Eingaben
Ergebnis
Rechenweg
Orientierungswert, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und die Abrechnung des Arbeitgebers. Eingaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet und nicht gespeichert.
Quellen und Stand
- § 20 TVöD (VKA): ab 2026 einheitlich 85 % (Besondere Teile B und K, EG 1–8: 90 %); Bemessung Juli–September; Stichtag 1. Dezember; Kürzung um 1/12 je Monat ohne Entgelt
- Tarifeinigung TVöD Bund/VKA vom 06.04.2025
Passende Stellen
Offene Stellen kommunaler Arbeitgeber – mit Entgeltgruppe und Bewerbungsfrist.
Zur Stellenbörse → TVöD-Tabelle 2026