In der Stadtkasse Potsdam verantwortet die Stelle privatrechtliche Vollstreckung und Immobiliarvollstreckung bis hin zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Ihre Aufgaben
- Prüfung der Zulässigkeit und Wahl des wirtschaftlichsten Vollstreckungswegs
- Gerichtliches Mahnverfahren und Einleitung von Pfändungs- und Gerichtsvollzieheraufträgen
- Beantragung von Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Grundbuchprüfung
- Dingliche Sicherung von Forderungen im Grundbuch
- Bearbeitung von Rechtsbehelfen und Vorbereitung von Klageverfahren
- Abstimmung von Räumungsverfahren mit Fachbereichen
Ihr Profil
- Diplom (FH)/Bachelor Verwaltung oder Verwaltungsfachwirt/in
- Erfahrung im Forderungsmanagement
- Vertiefte Kenntnisse in Verwaltungs- oder ZPO-Vollstreckung
- Wirtschaftliches Denken und Verhandlungsgeschick
Wir bieten
- EG 9c TVöD-VKA
- Betriebliche Altersvorsorge, VL und Firmenticketzuschuss
- Gleitzeit und bis zu 50 % mobiles Arbeiten
- 31 Urlaubstage plus 24.12./31.12. frei
- Strukturierte Einarbeitung
Quelle: Stellenausschreibung Landeshauptstadt Potsdam, geprüft am 2026-10-09. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 26 ähnlichen kommunalen Stellen
Kasse & Vollstreckung · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 9a
diese Stelle: EG 9c
EG 4EG 8EG 12EG 16
Höher eingruppiert als die Mehrheit: 84 % der Vergleichsstellen liegen darunter.
62 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
27 %der Vergleichsstellen sind befristet
1vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
Fort- und Weiterbildung92 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge73 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung65 %
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten62 %
Gesundheitsmanagement / Sport62 %
Leistungsentgelt / Jahressonderzahlung58 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.