Das reiche Land sperrt
Baden-Württemberg galt lange als Gegenbeispiel zu den klammen Kommunen in Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt. Das ist vorbei. Die Kassenstatistik des Statistischen Landesamts weist für Gemeinden, Städte und Landkreise im Jahr 2025 bereinigte Einnahmen von 56,3 Mrd. € und bereinigte Ausgaben von 60,7 Mrd. € aus. Daraus ergibt sich ein Finanzierungssaldo von minus 4,36 Mrd. €, nach minus 3,1 Mrd. € im Jahr 2024 [1]. Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag kommentierten das gemeinsam: „Es ist nicht mehr fünf vor, sondern fünf nach zwölf.“ [1]
Die Folgen zeigen sich 2026 im Haushaltsvollzug. Nach dem BW-Kommunalbarometer 2026 können 84,7 % der Gemeinden für das laufende Jahr keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen, 91,5 % müssen Investitionen aufschieben. Von den 35 Landkreisen sind es laut einer Umfrage vom April 32 [2]. Immer mehr Kommunen ziehen deshalb die haushaltswirtschaftliche Sperre. Unser Verzeichnis Haushaltssperren führt für Baden-Württemberg inzwischen 27 Einträge seit 2025, gebündelt auf der Länderseite Haushaltssperren in Baden-Württemberg. Die bundesweite Übersicht steht im Pillar-Beitrag Haushaltssperre 2026: Welche Städte betroffen sind.
Die belegten Fälle 2026
- Großstädte: Karlsruhe (Gemeinderat 24.03., 60 Mio. €), Ludwigsburg (Beschluss gemeldet 06.03., 26 Mio. € im Ergebnishaushalt) [3][4][5].
- Mittelstädte: Kornwestheim (in Kraft 29.04.), Schwäbisch Hall (01.05.), Waiblingen (08.05.), Lahr (11.06.), Bühl (Juli), Bad Urach (28.07.) [6]–[11].
- Gemeinden: Ingoldingen (Ende April), Knittlingen (Juni) [12][13].
- Landkreise: Lörrach (22.06.), Breisgau-Hochschwarzwald (01.07.) [14][15].
- Rechtsgrundlage: § 29 GemHVO, ausgelöst meist durch die Unterrichtung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO über eine Verschlechterung des Planergebnisses [3][15].
- Häufigster Auslöser: Gewerbesteuer in den Städten, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe in den Landkreisen.
Karlsruhe. Die Stadt zeigt, wie schnell ein frisch beschlossener Haushalt kippen kann. Ein großer Gewerbesteuerzahler leistet keine Vorauszahlungen mehr und fordert für 2024 und 2025 zusammen 51 Mio. € zurück. Dazu kommen 6,5 Mio. € globaler Minderaufwand aus den Haushaltsberatungen [3]. Der Gemeinderat beschloss die Sperre am 24. März mit 42 zu 2 Stimmen, die konkreten Maßnahmen mit 37 zu 6 [4]. Eine Stellenbesetzungssperre vom 1. März bis Jahresende soll 12 Mio. € bringen. Die Volkswohnung führt 10 Mio. € Gewinn ab, die Karlsruher Fächer GmbH rund 3 Mio. € [3]. Das Regierungspräsidium genehmigte zugleich die Verpflichtungsermächtigungen für 2028 und 2029 nicht. Die Kreditobergrenze liegt bei 200 Mio. €, dafür muss die Stadt Investitionen kürzen [3].
Ludwigsburg. Statt 105 Mio. € Gewerbesteuer erwartet die Stadt nur noch 85 Mio. € [5]. Gesperrt sind 26 Mio. € im Ergebnishaushalt und 43 Mio. € Investitionen für 2026 bis 2029. Im Detail: 10 % des Personalbudgets (13 Mio. €), 15 % der Fachbereichsbudgets (12 Mio. €) und 1 Mio. € an Transferleistungen. Für Beamtinnen und Beamte gilt eine Beförderungssperre bis 31. Juli [5].
