Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Herten sucht eine technische Prüferin oder einen technischen Prüfer. Geprüft werden Baumaßnahmen im Hoch-, Tief- sowie Garten- und Landschaftsbau von der Vergabe bis zur Schlussrechnung.
Ihre Aufgaben
- begleitende und nachgehende Prüfung von Baumaßnahmen inkl. Nachträgen
- Erstellung von Prüfkonzepten und Prüfberichten
- Prüfung der Verwendung von Landes- und Bundeszuweisungen
- Prüfung von Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnungen
- Beratung der Verwaltung zu VOB, UVgO, HOAI und Vergabeverfahren
Ihr Profil
- Studium Hoch-/Tiefbau oder Haus-/Versorgungstechnik – alternativ staatlich geprüfte/r Techniker/in mit mind. 10 Jahren Erfahrung
- wünschenswert: Erfahrung in Planung, Abrechnung oder Prüfung komplexer Baumaßnahmen
- Kenntnisse im Vergaberecht
- Verhandlungsgeschick und Kommunikationsstärke
Wir bieten
- Gleitzeitrahmen 6:30–18:30 Uhr und bis zu 40 % mobiles Arbeiten
- umfangreiches Fortbildungsangebot
- Zusatzversorgung und Fahrradleasing
- 30 Urlaubstage und Gesundheitsangebote
Quelle: Stellenausschreibung Stadt Herten, geprüft am 2026-10-08. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 26 ähnlichen kommunalen Stellen
Rechnungsprüfung · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 11
diese Stelle: EG 11
EG 4EG 8EG 12EG 16
Im Rahmen des Marktes – der Median der Vergleichsstellen liegt bei EG 11.
85 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
4 %der Vergleichsstellen sind befristet
4vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten85 %
✓ Fort- und Weiterbildung81 %
✓ Gleitzeit / flexible Arbeitszeit69 %
Gesundheitsmanagement / Sport58 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge54 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung35 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.