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Das unabhängige Briefing für kommunale Entscheider
10. Oktober 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Rechnungswesen

Kameralistik

Traditionelle Haushaltsrechnung der öffentlichen Verwaltung, die Einnahmen und Ausgaben (Zahlungen) gegenüberstellt.

Die Kameralistik erfasst, was in einem Jahr gezahlt wird. Abschreibungen und künftige Lasten wie Pensionen bleiben unsichtbar. Sie wurde in den Kommunen der meisten Länder durch die Doppik ersetzt; einzelne Länder lassen eine erweiterte Kameralistik weiter zu.

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