Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII – von der Erziehungsberatung bis zur Heimunterbringung; einer der am schnellsten wachsenden kommunalen Ausgabenblöcke.
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Die Leistungen reichen von ambulanten Hilfen über Tagesgruppen bis zur Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien.
Getragen werden die Kosten von den Kommunen mit eigenem Jugendamt. Stationäre Fälle kosten ein Vielfaches ambulanter Hilfen; eine frühe, gut gesteuerte Hilfeplanung ist deshalb der wichtigste Hebel.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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