Die Mittelstädte. Kornwestheim muss rund 9 Mio. € Gewerbesteuer zurückzahlen. Die Stadt hat zunächst 8 Mio. € gesperrt, davon 5 Mio. € konsumtiv und 3 Mio. € investiv. Ab 2027 sollen die laufenden Aufwendungen um jährlich rund 7 Mio. € sinken [6]. Schwäbisch Hall sperrt 4,5 Mio. €: 1,65 Mio. € im Personalbudget und 2,85 Mio. € bei den Sachaufwendungen [7]. Waiblingen sperrte am 8. Mai mit sofortiger Wirkung, weil ein Loch in zweistelliger Millionenhöhe droht [8]. In Lahr fehlen rund 10 Mio. € Gewerbesteuer, das geplante Defizit steigt von 1,5 auf etwa 9,5 Mio. € [9]. Bad Urach erwartet bei der Gewerbesteuer rund 2,4 Mio. € weniger als geplant. Dort brauchen selbst kleine Beträge die Unterschrift von Kämmerer oder Bürgermeister. Als Beispiel nannte der Bürgermeister eine Ausgabe von rund 150 € [11]. In Bühl reicht die Sperre aus dem Juli nicht mehr aus, jetzt ist ein Nachtragshaushalt nötig [10]. Kleine Gemeinden trifft es ebenso: Ingoldingen hat bei einem Defizit von rund 2,2 Mio. € alle Ausgabenansätze 2026 eingefroren [12], in Knittlingen sind die Rücklagen aufgebraucht [13].
Die Landkreise. Hier treibt die Sozialseite die Sperre. Im Landkreis Lörrach liegt der Sozialhaushalt voraussichtlich 8 bis 10 Mio. € über Plan, die Fälle der Schulbegleitung 25 % über dem Ansatz. Eingeplant war schon ein Defizit von 4,1 Mio. € [14]. Im Breisgau-Hochschwarzwald erwartet der Kreis beim Sozialetat eine Abweichung von rund 12 Mio. €. Damit verdoppelt sich das Kreisdefizit auf knapp 24 Mio. €. Treiber sind Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege [15].
Was die Fälle verbindet
Die Gewerbesteuer bricht punktuell und heftig weg. In Karlsruhe und Kornwestheim lösten Rückforderungen einzelner Zahler die Sperre aus [3][6]. Solche Einbrüche hängen an wenigen Unternehmen und tauchen in keiner Durchschnittsprognose auf. Welche Städte schon für das kommende Jahr warnen, zeigt unser Beitrag Haushaltssperre 2027.
Sperre und Genehmigung fallen zusammen. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg: Mehrere Sperren treten erst mit der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium in Kraft. In Ludwigsburg gilt die Sperre ab der Genehmigung und bis zum Nachtragshaushalt [5], in Kornwestheim seit dem Inkrafttreten des Doppelhaushalts am 29. April [6]. Schwäbisch Hall nimmt die Investitionen aus, weil in der Interimshaushaltswirtschaft ohnehin keine neuen Maßnahmen beginnen dürfen [7]. Die Sperre schließt damit nahtlos an die vorläufige Haushaltsführung an.
Personal ist der größte Einzelhebel. Karlsruhe erwartet aus der Stellenbesetzungssperre 12 Mio. € [3], Ludwigsburg sperrt 13 Mio. € im Personalbudget [5], Kornwestheim stoppt die Besetzung freier Stellen [6]. Was Wiederbesetzungssperren tatsächlich einsparen, untersucht unser Beitrag zur Wiederbesetzungssperre 2026.
Die Ausnahmen sind fast überall gleich. Weiterlaufen dürfen „unabweisbare“ Ausgaben: gesetzlich oder vertraglich geschuldete, für den Dienstbetrieb nötige und solche, die einen Schaden abwenden. So steht es in Ludwigsburg, Lahr und im Breisgau-Hochschwarzwald [5][9][15]. Der Landkreis Lörrach nimmt Eigenbetriebe und Kreiskliniken ausdrücklich aus [14]. Freiwillige Leistungen sperrt der Breisgau-Hochschwarzwald vollständig [15]. Wie sich Zuwendungsempfänger darauf einstellen, beschreibt unser Beitrag für Vereine und freie Träger.
Rechtslage: § 29 GemHVO
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist in Baden-Württemberg in § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung geregelt. Ein zuständiges Organ nennt die Vorschrift nicht. Vorgeschaltet ist meist die Unterrichtung des Gemeinderats nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO über die Verschlechterung des Planergebnisses. Karlsruhe hat beides in einem Beschluss verbunden [4]. Den Wortlaut und den Vergleich mit allen Flächenländern enthält unser Beitrag Haushaltssperre nach Bundesland.
In der Praxis gibt es zwei Wege. In Karlsruhe, Ludwigsburg, Kornwestheim und Knittlingen hat der Gemeinderat beschlossen [4][5][6][13]. In Schwäbisch Hall, Lahr, Bühl und Bad Urach hat die Verwaltungsspitze verfügt [7][9][10][11]. Lahr legte die Sperre des Oberbürgermeisters dem Gemeinderat am 22. Juni zur Bestätigung vor [9]. In den Landkreisen ordneten Landrätin bzw. Landrat an [14][15]. Der Breisgau-Hochschwarzwald befristete die Sperre zunächst bis zur Kreistagssitzung am 20. Juli [15].
