Auszubildende bei Städten, Gemeinden und Kreisen werden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt. Für die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz – etwa Verwaltungsfachangestellte – gilt der Besondere Teil BBiG. Mit der Tarifeinigung vom 6. April 2025 sind die Ausbildungsentgelte in zwei Schritten um jeweils 75 Euro gestiegen: zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026.
Die Beträge 2026
| Ausbildungsjahr | ab 1. April 2025 | ab 1. Mai 2026 |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 1.293,26 € | 1.368,26 € |
| 2. Jahr | 1.343,20 € | 1.418,20 € |
| 3. Jahr | 1.389,02 € | 1.464,02 € |
| 4. Jahr | 1.452,59 € | 1.527,59 € |
Alle Beträge sind Bruttowerte je Monat. Für Ausbildungen in der Pflege gilt der Besondere Teil Pflege mit eigenen, höheren Sätzen.
Abschlussprämie
Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält eine einmalige Abschlussprämie von 400 Euro. Sie entfällt, wenn die Prüfung wegen mangelhafter Leistungen wiederholt werden muss.
Nach der Ausbildung: Einstieg in den TVöD
Nach bestandener Prüfung richtet sich die Eingruppierung nach der übertragenen Tätigkeit. Zur Orientierung: E 5, Stufe 1, beginnt 2026 bei 3.124,08 Euro, E 6 bei 3.240,30 Euro und E 9a bei 3.658,61 Euro im Monat (Vollzeit). Den Wert für jede Entgeltgruppe und Stufe liefert der TVöD-Bruttorechner, das Nettoentgelt der TVöD-Nettorechner.
Wie hoch die Eingruppierung konkret ausfällt, hängt von der Stelle ab – ein Blick in die Ausschreibungen zeigt die Spanne. Aktuelle Stellen kommunaler Arbeitgeber mit Entgeltgruppe stehen in der Stellenbörse.
Quellen
- Tarifeinigung TVöD Bund/VKA vom 6. April 2025: Ausbildungsentgelte je +75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026 – oeffentlicher-dienst-news.de
- Ausbildungsentgelte TVAöD BBiG und Abschlussprämie: oeffentlichen-dienst.de
- Entgelttabelle TVöD-VKA ab 1. Mai 2026 (TVöD-Tabelle 2026)