Im Amt für Finanzmanagement der Kreisstadt Mettmann verantworten Sie die Anlagenbuchhaltung und führen die Bilanz- und Jahresabschlussarbeiten federführend.
Ihre Aufgaben
- Führung und Weiterentwicklung der Anlagenbuchhaltung, Inventurplanung
- Federführung bei Bilanz und Jahresabschluss inkl. Anhang
- Beratung der Fachämter zum Anlagevermögen
- Ansprechpartner für das Prüfungsamt des Kreises
- Unterstützung beim Jahresabschluss der VHS
Ihr Profil
- Verwaltungslehrgang II, Bachelor/Diplom (FH) Wirtschaft bzw. Finanz- und Rechnungswesen oder Bilanzbuchhalter
- Finanzbuchhalterprüfung oder Bereitschaft dazu
- Kenntnisse im Kommunalen Finanzmanagement wünschenswert
- Durchsetzungsvermögen und konzeptionelle Arbeitsweise
Wir bieten
- Weiterbeschäftigung nach Befristung angedacht
- Betriebsrente, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, VL-Zuschuss
- 30 Tage Urlaub (ab 2027: 31), Heiligabend und Silvester frei
- Flexible Arbeitszeit und Homeoffice
- Familienservice, Corporate Benefits, Sportangebote und Jobrad
Quelle: Stellenausschreibung Kreisstadt Mettmann, geprüft am 2026-10-09. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 53 ähnlichen kommunalen Stellen
Kämmerei & Haushalt · bundesweit, gleiche Entgeltstufe ±1 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 9c
diese Stelle: EG 10
EG 4EG 8EG 12EG 16
Höher eingruppiert als die Mehrheit: 72 % der Vergleichsstellen liegen darunter.
75 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
9 %der Vergleichsstellen sind befristet
9vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
✓ Fort- und Weiterbildung94 %
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten75 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung57 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge57 %
✓ Gleitzeit / flexible Arbeitszeit53 %
✓ Gesundheitsmanagement / Sport53 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.