Potsdam macht den vierten Schritt
Seit dem 1. Oktober 2026 erhebt Potsdam als erste Kommune in Brandenburg eine Steuer auf Einwegverpackungen: 50 Cent je Becher, Schale oder Pizzakarton, 20 Cent je Einwegbesteck [1]. Ursprünglich sollte die Steuer schon zum 1. Juli gelten. Die Stadt verschob den Start um drei Monate, nach viel Kritik und höherem Abstimmungsbedarf [2]. Für 2027, das erste volle Jahr, rechnet Potsdam mit Einnahmen von rund einer Million Euro [1].
Damit erheben vier deutsche Städte eine kommunale Verpackungssteuer: Tübingen seit 2022, Konstanz seit 2025, Freiburg seit Januar 2026 und nun Potsdam. Osnabrück hat die Einführung zum 1. November 2027 beschlossen [16]. Für Kämmereien, die in den Haushaltsberatungen 2027 nach jeder zusätzlichen Einnahme suchen, stellt sich deshalb eine nüchterne Frage: Lohnt sich das, und für wen?
Rechtslage: erlaubt, aber nicht überall
Die Grundsatzfrage ist geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. November 2024 (veröffentlicht am 22. Januar 2025, Az. 1 BvR 1726/23) die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Satzung zurückgewiesen. Die Steuer ist eine örtliche Verbrauchsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG und widerspricht weder dem Abfallrecht des Bundes noch dem Einwegkunststofffondsgesetz [5].
Ob eine Stadt die Steuer erheben darf, entscheidet seither aber das Land:
- Bayern hat im Dezember 2025 per Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Verpackungssteuer verboten. Das Verbot gilt seit Januar 2026. München, Nürnberg und Ingolstadt hatten zu diesem Zeitpunkt eine Einführung geprüft. Der Bayerische Städtetag sprach von einem „unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit“ [11].
- Thüringen: Der Landtag hat im September 2025 einen Gesetzentwurf für ein landesweites Verbot abgelehnt [12].
- Nordrhein-Westfalen: Der Landtag hat am 7. Mai 2026 einen Gesetzentwurf abgelehnt, der die Verpackungssteuer verbieten sollte. Weil es sich um eine landesweit neue Steuer handelt, braucht die erste Satzung jedoch die Genehmigung des Kommunal- und des Finanzministeriums. Ende Mai 2026 war nach Angaben der Stadt Gütersloh noch keine solche Genehmigung erteilt [6].
- Tübingen: seit 01.01.2022 · 0,50 € je Becher/Verpackung, 0,20 € je Besteck [5][7]
- Konstanz: seit 01.01.2025 · gleiche Sätze · bisher mehr als 1 Mio. € eingenommen [7][8]
- Freiburg: seit 01.01.2026 · gleiche Sätze · geplant 2,2 Mio. € pro Jahr [10][15]
- Potsdam: seit 01.10.2026 · gleiche Sätze · geplant rund 1 Mio. € pro Jahr ab 2027 [1]
- Osnabrück: beschlossen ab 01.11.2027 [16]
- Bayern: landesgesetzliches Verbot seit Januar 2026 [11]
- Nordrhein-Westfalen: zulässig, erste Satzung genehmigungspflichtig, bis Ende Mai 2026 keine Genehmigung erteilt [6]
Was die Steuer einbringt
Die Zahlen sind überschaubar, und sie sinken mit der Zeit. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern der Zweck: Die Steuer soll Einweg verdrängen.
Tübingen verschickte 2023 rund 125 Steuerbescheide und verbuchte etwa 600.000 Euro. Im Einführungsjahr 2022 waren es mehr Bescheide und höhere Einnahmen; die Stadt Gütersloh, die die Tübinger Daten ausgewertet hat, beschreibt den Rückgang als Folge der Lenkungswirkung [6]. Auch die Deutsche Umwelthilfe spricht von einer abnehmenden Tendenz [7]. Für die Erhebung beschäftigt Tübingen inzwischen 1,5 Stellen mit Personalkosten von etwa 100.000 Euro im Jahr [7].
Konstanz hat nach einem Bericht von KOMMUNAL vom April 2026 mittlerweile mehr als eine Million Euro aus der Steuer eingenommen [8]. Die Stadt meldete nach neun Monaten 14 Tonnen weniger Müll im öffentlichen Raum, ein Rückgang um 4,7 Prozent bei einem Ausgangswert von rund 500 Tonnen im Jahr [9].
