Im Kreisvermessungsamt leiten Sie das Sachgebiet Gutachterausschuss und GIS mit acht Beschäftigten. Zugleich übernehmen Sie den Vorsitz des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis.
Ihre Aufgaben
- Sachgebiet mit acht Beschäftigten führen, inkl. Haushaltsverantwortung
- Vorsitz des Gutachterausschusses und Leitung seiner Sitzungen
- Geschäftsstelle fachlich anweisen und Gutachten vor Behörden und Gerichten erläutern
- Anträge auf Wertgutachten vorprüfen und Entschädigungsrechnungen kontrollieren
- GIS-Aufgaben des Sachgebiets verantworten
Ihr Profil
- Bachelor/Diplom Vermessungswesen, Bauingenieurwesen o. ä.
- vertiefte Kenntnisse in der Bewertung von Grundstücken, Mieten und Pachten
- Kenntnisse in GIS, ALKIS und Katasterrecht
- Organisations- und Kommunikationsstärke
- Pkw-Führerschein, Deutsch mindestens C1
Wir bieten
- unbefristete Stelle nach EG 12 TVöD-VKA, für Beamte Dienstposten bis A 12
- Führungskräfteschulungen
- flexible Arbeitszeit und Telearbeit
- betriebliche Altersvorsorge und Corporate Benefits
Quelle: Stellenausschreibung Landkreis Meißen, geprüft am 2026-10-08. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 121 ähnlichen kommunalen Stellen
Allgemeine Verwaltung · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 11
diese Stelle: EG 12
EG 4EG 8EG 12EG 16
Höher eingruppiert als die Mehrheit: 82 % der Vergleichsstellen liegen darunter.
65 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
17 %der Vergleichsstellen sind befristet
0vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
Fort- und Weiterbildung77 %
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten65 %
✓ Gleitzeit / flexible Arbeitszeit54 %
Gesundheitsmanagement / Sport52 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge49 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung47 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.