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13. Oktober 2026

Konzern Kommune: Warum Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Verkehrsbetriebe über den Haushalt 2027 mitentscheiden

535 Mrd. Euro Investitionsbedarf bis 2045: Was Gewinnabführung, Querverbund und Eigenkapital der Stadtwerke für den Haushalt 2027 bedeuten.

Redaktion  ·  2026-10-13  ·  7 Minuten Lesezeit

Wer über den Haushalt 2027 berät, schaut zuerst auf Sozialkosten, Personal und Gewerbesteuer. Mindestens ebenso viel Gewicht liegt außerhalb des Kernhaushalts: bei Stadtwerken, Wohnungsgesellschaften und Verkehrsbetrieben. Drei Meldungen der vergangenen Wochen zeigen, warum. Am 15. September veröffentlichte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seine Wärmeumfrage: Die Hälfte der 225 teilnehmenden Versorger erwartet, bis 2030 mehr als doppelt so viel zu investieren wie 2024 [1]. Am 30. September beschloss die Verkehrsministerkonferenz, das Deutschlandticket ab Januar 2027 von 63 auf 66,80 Euro zu verteuern [4]. Und am 1. Oktober meldete das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr 2026 erneut ein kommunales Finanzierungsdefizit von 20,1 Milliarden Euro [7].

Investitionsdruck in den Unternehmen, steigende Kosten im Nahverkehr, ein angespannter Kernhaushalt: Diese drei Linien laufen beim Gesellschafter zusammen. Mit diesem Beitrag startet die Rubrik „Konzern Kommune“.


Die Kommune als Konzernmutter

Die ausgelagerte Welt ist groß. Nach einer Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamts entfielen 2021 rund 17.600 öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen auf Gemeinden und Gemeindeverbände, nach rund 13.200 im Jahr 2008 [15]. In Unternehmen der Stromversorgung hielten Kommunen 2021 bei 1.548 Gesellschaften Mehrheitsbeteiligungen, 2014 waren es 583 [15]. In den Kernhaushalten arbeiteten 2021 rund 1,3 Millionen Menschen – ungefähr so viele wie in den ausgelagerten Einheiten [15].

Wie diese Einheiten im Haushalt wirken, haben wir in Die zweite Bilanz: Wie Kommunen ihre wahre Verschuldung verstecken beschrieben. Für die Haushaltsplanung zählen vor allem vier Kanäle: Gewinnabführung, Verlustausgleich, Konzessionsabgabe und Eigenkapital.


Gewinnabführung und Verlustausgleich

Ein ertragsstarkes Stadtwerk führt Gewinne an die Stadt oder an eine Holding ab. Das entlastet den Ergebnishaushalt direkt. Umgekehrt gleicht die Kommune Verluste aus, wo Unternehmen öffentliche Aufgaben ohne kostendeckende Entgelte erfüllen – bei Bädern und im ÖPNV.

Das Beispiel Osnabrück zeigt, wie eng beides verzahnt ist. Laut einem Bericht der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) vom Mai 2026 rechnen die dortigen Stadtwerke für Bäder und ÖPNV von 2025 bis 2028 mit rund 128 Millionen Euro Verlusten, die die Stadt trägt. Gewinne verblieben zuletzt im Unternehmen, um das Eigenkapital zu stärken. Zusätzlich beschloss der Rat eine Kapitalzuführung von bis zu 75 Millionen Euro bis 2029, 15 Millionen Euro pro Jahr [8].

Für die Kämmerei heißt das: Eine Gewinnabführung ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen Haushaltsentlastung heute und Investitionsfähigkeit morgen.


Steuerlicher Querverbund: Ein Ergebnis aus zwei Sparten

Der steuerliche Querverbund erlaubt es, Gewinne aus der Energieversorgung mit Verlusten aus dem Verkehr oder aus Bädern zu verrechnen. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 6 KStG: Betriebe gewerblicher Art dürfen zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind oder zwischen ihnen eine „technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht“ besteht [10]. Für Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand regelt § 8 Abs. 7 KStG, dass ein Dauerverlustgeschäft – etwa aus verkehrs- oder sozialpolitischen Gründen – für sich genommen keine verdeckte Gewinnausschüttung auslöst; § 8 Abs. 9 KStG verlangt dabei eine Spartenrechnung [11].

Der Vorteil ist erheblich: Die Steuer auf Energiegewinne sinkt, und der Konzern finanziert den Nahverkehr aus einem gemeinsamen Ergebnis. Die Konstruktion funktioniert, solange die Energiesparte Gewinne erzielt. Wird ihr Ergebnis durch Investitionen und höhere Zinslasten schmaler, fehlt dem Verkehr die Gegenfinanzierung – und der Ausgleich verlagert sich in den Kernhaushalt.


