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Orientierungswert, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und die Abrechnung des Arbeitgebers. Eingaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet und nicht gespeichert.
Quellen und Stand
- § 16 Abs. 2 TVöD (VKA): Stufe 1 / 2 / in der Regel 3; Satz 3 förderliche Zeiten; Abs. 4 Entgeltgruppe 1
- § 16 Abs. 2a TVöD (VKA): Berücksichtigung der Stufe bei Wechsel im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (Kann-Regel)
Passende Stellen
Offene Stellen kommunaler Arbeitgeber – mit Entgeltgruppe und Bewerbungsfrist.
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