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21. Oktober 2026

Hilfe zur Pflege 2026: 6 Mrd. Euro – was die Pflegereform (PNOG) für Kommunen bedeutet

Hilfe zur Pflege stieg 2025 um 13,3 % auf 6 Mrd. Euro. Das Kabinett hat das PNOG beschlossen – die Eigenanteile bleiben offen. Was Kämmereien wissen müssen.

Redaktion  ·  2026-10-21  ·  7 Minuten Lesezeit

Der schnellste Posten der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe nach dem SGB XII hat 2025 netto 21,5 Milliarden Euro gekostet, 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Das allein wäre ein gewohntes Bild. Auffällig ist, welcher Posten das Wachstum trägt: Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege stiegen um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Ihr Anteil an der gesamten Sozialhilfe kletterte auf 27,8 Prozent – 2022 waren es noch 23,6 Prozent. Es ist der dritte Anstieg in Folge [1].

Zum Vergleich: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, mit 11,8 Milliarden Euro der größte Block, wuchs nur um 2,9 Prozent – und sie wird vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes finanziert [1]. Die Hilfe zur Pflege dagegen bleibt bei den Sozialhilfeträgern, also bei Kreisen, kreisfreien Städten und überörtlichen Trägern, die ihre Lasten über Umlagen an die Kommunen weiterreichen. Für die Kämmerei ist sie damit der dynamischste Sozialhilfeposten, für den kein Bund einspringt.

Der Trend ist nicht neu. Nach Angaben des Deutschen Städtetages stiegen die Ausgaben der Hilfe zur Pflege von 2014 bis 2024 um 51 Prozent, von 3,5 auf 5,3 Milliarden Euro; die jährlichen Steigerungsraten lagen zuletzt bei über 20 Prozent [2]. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezifferte allein den Anstieg auf 5,3 Milliarden Euro mit 17 Prozent binnen eines Jahres [3].

Wer verstehen will, warum der Kostenblock wächst, muss in die Pflegeheime schauen – und nach Berlin, wo gerade über die Pflegeversicherung entschieden wird.


Warum die Kommunen zahlen: Eigenanteile über der Rente

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Was sie im Heim nicht deckt, tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst: den pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein.

Die Größenordnung: Im ersten Aufenthaltsjahr lag der Eigenanteil nach der Auswertung der Ersatzkassen zum 1. Januar 2026 bei durchschnittlich 3.245 Euro im Monat [4]. Ende 2024 bezogen rund 271.000 Menschen in stationären Einrichtungen Hilfe zur Pflege – etwa ein Drittel aller Heimbewohner [4]. Der DStGB verweist auf denselben Befund: Rund jeder dritte Heimbewohner ist auf Sozialhilfe angewiesen, Tendenz steigend [3].

Seit 2024 dämpfen Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr [4]. Für die Kommunen sind diese Zuschläge bares Geld: Jeder Euro, den die Pflegekasse übernimmt, muss bei Sozialhilfeempfängern nicht das Sozialamt zahlen.


Der Referentenentwurf: Streckung zulasten der Sozialämter

Genau hier setzte der erste Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) an, den das Bundesgesundheitsministerium am 3. Juni 2026 vorlegte. Er sah vor, die Verweildauerstufen ab 2027 um jeweils sechs Monate zu verschieben; bereits im Heim lebende Pflegebedürftige sollten Besitzstandsschutz erhalten [4]. Die Zuschläge wären also später gestiegen – und die Lücke dazwischen hätte in vielen Fällen die Hilfe zur Pflege gefüllt.

Der Städtetag hatte schon auf die bekannt gewordenen Pläne scharf reagiert. Die Streckung der Zuschläge würde die Städte zusätzlich belasten. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt formulierte es so: „Die Städte dürfen nicht länger Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems sein.“ [2] Gefordert werden eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile, kurzfristig ein Sockel-Spitze-Tausch und langfristig der Ausbau zur Vollversicherung [2]. Der DStGB verlangt darüber hinaus, die Hilfe zur Pflege künftig zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Gemeinden zu tragen [3].


Der Kabinettsbeschluss: Kürzung vom Tisch, Deckel vertagt

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen [5][6]. Ziel ist, eine für 2027 drohende Finanzlücke der sozialen Pflegekassen von acht Milliarden Euro zu schließen [5]. Für die Kommunen sind drei Punkte entscheidend:

Erstens: Die Wartezeiten für die Zuschläge der Heimbewohner werden entgegen dem ursprünglichen Plan nicht verlängert [5]. Die zusätzliche Belastung, vor der der Städtetag gewarnt hatte, ist damit vorerst abgewendet.

Zweitens: Eine Deckelung der Eigenanteile kommt nicht. Sie wird an eine Expertenkommission verwiesen, die prüfen soll, wie sich die Zuschüsse für Heimbewohner sozialer gestalten lassen. Die Kommission soll im Oktober beginnen und bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen; ein weiterer Gesetzentwurf soll bis Ostern ins Kabinett, das Parlament bis 1. Juli 2027 folgen [5].

Drittens: Die Leistungen werden erst ab 2028 jährlich dynamisiert, und zwar an der Inflation der drei Vorjahre; für 2027 ist keine Dynamisierung vorgesehen [6]. Steigen Personal- und Sachkosten der Heime 2027 weiter, wachsen die Eigenanteile ungebremst – und mit ihnen der Kreis derer, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen.

Der parlamentarische Fahrplan laut AOK: erste Lesung im Bundestag am 6. November, erster Durchgang im Bundesrat am 20. November, 2./3. Lesung am 11. Dezember, zweiter Bundesratsdurchgang am 18. Dezember 2026. Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028 geplant [6]. Der AOK-Bundesverband spricht von einem „Minimalkompromiss“ [5].