ÖPNV: Ein Zuschussgeschäft mit System

Nahverkehr deckt seine Kosten systembedingt nur zum Teil aus Fahrgeldern. Er ist eine Leistung der Daseinsvorsorge, deren Preis politisch gesetzt wird. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beziffert die Kostendeckung in Mecklenburg-Vorpommern auf 21 Prozent der Aufwendungen [6]. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „25 Prozent Kostendeckung oder weniger – das ist für viele Flächenländer Realität.“ [6]

Beim Deutschlandticket ist der Rahmen gesetzt: Bund und Länder stellen von 2026 bis 2030 jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereit, so der Bundestagsbeschluss vom November 2025 [5]. Kostensteigerungen fließen über einen Preisindex in den Ticketpreis; die Verkehrsministerkonferenz begründete die Anhebung auf 66,80 Euro mit höheren Kosten für Personal, Energie und allgemeine Ausgaben [4]. Für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen bleibt die Frage, wie sich Tarifabschlüsse und Angebotsausbau vor Ort im Verlustausgleich niederschlagen.


Konzessionsabgabe: Planbare Einnahme mit Obergrenze

Weniger beachtet, aber stabil ist die Konzessionsabgabe für die Nutzung öffentlicher Wege durch Strom- und Gasleitungen. Die Konzessionsabgabenverordnung setzt Höchstbeträge nach Gemeindegröße: bei Strom-Tarifkunden 1,32 Cent je Kilowattstunde bis 25.000 Einwohner, 1,59 Cent bis 100.000, 1,99 Cent bis 500.000 und 2,39 Cent darüber; bei Sondervertragskunden 0,11 Cent [12].

Rechenbeispiel (eigene Schätzung, fiktive Werte): Eine Stadt mit 150.000 Einwohnern und 150 Gigawattstunden Tarifkundenabsatz Strom käme beim Höchstsatz auf rund 3,0 Millionen Euro im Jahr. Weil die Abgabe am Absatz hängt, verändern Effizienzgewinne, Eigenerzeugung und der Wechsel von Gas zu Wärmepumpe oder Fernwärme die Einnahme über die Jahre. Kämmereien sollten diese Entwicklung in der mittelfristigen Planung mitführen.


Wärmewende und Netze: Das Eigenkapital wird zur Haushaltsfrage

Die größte Verschiebung kommt aus den Investitionsplänen. Eine im Auftrag der KfW von PwC erstellte Studie beziffert den Bedarf in Strom- und Gasverteilnetzen sowie in der netzgebundenen Wärme bis 2045 auf 535 Milliarden Euro, rund zwei Drittel davon bis 2035 [3]. Innenfinanzierung deckt etwa ein Viertel, Zuschüsse etwa zehn Prozent. Es verbleibt eine Lücke von 346 Milliarden Euro, davon geschätzt 47 Milliarden Euro neues Eigenkapital und 299 Milliarden Euro Fremdkapital; bis 2035 allein 40 Milliarden Euro Eigenkapital [3]. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass Stadtwerksgewinne oft andere kommunale Aufgaben querfinanzieren und deshalb nur begrenzt für die Energiewende bereitstehen [3].

Die Unternehmen spüren das bereits. In einer VKU-Umfrage vom Frühjahr 2026 bewerteten 60 Prozent der 159 teilnehmenden Unternehmen ihre Finanzierungskraft für den Netzausbau als angespannt, 15 Prozent als kritisch [2]. Der VKU nennt Planungssicherheit als Kernforderung; Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit.“ [1]

Erste Räte handeln. Konstanz stärkt die Eigenkapitalbasis seiner Stadtwerke von 2027 bis 2041 mit 30 Millionen Euro, je zur Hälfte als Gesellschafterdarlehen und Kapitalzuführung, für den Ausbau von Wärmenetzen [9]. Solche Beschlüsse verbinden Unternehmens- und Haushaltsplanung unmittelbar: Jeder Euro Eigenkapital für die Gesellschaft ist ein Euro im Finanzhaushalt der Kommune.

Konzern Kommune in Zahlen (Stand Oktober 2026)
  • Investitionsbedarf Netze und Wärme bis 2045: 535 Mrd. Euro, Finanzierungslücke 346 Mrd. Euro, davon 47 Mrd. Euro Eigenkapital [3]
  • Wärmeversorger: 50 % erwarten bis 2030 mehr als doppelt so hohe Investitionen wie 2024 [1]
  • Finanzierungskraft Netzausbau: 75 % der befragten Stadtwerke angespannt oder kritisch [2]
  • Deutschlandticket ab 1. Januar 2027: 66,80 Euro je Monat (bisher 63 Euro) [4]
  • Bund und Länder für das Deutschlandticket: je 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, 2026–2030 [5]
  • Kommunales Finanzierungsdefizit 1. Halbjahr 2026: 20,1 Mrd. Euro [7]

Steuerung: Beteiligungsbericht und Bürgschaften

Die Gemeindeordnungen geben der Kommune Instrumente an die Hand. In Bayern etwa muss jede Gemeinde jährlich einen Beteiligungsbericht für Privatrechtsunternehmen erstellen, an denen sie mindestens fünf Prozent hält – mit Angaben unter anderem zu Ertragslage und Kreditaufnahme; der Bericht geht an den Gemeinderat und ist öffentlich einsehbar [13]. Bürgschaften und Gewährverträge sind dort nur zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zulässig und grundsätzlich genehmigungspflichtig [14].

