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27. Oktober 2026

Übernachtungssteuer 2027: Welche Städte sie einführen – und was sie dem Haushalt bringt

Hürth, Bielefeld und Lahr führen 2027 eine Bettensteuer ein. Stuttgart plant 10 Mio. € im Jahr, Berlin rund 137 Mio. €. Was die Steuer leistet.

Redaktion  ·  2026-10-27  ·  7 Minuten Lesezeit

Die nächste Welle rollt zum Jahreswechsel

Am 23. Oktober 2026 hat die IHK Südlicher Oberrhein öffentlich bedauert, dass der Gemeinderat Lahr eine Übernachtungssteuer zum 1. April 2027 beschlossen hat [2]. Wenige Wochen zuvor, am 29. September, hatte der Stadtrat Hürth ohne Gegenstimme eine Beherbergungssteuersatzung verabschiedet: 2,50 Euro je entgeltlicher Übernachtung ab dem 1. Januar 2027 [1]. Bielefeld hat schon im Juli entschieden. Dort zahlen Gäste von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen ab 2027 drei Euro pro Nacht [3].

Die Begründungen gleichen sich. In Bielefeld sagte die CDU im Rat, die Steuer trage zur Haushaltskonsolidierung bei [3]. Für viele Kämmereien ist die Übernachtungssteuer in den Haushaltsberatungen 2027 eine der wenigen Einnahmen, die eine Stadt selbst beschließen kann, und die vor allem auswärtige Gäste trifft. Wie bei der Verpackungssteuer gilt aber auch hier: Was die Steuer bringt, hängt fast vollständig von der Größe des örtlichen Übernachtungsmarkts ab.


Rechtslage: Karlsruhe hat entschieden, die Länder entscheiden mit

Die Grundsatzfrage ist seit 2022 geklärt. Mit Beschluss vom 22. März 2022 (Az. 1 BvR 2868/15 u. a.) hat das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden von Beherbergungsbetrieben gegen die Übernachtungsteuern in Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau zurückgewiesen [6]. Die Steuern sind örtliche Aufwandsteuern nach Art. 105 Abs. 2a GG. Für Kämmereien sind zwei Punkte des Beschlusses entscheidend:

Ob eine Stadt die Steuer erheben darf, hängt allerdings vom Land ab. Bayern hat die Übernachtungssteuer 2023 landesrechtlich verboten [12]. München, Bamberg und Günzburg klagten dagegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und unterlagen am 14. November 2025 (Vf. 3-VII-23) [12][13]. Das Gericht sah den Kern der kommunalen Finanzhoheit nicht berührt und wertete den Schutz von Hotellerie und Gastronomie vor einem zusätzlichen Kostenfaktor als legitimes Gemeinwohlinteresse [13]. Im Februar 2026 schlugen Oberbürgermeister und Stadtkämmerer dem Münchner Stadtrat vor, Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Die Stadtkämmerei beziffert die entgangenen Einnahmen auf bis zu rund 100 Millionen Euro im Jahr [14].


Was die Steuer bringt: von 250.000 Euro bis 137 Millionen

Die Spannweite ist enorm. Sie zeigt, dass die Übernachtungssteuer in Großstädten mit starkem Messe- und Städtetourismus ein relevanter Haushaltsposten ist und in Mittelstädten eher ein Baustein.