Freiburg plant mit 2,2 Millionen Euro jährlich [10]. Dem stehen erhebliche Begleitkosten gegenüber: Fördermittel für Spülmaschinen von rund 70.000 Euro (2025), rund 90.000 Euro (2026) und rund 570.000 Euro ab 2027, dazu rund 300.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und rund 400.000 Euro für den Aufbau eines Mehrwegverbunds. Gütersloh setzt die jährlichen Gesamtkosten einer solchen Ausgestaltung mit bis zu rund einer Million Euro an, Referenzwert Freiburg [6]. Oberbürgermeister Martin Horn, dessen Verwaltung die Steuer für den falschen Weg hielt und der vom Gemeinderat überstimmt wurde [17], nennt sie „bürokratisch aufwendig, sozial nicht ausgewogen und in ihrer Wirkung begrenzt“ [8].
Darmstadt hat für sich nach Tübinger Modell rund eine Million Euro im Jahr geschätzt [14].
Eine Branchenstudie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), veröffentlicht auf den Seiten des Handelsverbands HDE, schätzt die Verwaltungskosten der Kommunen auf 10 bis 15 Prozent des Aufkommens. Bei der Lohnsteuer liegen sie nach derselben Aufstellung unter einem Prozent [13]. Die Studie stammt aus dem Umfeld der betroffenen Branchen und arbeitet mit Schätzwerten. Die Größenordnung liegt aber in der Nähe der Tübinger Relation von rund 100.000 Euro Personalkosten zu etwa 600.000 Euro Aufkommen (2023).
Die Rechnung, die in keiner Ratsvorlage fehlen darf
Die gründlichste öffentlich zugängliche Kosten-Nutzen-Prüfung stammt nicht aus einer Stadt, die die Steuer eingeführt hat, sondern aus einer, die abgewunken hat. Die Verwaltung in Gütersloh hat im Mai 2026 auf einen Prüfantrag von Grünen, BfGT und SPD geantwortet [6]. Drei Befunde sind für jede Kämmerei übertragbar:
Erstens: Die Einsparung landet überwiegend nicht im Haushalt. Gütersloh gibt für das Leeren der Papierkörbe rund 615.000 Euro und für die manuelle Straßenreinigung rund 548.000 Euro im Jahr aus (Ist 2025). Die Papierkorbleerung ist vollständig gebührenfähig, die Straßenreinigung zu rund 80 Prozent. Den Anteil der Einwegverpackungen an diesen Kosten schätzt die Verwaltung auf 50.000 bis 100.000 Euro, davon nur 10.000 bis 20.000 Euro zulasten des städtischen Haushalts [6]. Sinken die Entsorgungskosten, entlastet das in erster Linie die Gebührenzahler, nicht die Kämmerei.
Zweitens: Der Aufwand kommt vor dem Ertrag. Für die Einführung veranschlagt Gütersloh zwei Stellen im Fachbereich Finanzen mit Arbeitsplatzkosten von 209.960 Euro im Jahr (nach KGSt), dazu mindestens eine halbe Stelle in der Abfallberatung. Nach der Einführung könnte der Finanzbereich auf eine Dreiviertelstelle mit 67.395 Euro reduziert werden. Der Einführungsprozess dauert mindestens ein Jahr [6].
Drittens: Das Aufkommen schrumpft planmäßig. Wer die Steuer im Ergebnishaushalt als feste Einnahme fortschreibt, plant gegen ihre eigene Wirkung. Gütersloh kommt zu dem Schluss, die Steuer sei nicht geeignet, strukturelle Haushaltsdefizite auszugleichen, und rät angesichts der Haushaltslage ab [6].
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel (eigene Schätzung, keine Prognose für eine bestimmte Stadt): Bringt die Steuer im ersten vollen Jahr eine Million Euro und kostet die Erhebung 15 Prozent, bleiben 850.000 Euro. Fließen davon wie in Freiburg mehrere Hunderttausend Euro in Mehrwegförderung und Kommunikation, schrumpft der Beitrag zum Haushaltsausgleich schnell auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Bei Defiziten im dreistelligen Millionenbereich, wie sie mehrere Großstädte für 2027 planen (siehe unsere Analyse zu den Hebesatzerhöhungen 2027), ist das kein Konsolidierungshebel.
Widerstand der Betriebe
In Potsdam haben IHK, Handwerkskammer, Handelsverband, DEHOGA und BdS Anfang September 110 Unternehmen befragt. 85 Prozent lehnten die Steuer ab. 37 Prozent der Betriebe bieten bereits Mehrweg an, aber weniger als fünf Prozent der Kundschaft nutzen es [4]. SPD-Generalsekretär Kurt Fischer hält die Einführung in Zeiten, in denen es um Bezahlbarkeit gehe, für sehr schwierig; ein Dringlichkeitsantrag der CDU scheiterte, das Thema steht im November erneut auf der Tagesordnung [2].
