantiert, dass es weiter steigt.
Warum das politisch unbequem ist
Grundsicherung im Alter ist weniger sichtbar als Wohnungslosigkeit oder HzE. Die Empfänger sind keine Problemfälle — sie sind alte Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben und trotzdem nicht genug Rente bekommen.
Das macht es politisch schwer zu diskutieren. Und haushaltspolitisch trotzdem dringend.
Die Grundsicherung im Alter wird zu ca. 75–80 % vom Bund und Land finanziert. Der kommunale Eigenanteil von 20–25 % klingt gering — bei einer Großstadt mit 20.000 Empfängern und einem Durchschnittssatz von 850 €/Monat sind das aber trotzdem:
20.000 × 850 € × 12 Monate × 22 % = 44,9 Mio. € kommunaler Anteil pro Jahr
Was Kommunen (nicht) steuern können
Nicht steuerbar:
- Rentenhöhe der Betroffenen
- Bundesrechtliche Leistungshöhe
- Demografische Entwicklung
Eingeschränkt steuerbar:
- Prüfung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern (§94 SGB XII)
- Vermögensprüfung und korrekte Anrechnung von Immobilien
- Vermeidung von Doppelleistungen mit SGB II
- Prozesseffizienz in der Verwaltung
Die unterschätzte Stellschraube: Prävention von Altersarmut
Kommunen können wenig an bestehenden Grundsicherungsansprüchen ändern — aber viel daran, wie viele Menschen in die Situation geraten.
Kommunale Altersarmut-Prävention:
- Kooperation mit Rentenberatungsstellen: Viele Menschen kennen ihre Rentenansprüche nicht oder verzichten auf Antragsstellung (Inanspruchnahme-Hemmung)
- Betriebliche Altersvorsorge für kommunale Beschäftigte mit Niedriglohn
- Förderung von Wohneigentumserwerb als Altersvorsorge
- Schuldnerberatung: Wer mit 50 verschuldet ist, wird mit 67 arm
Diese Maßnahmen wirken in 10–20 Jahren — nicht im nächsten Haushalt. Aber Kommunen, die sie nicht ergreifen, zahlen in 10–20 Jahren entsprechend mehr.
Doppelleistungen — das stille Effizienzproblem
Ein erheblicher Teil der SGB-XII-Ausgaben entsteht durch Prozessineffizienzen:
- Personen, die sowohl SGB II als auch SGB XII beziehen (was nur in Ausnahmefällen korrekt ist)
- Personen, die keinen Wohngeldantrag gestellt haben, obwohl er die Grundsicherung reduzieren würde
- Falsch berechnete Unterhaltsansprüche
Systematische Fallprüfungen in diesen Bereichen können 3–8 % der Ausgaben reduzieren — ohne eine einzige Leistungskürzung.
Der politische Auftrag
Grundsicherung im Alter ist kein technisches Problem. Es ist das Ergebnis eines Rentensystems, das für zunehmend viele Menschen nicht ausreicht.
Kommunen können daran nichts Grundsätzliches ändern. Aber sie können:
- Die Kosten präzise kennen und benennen
- Prävention langfristig denken
- Prozesseffizienz bei der Verwaltung maximieren
- Den Druck auf Bund und Land aufrechterhalten, den kommunalen Eigenanteil zu reduzieren
Wer schweigt, zahlt.