Hilfe zur Pflege – die Lage auf einen Blick (Stand 21.10.2026)
  • Ausgaben 2025: 6 Mrd. Euro netto, +13,3 %, Anteil an der Sozialhilfe 27,8 % [1]
  • Empfänger stationär: rund 271.000 Ende 2024, etwa ein Drittel der Heimbewohner [4]
  • Eigenanteil 1. Jahr: Ø 3.245 Euro/Monat (1.1.2026) [4]
  • PNOG: Kabinett 30.09.2026, Streckung der Zuschläge gestrichen, kein Deckel [5]
  • Dynamisierung: erst ab 2028, 2027 keine [6]
  • Nächste Termine: Bundestag 06.11., Bundesrat 20.11., Kommission bis Ende Januar 2027 [5][6]

Was für den Haushalt 2027 folgt

Für die Haushaltsplanung 2027 heißt das: Die Entwarnung beim Thema Streckung ist keine Entlastung. Der Status quo bleibt – und der hat 2025 ein Plus von 13,3 Prozent erzeugt [1]. Wer den Ansatz für die Hilfe zur Pflege mit einer pauschalen Steigerungsrate fortschreibt, die unter der Entwicklung der letzten drei Jahre liegt, plant ein Defizit ein, das er nicht ausweist.

Ein zweiter Hebel liegt bei den Ländern. Würden sie die Investitionskosten der Heime übernehmen, sänke der Eigenanteil nach Berechnung der Ersatzkassen um durchschnittlich 521 Euro im Monat [4]. Rechenbeispiel der Redaktion (grobe Obergrenze, keine Prognose): 521 Euro mal zwölf Monate ergeben 6.252 Euro je Heimbewohner und Jahr. Bezogen auf die rund 271.000 stationären Empfänger von Hilfe zur Pflege wären das knapp 1,7 Milliarden Euro, die nicht mehr über den Eigenanteil liefen. Wie viel davon tatsächlich bei den Sozialhilfeträgern ankäme, hängt von bestehenden Landesregelungen wie Pflegewohngeld ab.

Die Hilfe zur Pflege fügt sich damit in das Gesamtbild, das wir in Die Sozialkosten-Explosion beschrieben haben: Kostentreiber, die bundesrechtlich angelegt sind, landen im kommunalen Haushalt. Anders als bei der Grundsicherung im Alter gibt es hier keine Bundeserstattung. Wie stark diese Posten die Defizite 2027 prägen, zeigt unser Überblick Haushalt 2027: Diese Städte schaffen keinen Ausgleich mehr.


Sechs Handlungspunkte für Kämmereien

  1. Ansatz realistisch fortschreiben. Die Steigerungsraten der Jahre 2023 bis 2025 sind die Planungsbasis für 2027, nicht ein pauschaler Inflationsaufschlag. Für 2027 ist keine Dynamisierung der Pflegeleistungen vorgesehen [6].
  2. Umlagewirkung klären. Wo überörtliche Träger die Hilfe zur Pflege leisten, kommt die Steigerung über die Umlage an. Die Kämmerei sollte die Planzahlen des Trägers früh anfordern und in die eigene Prognose übernehmen.
  3. Verweildauer und Zuschlagsstufen auswerten. Wie viele Leistungsbezieher stehen in welcher Stufe nach § 43c SGB XI? Daraus lässt sich ablesen, wie stark die Zuschläge den kommunalen Anteil in den kommenden Jahren senken.
  4. Vorrangige Leistungen konsequent prüfen. Pflegegrad-Einstufung, Wohngeld und Leistungen der Pflegekasse gehen der Hilfe zur Pflege vor. Ein sauberer Vorrang-Check ist der einzige kurzfristig wirksame Hebel in der Fallbearbeitung.
  5. Den Bundesratsdurchgang nutzen. Bis zum 20. November formulieren die Länder ihre Stellungnahme [6]. Die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene brauchen jetzt belastbare örtliche Zahlen – Kämmereien sollten sie liefern.
  6. Die Expertenkommission im Blick behalten. Bis Ende Januar 2027 werden die Weichen für einen Eigenanteilsdeckel gestellt [5]. Für die Haushaltsplanung 2028 ist das die wichtigste offene Variable.

Fazit

Die schlimmste Variante ist abgewendet: Die Zuschläge für Heimbewohner werden nicht gestreckt. Gelöst ist das Problem damit nicht. Die Hilfe zur Pflege wächst doppelt so schnell wie die Sozialhilfe insgesamt, die Eigenanteile bleiben ungedeckelt, und die Leistungen der Pflegeversicherung steigen 2027 nicht mit. Ob die Kommunen dauerhaft Ausfallbürgen bleiben, entscheidet sich nicht im laufenden Gesetzgebungsverfahren, sondern in der Expertenkommission – und in der zweiten Reform, die bis zum Sommer 2027 kommen soll.

Quellen

  1. Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen (Pressemitteilung Nr. 300) – Statistisches Bundesamt – 21.08.2026
  2. Pflegereform darf Kommunen nicht weiter belasten – Deutscher Städtetag fordert wirksame Begrenzung der Eigenanteile – Deutscher Städtetag – 22.04.2026
  3. Pflegekosten: Kommunen fordern Neuaufteilung der Lasten – G+G / AOK-Presseportal – 23.01.2026
  4. FAQ Eigenanteile in der vollstationären Pflege – Verband der Ersatzkassen (vdek) – 15.07.2026
  5. Kompromiss: Kabinett billigt Pflegereform – G+G / AOK-Presseportal – 30.09.2026
  6. Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – AOK-Bundesverband – abgerufen 21.10.2026
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