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Orientierungswert, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und die Abrechnung des Arbeitgebers. Eingaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet und nicht gespeichert.
Quellen und Stand
- Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (BMF/ITZBund, XML-Pseudocode, Stand 23.10.2025) – Ergebnis je Testfall centgenau mit der externen Schnittstelle des BMF-Lohnsteuerrechners abgeglichen
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026: SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Beitragssätze 2026 (KV 14,6 %, RV 18,6 %, AV 2,6 %)
- Pflegeversicherung 2026 (3,6 %, Sachsen, Zuschlag, Abschläge)
Passende Stellen
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