Auf der anderen Seite argumentiert die Deutsche Umwelthilfe mit den Entsorgungskosten: Potsdam gibt nach ihren Angaben rund 950.000 Euro im Jahr allein für die Bereitstellung und Leerung öffentlicher Abfallbehälter aus [3]. Die Zahl bestätigt allerdings auch den Gütersloher Befund: Der größte Teil dieser Kosten hängt nicht an Einwegbechern.
Was Kämmereien jetzt tun sollten
- Landesrecht zuerst prüfen. In Bayern ist die Steuer verboten, in NRW braucht die erste Satzung zwei Ministerien. Ohne geklärte Genehmigungsfrage keine Planung im Haushalt.
- Netto rechnen, nicht brutto. Personal, Software, Kontrolle, Förderprogramme und Kommunikation gehören in dieselbe Vorlage wie die erwarteten Einnahmen. Freiburg zeigt, wie schnell die Begleitkosten in die Größenordnung des Aufkommens wachsen.
- Sinkende Erträge einplanen. Die mittelfristige Finanzplanung sollte das Aufkommen nach dem Einführungsjahr fallen lassen. Tübingen ist der Beleg.
- Gebühren- und Haushaltswirkung trennen. Einsparungen bei Papierkörben und Straßenreinigung wirken überwiegend in den Gebührenhaushalten. Wie sich das sauber abgrenzen lässt, beschreibt unser Beitrag zu Gebühren und Kostendeckung.
- Zweck klar benennen. Die Steuer ist ein Lenkungsinstrument. Wer sie als Konsolidierungsbeitrag verkauft, liefert Kritikern das stärkste Argument.
- Satzung nach Tübinger Vorbild, Erfahrungen der Nachbarn einholen. Konstanz, Freiburg und Potsdam haben ihre Satzungen unterschiedlich weit gefasst; die Freiburger Fassung erfasst nach der GVM-Studie mehr Verpackungen als die Tübinger [13]. Das verändert Aufkommen und Aufwand.
- Betriebe früh einbinden. Die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben im Januar 2026 eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen angemahnt [6]. Potsdam musste den Start verschieben.
Fazit
Die Verpackungssteuer ist rechtlich gesichert, politisch umstritten und finanziell klein. Für eine Stadt mit hohem Defizit (zur Gesamtlage siehe Kommunales Defizit 2026) entscheidet sie nicht über den Haushaltsausgleich. Wer sie einführt, sollte das aus umweltpolitischen Gründen tun und die Kosten offenlegen. Wer sie ablehnt, hat in der Gütersloher Vorlage eine sauber begründete Vorlage dafür.
Quellen
- 50 Cent pro Einwegverpackung: Potsdam startet Verpackungssteuer – Tageskarte – Oktober 2026
- Ärger um Verpackungssteuer in Potsdam: Kommt die Abgabe zum Oktober? – hogapage – 23.09.2026
- Einweg-Verpackungssteuer startet in Potsdam – Deutsche Umwelthilfe – 29.09.2026
- Potsdams Unternehmen lehnen Verpackungssteuer ab – Tageskarte – September 2026
- Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuersatzung (Pressemitteilung Nr. 6/2025) – Bundesverfassungsgericht – 22.01.2025
- Mitteilungsvorlage 216/2026: Verpackungssteuer – Stadt Gütersloh – 28.05.2026
- Kommunale Verpackungssteuern: Effektiver Weg zu weniger Verpackungsmüll (Hintergrundpapier) – Deutsche Umwelthilfe – Stand 17.12.2025
- Kommunale Verpackungssteuer: Weniger Müll, mehr Aufwand? – KOMMUNAL – 23.04.2026
- Konstanz zieht positive Zwischenbilanz zur Verpackungssteuer – Tageskarte – 2025
- Bayern verbietet Kommunen die Verpackungssteuer – ZfK – 14.05.2025
- Deckel drauf? Bayern verbietet Städten die Verpackungssteuer – KOMMUNAL – 12.12.2025
- Kein landesweites Verbot für Verpackungssteuern in Thüringen – hogapage – 11.09.2025
- Ökonomische und ökologische Bewertung der Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern (Pressegespräch) – GVM / HDE – 06.08.2026
- Kommunen prüfen Verpackungssteuer: Warum Snacks und der Kaffee „to go“ teurer werden könnten – hessenschau – 11.07.2025
- Verpackungssteuer – Stadt Freiburg im Breisgau – abgerufen 06.10.2026
- Osnabrück beschließt kommunale Verpackungssteuer ab November 2027 – EUWID Recycling – 01.07.2026
- Freiburg führt Verpackungssteuer ein – Tageskarte – Mai 2025