Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; für Kommunen gilt der Teil der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA).
Der TVöD regelt Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub der Tarifbeschäftigten. Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe (Tätigkeit) und Stufe (Berufserfahrung); für den Sozial- und Erziehungsdienst gibt es eine eigene Tabelle.
Tarifsteigerungen wirken unmittelbar auf die Personalaufwendungen; für Beamtinnen und Beamte gelten die Besoldungsgesetze der Länder.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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