Übernachtungssteuer: ausgewählte Städte (Stand Oktober 2026)
  • Berlin: seit 01.01.2025 7,5 % des Übernachtungspreises (zuvor 5 %), berufliche Übernachtungen seit April 2024 einbezogen · Einnahmen 2023: 58,7 Mio. €, 2024: 89,7 Mio. €, Senatsprognose 2025: 137 Mio. € [7]
  • Stuttgart: seit 01.07.2026 · 3 € pro Person und Nacht · erwartet rund 5 Mio. € im Rumpfjahr 2026, etwa 10 Mio. € jährlich ab 2027 [4][5]
  • Düsseldorf: seit 01.01.2024 · 3 € pro Übernachtung, höchstens 21 Tage [8]
  • Magdeburg: seit April 2025 · 5 % des Übernachtungspreises · erwartet rund 2 Mio. € pro Jahr [9]
  • Neuried (Ortenaukreis): seit Juli 2026 · 2 € pro Nacht [11]
  • Hürth: ab 01.01.2027 · 2,50 € je entgeltlicher Übernachtung [1]
  • Bielefeld: ab 2027 · 3 € pro Nacht [3]
  • Schwäbisch Gmünd: 3 € pro Nacht und Gast, im Haushalt ab 2027 mit rund 450.000 € pro Jahr eingeplant [10]
  • Lahr: ab 01.04.2027 · Ertrag umstritten [2]
  • Bayern: landesrechtliches Verbot, vom BayVerfGH am 14.11.2025 bestätigt [12][13]

Der Fall Lahr zeigt, wie unsicher die Ertragsschätzung in kleineren Städten ist. Laut Beschlussvorlage sollen zehn Prozent der Einnahmen in touristische Maßnahmen fließen. Die IHK beziffert diesen Anteil auf rund 20.000 bis 25.000 Euro im Jahr, was einem Gesamtertrag von etwa 200.000 bis 250.000 Euro entspräche. Der Stadtkämmerer hat die Berechnung der Kammer kritisiert [2].


Die Verwaltungskosten gehören in die Rechnung

Stuttgart ist eines der wenigen Beispiele, in denen die Kosten offen auf dem Tisch liegen. Die Stadt schafft für die Steuer fünf neue Stellen und rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund 619.600 Euro im Jahr [5]. Bei erwarteten zehn Millionen Euro Ertrag bleiben nach eigener Überschlagsrechnung rund 9,4 Millionen Euro netto. Die Erhebung verzehrt also gut sechs Prozent.

In einer Mittelstadt sieht dieselbe Rechnung anders aus. Ein Rechenbeispiel (Annahmen der Redaktion, keine Daten einer konkreten Stadt): 150.000 steuerpflichtige Übernachtungen im Jahr zu 2,50 Euro ergeben 375.000 Euro brutto. Bindet die Steuer eine Vollzeitstelle mit Vollkosten von rund 80.000 Euro, gehen mehr als 20 Prozent des Ertrags in die Verwaltung. Kommen Software, Prüfungen und Widerspruchsverfahren hinzu, schrumpft der Nettoeffekt weiter.

Das Modell beeinflusst den Aufwand erheblich:


Die Konflikte, die jede Kämmerei einplanen sollte

Der Widerstand kommt verlässlich aus Hotellerie und Kammern. In Stuttgart hält der Dehoga die Steuer im preissensiblen Geschäftsreisegeschäft kaum für überwälzbar. Sein Vorschlag, die Gäste selbst zu Steuerschuldnern zu machen, lehnte die Verwaltung wegen rechtlicher Unsicherheiten und des Aufwands ab, kleine Beträge einzutreiben [5]. In Schwäbisch Gmünd bleiben bestehende Verträge mit Firmen bis Ende 2028 von der Steuer ausgenommen [10].

Zwei weitere Hinweise aus den aktuellen Fällen: Lahr hat eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen [2], Stuttgart eine Evaluation bis Ende 2028, die auch Steuersatz und alternative Berechnungsmodelle umfasst [4]. Eine feste Überprüfung gibt dem Rat die Möglichkeit, Satz und Modell nach belastbaren Zahlen nachzusteuern.

Politisch ist die Steuer kein klassisches Lagerthema. In Bielefeld trugen CDU und SPD den Beschluss, die Linke begrüßte ihn, die FDP stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich [3]. In Hürth gab es keine Gegenstimme [1].