Gerade die Bürgschaft gewinnt an Bedeutung, wenn Banken für hohe Investitionsvolumina zusätzliche Sicherheiten erwarten. Sie wirkt im Haushalt erst im Ernstfall, bindet aber schon heute Risikotragfähigkeit. Ein Beteiligungsbericht, der zeitnah erscheint und Investitionspläne, Eigenkapitalquote und Bürgschaftsvolumen nebeneinanderstellt, ist deshalb ein Steuerungsinstrument für den Rat. Wie eng Unternehmens- und Kernhaushalt zusammenhängen, zeigt auch unsere Übersicht Haushalt 2027: Diese Städte schaffen keinen Ausgleich mehr.


Was Kämmereien jetzt tun können

  1. Gewinnabführungen realistisch planen: Ansätze für 2027 mit den Wirtschaftsplänen der Gesellschaften abgleichen und Investitionsvorhaben der nächsten fünf Jahre gegenrechnen.
  2. Querverbund prüfen: Ergebnisprognosen der Energiesparte und Verlustplanung im Verkehr gemeinsam betrachten; frühzeitig klären, ab wann der Verkehrsverlust den Kernhaushalt stärker erreicht.
  3. Eigenkapitalbedarf benennen: Von den Gesellschaften eine Eigenkapitalplanung bis 2035 anfordern, inklusive Zielquote und dynamischem Verschuldungsgrad.
  4. Instrumente vergleichen: Kapitalzuführung, Gesellschafterdarlehen, Thesaurierung und Bürgschaft nach Haushaltswirkung, Genehmigungsbedarf und Risiko gegenüberstellen.
  5. Konzessionsabgabe fortschreiben: Absatzentwicklung bei Strom und Gas in der mittelfristigen Finanzplanung abbilden, besonders mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung.
  6. Beteiligungsbericht als Steuerungsinstrument nutzen: Zeitnah vorlegen und um eine Konzernsicht auf Investitionen, Verschuldung und Haushaltsflüsse ergänzen.
  7. Fachpersonal sichern: Beteiligungsmanagement und Unternehmen brauchen qualifizierte Leute – offene Stellen kommunaler Unternehmen bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.

Der Kernhaushalt zeigt nur einen Teil der Lage – das Rekorddefizit der Kommunen ist der eine Befund, die Investitionsplanung der eigenen Unternehmen der andere. Die Rubrik „Konzern Kommune“ wird beides künftig zusammen betrachten.


Quellen

  1. VKU-Umfrage: Drei von vier kommunalen Wärmeversorgern halten Klimaneutralität bis 2045 unter aktuellen Bedingungen für unrealistisch – Verband kommunaler Unternehmen (VKU) – 15. September 2026
  2. VKU-Umfrage 2026 zur Stromversorgung in Deutschland: Netzausbau finanziell gefährdet – Verband kommunaler Unternehmen (VKU) – Juni 2026
  3. Energieversorger müssen bis 2045 insgesamt 535 Milliarden Euro in die regionale Energiewende investieren – KfW / KfW Research – 10. November 2025
  4. Verkehrsminister: Deutschlandticket ab Januar 3,80 Euro teurer – epd / Sonntagsblatt – 30. September 2026
  5. Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes – Deutscher Bundestag, Textarchiv – 7. November 2025
  6. Mehr Bus und Bahn im Flächenland: ÖPNV-Gutachten zeigt Investitionsbedarf für Mecklenburg-Vorpommern – Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – 16. März 2026
  7. Kommunales Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2026 erneut bei 20,1 Milliarden Euro – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 349 – 1. Oktober 2026
  8. Osnabrück stärkt seinen Stadtwerken den Rücken mit Eigenkapital – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 21. Mai 2026
  9. Rückenwind für die Wärmewende – Stadtwerke Konstanz – 24. April 2026
  10. § 4 KStG – Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  11. § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  12. § 2 KAV – Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  13. Art. 94 BayGO – Sicherung des Einflusses der Gemeinde – Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  14. Art. 72 BayGO – Kreditähnliche Verpflichtungen; Sicherheiten – Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  15. Langzeit-Trends bei kommunalen Unternehmen: mehr und komplexere Auslagerungen – Maike Rackwitz, Christian Raffer, Wirtschaftsdienst 104 (11) – November 2024
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