Karlsruhe begründet die Sperre ungewöhnlich deutlich. Die Stadtkämmerei schreibt in der Beschlussvorlage: „Eine Ermessensentscheidung über das ‚Ob‘ ist in dieser Situation grundsätzlich nicht mehr gegeben.“ [16] Ziel sei eine Ergebnisverbesserung von mindestens 60 Mio. €. Nur so erwirtschafte die Stadt den Zahlungsmittelüberschuss, den sie für die ordentliche Tilgung 2026 braucht [16].
Was Kämmereien in Baden-Württemberg jetzt tun sollten
- Die größten Gewerbesteuerzahler einzeln beobachten. Vorauszahlungsanpassungen und Erstattungsanträge der zehn größten Zahler monatlich gegen den Ansatz rechnen. Karlsruhe und Kornwestheim zeigen, dass ein einziger Fall die Sperre auslöst [3][6].
- Sperre und Genehmigung zusammen planen. Wer den Haushalt erst im Frühjahr genehmigt bekommt, sollte die Sperrverfügung vorbereiten, bevor der Haushalt in Kraft tritt. Dann gibt es keine Lücke nach der vorläufigen Haushaltsführung [5][6].
- Die Unterrichtung nach § 28 Abs. 2 GemHVO als Startpunkt nutzen. Karlsruhe verbindet die Unterrichtung über die Verschlechterung mit dem Sperrbeschluss in einer Vorlage [16]. Das schafft Klarheit über Anlass und Umfang.
- Zuständigkeit festlegen. Weil § 29 GemHVO kein Organ nennt, sollte eine Dienstanweisung regeln, wer sperrt, wer freigibt und ab welcher Wertgrenze. Bad Urach zeigt, wie schnell die Freigabe sonst bei der Verwaltungsspitze landet [11].
- Ausnahmen schriftlich definieren. Die drei Kategorien unabweisbarer Ausgaben aus dem Breisgau-Hochschwarzwald sind eine brauchbare Vorlage [15]. Eigenbetriebe und Beteiligungen ausdrücklich ein- oder ausschließen [14].
- Sozialausgaben im Landkreis monatlich hochrechnen. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Schulbegleitung waren in Lörrach und im Breisgau-Hochschwarzwald die Auslöser [14][15]. Fallzahlen und Fallkosten getrennt verfolgen.
- Den Nachtrag gleich mitdenken. Ludwigsburg und Kornwestheim koppeln die Sperre an einen Nachtragshaushalt, Bühl kommt nicht mehr ohne einen aus [5][6][10]. Die Sperre verschafft Zeit, ersetzt aber keine neue Planung.
Quellen
- Zumeldung der Kommunalen Landesverbände zur Pressemitteilung des Statistischen Landesamts „Sinkende Steuereinnahmen der Gemeinden“ – Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg – 23.03.2026
- Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals – die Folgen sind einschneidend – Schwäbische Zeitung – 21.06.2026
- 60 Millionen Euro Haushaltssperre beschlossen – Stadt Karlsruhe – 25.03.2026
- Niederschrift der 22. Plenarsitzung des Gemeinderates, TOP 9: Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026 – Stadt Karlsruhe – 24.03.2026
- Gemeinderat beschließt Haushaltssperre – Stadt Ludwigsburg – 06.03.2026
- Doppelhaushalt 2026/2027 genehmigt – Haushaltssperre tritt in Kraft – Stadt Kornwestheim – 24.04.2026
- Haushaltssperre für Schwäbisch Hall verhängt – Stadt Schwäbisch Hall – 04.05.2026
- Gewerbesteuer bricht ein: Waiblingen verhängt eine Haushaltssperre – Zeitungsverlag Waiblingen – 08.05.2026
- Haushaltssperre Lahr – News aus Baden – 11.06.2026
- Sinkende Einnahmen: Stadt Bühl kann ihre Finanzplanung nicht mehr aufrechterhalten – Badische Neueste Nachrichten – 01.10.2026
- Haushaltssperre in Bad Urach – Reutlinger General-Anzeiger – 01.10.2026
- Ingoldingen erlässt Haushaltssperre und muss massiv sparen – Schwäbische Zeitung – 30.04.2026
- Knittlinger Gemeinderat beschließt Haushaltssperre – Badische Neueste Nachrichten – 10.06.2026
- Haushaltssperre – Landratsamt Lörrach – 22.06.2026
- Haushaltssperre ab 1. Juli 2026 – Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – abgerufen 12.10.2026
- Beschlussvorlage 2026/0169/1: Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026 – Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei – März 2026