Die Tarifeinigung von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 hat neben den Entgelten auch Urlaub und Arbeitszeit verändert. Ein Überblick über den Stand 2026 und das, was 2027 kommt.
Urlaub: 30 Tage, ab 2027 31 Tage
Bei einer Fünftagewoche beträgt der Erholungsurlaub nach § 26 TVöD 30 Arbeitstage im Kalenderjahr – unabhängig vom Alter. Ab dem Urlaubsjahr 2027 steigt der Anspruch um einen Tag auf 31 Arbeitstage.
Wer an weniger oder mehr als fünf Tagen in der Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger oder mehr Urlaubstage: Bei einer Viertagewoche ergeben sich aus 30 Tagen 24 Urlaubstage, ab 2027 aus 31 Tagen 24,8 Tage.
Arbeitszeit: 39 Stunden – und die Option auf mehr
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit im TVöD für die Kommunen liegt bei 39 Stunden. Neu ist eine freiwillige Aufstockung: Beschäftigte und Arbeitgeber können befristet eine Erhöhung auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden in der Woche vereinbaren. Beide Seiten müssen zustimmen – einseitig anordnen lässt sich die Mehrarbeit nicht. Die Einzelheiten, auch zur Vergütung der zusätzlichen Stunden, legt die Vereinbarung fest.
Für die Tarifvertragsparteien ist bis zum 31. Dezember 2029 ein Sonderkündigungsrecht dieser Arbeitszeitregelungen vereinbart.
Gleitzeit und Langzeitkonten
Die Einigung erleichtert Gleitzeitmodelle: Sie sind unter Wahrung der Mitbestimmung unabhängig von Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit möglich. Auf betrieblicher Ebene können zudem Langzeitkonten eingerichtet werden – etwa um Zeitguthaben für eine längere Freistellung anzusparen.
Zeit statt Geld
Seit 2026 können Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung im Wert von bis zu drei freien Tagen in Freizeit umwandeln. Einzelheiten stehen im Beitrag zur Jahressonderzahlung 2026.
Was das in Euro bedeutet
Bei einer Vergütung im Verhältnis der Stunden bringt die Aufstockung von 39 auf 42 Stunden rund 7,7 Prozent mehr Entgelt. In E 9a, Stufe 3, wären das bei 4.097,67 Euro Vollzeitentgelt rund 315 Euro brutto im Monat. Das Netto zu einem höheren Brutto rechnet der TVöD-Nettorechner (Brutto frei eingeben).
Quellen
- GdP, „FAQ zur Tarifeinigung TVöD 2025“ (Tarifinfo 6/2025): freiwillige Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, Sonderkündigungsrecht bis 31.12.2029, Gleitzeit, Langzeitkonten, Wahlmodell
- Urlaub ab 2027: 31 Arbeitstage – dbb Lexikon „Erholungsurlaub“, oeffentlicher-dienst.info
- § 26 TVöD: 30 Arbeitstage bei Fünftagewoche