Was Kämmereien jetzt tun sollten

  1. Übernachtungsdaten beschaffen. Die Ertragsschätzung steht und fällt mit der Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen. Dazu gehören auch Privatzimmer, Ferienwohnungen und Plattformvermietungen, die Stuttgart ausdrücklich einbezieht [4].
  2. Nettoertrag statt Bruttoertrag vorlegen. Stellen, Software und Prüfaufwand gehören in die Beschlussvorlage. Stuttgart hat das mit den 619.600 Euro vorgemacht [5].
  3. Landesrecht prüfen. In Bayern ist die Steuer verboten [12]. Außerhalb Bayerns beschließen die Städte sie per Satzung [1][2][3]. Vorab klären, ob das Kommunalabgabengesetz des Landes dafür eine Genehmigung verlangt.
  4. Modell einfach halten. Ein Pauschalbetrag je Nacht mit wenigen Befreiungen ist günstiger zu verwalten als ein Prozentsatz mit Abgrenzungsfragen.
  5. Geschäftsreisen mitbesteuern. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 ist das zulässig [6]. Es spart die Nachweisprüfung und verbreitert die Bemessungsgrundlage.
  6. Übergangsregeln und Evaluation einbauen. Eine Schonfrist für laufende Firmenverträge wie in Schwäbisch Gmünd [10] und eine feste Überprüfung wie in Stuttgart und Lahr [2][4] erhöhen die Akzeptanz.
  7. Einnahme realistisch einordnen. Für die meisten Mittelstädte ist die Übernachtungssteuer ein Baustein, kein Ersatz für Hebesatzentscheidungen bei der Grundsteuer oder eine konsequente Gebührenkalkulation.

Einordnung

Die Übernachtungssteuer verbreitet sich, weil sie zwei Bedingungen erfüllt, die in angespannten Haushalten selten zusammenkommen: Die Stadt kann sie selbst beschließen, und sie trifft vor allem auswärtige Gäste. Für Städte mit großem Übernachtungsmarkt ist sie ein Millionenposten, wie Berlin und Stuttgart zeigen. Für kleinere Kommunen entscheidet die ehrliche Gegenrechnung der Verwaltungskosten, ob sich der Konflikt mit der örtlichen Hotellerie lohnt. Wo der Haushalt bereits unter einer Haushaltssperre steht, kann sie den Konsolidierungspfad stützen. Ein Defizit in Millionenhöhe schließt sie in einer Mittelstadt nicht.


Quellen

  1. Hürth führt Bettensteuer ein – Unser Hürth – 17.10.2026
  2. IHK bedauert Entscheidung für Bettensteuer in Lahr – IHK Südlicher Oberrhein – 23.10.2026
  3. Ab 2027 müssen Hotelgäste in Bielefeld drei Euro Bettensteuer pro Nacht zahlen – Neue Westfälische – 19.07.2026
  4. Stuttgart führt Übernachtungssteuer ein und Übernachtungssteuer – Landeshauptstadt Stuttgart – Februar 2026
  5. Stuttgart führt Übernachtungssteuer ein – Millionenerträge für die Stadt – Stuttgarter Zeitung – Februar 2026
  6. Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben sind mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemitteilung Nr. 40/2022) – Bundesverfassungsgericht – 17.05.2022
  7. City Tax – Bund der Steuerzahler Berlin – 13.05.2025
  8. Düsseldorf: Stadtrat beschließt Bettensteuer ab 2024 – Düsseldorf aktuell – Juni 2023
  9. Magdeburg führt Bettensteuer ein – Tageskarte – November 2024
  10. Hotelier zur Bettensteuer: „Der Stadt wird das negativ auf die Füße fallen“ – Gmünder Tagespost – 22.07.2026
  11. Ab Juli 2026: Neuried führt Bettensteuer ein – Schwarzwälder Bote – 19.12.2025
  12. Wird das Bettensteuer-Verbot ein Fall für das Bundesverfassungsgericht? – Bayerische Staatszeitung – 22.11.2025
  13. Übernachtungssteuerverbot in Bayern rechtmäßig – Steuernews Gastronomie – Frühjahr 2026
  14. München will wegen Übernachtungssteuer vors Verfassungsgericht ziehen – Sonntagsblatt/epd – 26.02.2026
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