Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX, die Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft ermöglichen.
Die Eingliederungshilfe umfasst etwa Assistenz in Schule und Kita, Werkstätten und Wohnangebote. Träger sind je nach Land die Kommunen, höhere Kommunalverbände wie die Landschaftsverbände oder Bezirke, deren Kosten über Umlagen wieder bei den Kommunen ankommen.
Mit der geplanten Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe für Kinder mit Behinderungen (inklusive Lösung) verschieben sich Aufgaben und Kosten zwischen den Trägern.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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