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6. Oktober 2026 Abonnieren

Sondervermögen Infrastruktur 2026: Welche Länder wie viel an ihre Kommunen weitergeben

Von 500 Mrd. € kommen rund 12 % bei den Kommunen an. Rheinland-Pfalz gibt 72 % weiter, Thüringen 43 %. Der Ländervergleich und was er für den Haushalt 2027 heißt.

Redaktion  ·  2026-10-05  ·  7 Minuten Lesezeit

Am 21. September 2026 hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine Zahl auf den Tisch gelegt, die in den Haushaltsberatungen für 2027 jede Kämmerei beschäftigen wird: Die Kommunen sollen aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen des Bundes mindestens 65 Milliarden Euro zusätzlich bekommen – eine Verdopplung dessen, was nach Rechnung des Verbands derzeit bei ihnen ankommt [1]. Begründet wird das mit dem Investitionsrückstand von 231 Milliarden Euro, den die Kommunen im KfW-Kommunalpanel melden [1][2].

Ob die Forderung Erfolg hat, entscheidet sich in Berlin. Wie viel Geld eine einzelne Stadt heute schon erwarten kann, entscheidet sich dagegen in der jeweiligen Landeshauptstadt. Und dort fallen die Antworten sehr unterschiedlich aus.


Die Architektur: 500, 100, 12 Prozent

Von den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind 100 Milliarden Euro für Investitionen von Ländern und Kommunen reserviert. Sie stehen zwölf Jahre lang zur Verfügung und werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die 16 Länder verteilt [3]. Rechtsgrundlage ist das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Eine Mindestquote für die Kommunen schreibt es nicht vor – jedes Land entscheidet selbst, wie viel es durchreicht.

Das ifo Institut hat diese Entscheidungen im April 2026 ausgewertet. Ergebnis: Im Schnitt geben die Länder etwa 60 Prozent ihres Anteils an die Kommunen weiter. Gemessen am gesamten schuldenfinanzierten Paket kommen damit nur rund 12 Prozent auf kommunaler Ebene an [4]. Die Studienautoren halten das für unverhältnismäßig, weil die Kommunen über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen tätigen, die Länder dagegen 17 Prozent [4].


Der Ländervergleich

Die Spannweite ist erheblich. Nach der ifo-Auswertung [4] und den Angaben der Landesregierungen ergibt sich folgendes Bild:

Kommunalanteil am Länder-Sondervermögen (Stand Oktober 2026)
  • Rheinland-Pfalz: 72 % – das Land stockt mit eigenen Mitteln auf [4]
  • Baden-Württemberg: zwei Drittel, 8,766 Mrd. € als individuelle Budgets je Kommune [5]
  • Hessen, Schleswig-Holstein: je 63 % [4]
  • Bayern: 60 bis 70 % über die Laufzeit, bewusst ohne feste Quote; 2026 rund 3,9 Mrd. €, davon 2 Mrd. € als pauschales Investitionsbudget [4][6]
  • Nordrhein-Westfalen: 12,6956 Mrd. € von 21,0956 Mrd. € (rund 60 %), davon 10 Mrd. € als Pauschale [7][8]
  • Niedersachsen: 60 % von rund 9,4 Mrd. €, davon rund 4,7 Mrd. € pauschal [9]
  • Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Saarland: jeweils etwa 60 % [4]
  • Brandenburg: 50 % – wegen Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung [4]
  • Thüringen: zunächst 43 % [4]

Zwei Befunde stechen heraus. Erstens: Der Abstand zwischen Spitze und Schluss beträgt fast 30 Prozentpunkte. Eine Kommune in Rheinland-Pfalz erhält relativ zum Landesanteil deutlich mehr als eine vergleichbare Kommune in Thüringen – unabhängig davon, wie groß ihr Sanierungsstau ist. Zweitens: Die meisten Länder verteilen pauschal. Nach ifo setzen sie vorrangig auf Verteilungsschlüssel und nur in geringem Umfang auf Antragsverfahren [4]. Baden-Württemberg prüft erst nach Abschluss der Maßnahmen und nur stichprobenhaft [5]; Nordrhein-Westfalen verteilt die 10 Milliarden zu 80 Prozent nach Einwohnern, zu 10 Prozent nach Fläche und zu 10 Prozent nach den Schlüsselzuweisungen [8].

Für die Haushaltsplanung ist das die gute Nachricht: Pauschalen sind planbar. Wer seinen Anteil kennt, kann ihn in die mittelfristige Finanzplanung einstellen, statt auf Förderbescheide zu warten.


Warum das Geld die Lücke nicht schließt

Die Pauschalen klingen groß, verteilen sich aber über mehr als ein Jahrzehnt. Ein Rechenbeispiel (eigene Rechnung, gleichmäßige Verteilung unterstellt): Die 10 Milliarden Euro, die Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2025 bis 2036 pauschal an Gemeinden und Kreise gibt, ergeben im Schnitt gut 800 Millionen Euro pro Jahr für das ganze Land [7][8]. Bundesweit haben die Kommunen allein im ersten Halbjahr 2026 Sachinvestitionen von 21,7 Milliarden Euro getätigt – und das war ein Rückgang um 4,5 Prozent [10].

Genau diesen Punkt betonen die ifo-Autoren: Angesichts der Finanzlage dürften die Mittel kaum zusätzliche Wachstumsimpulse entfalten, sondern „allenfalls den aktuellen Rückgang der kommunalen Investitionen bremsen“ [4]. Auch die KfW spricht von einer stabilisierenden Wirkung, die aber nicht ausreichen werde [2]. Ihre Umfrage zeigt, wie zögerlich die Mittel in die Planung einfließen: Nur 22 Prozent der Kommunen erwarten, dass das Sondervermögen ihre Investitionen schon 2026 erhöht; für 2027 sind es 38 Prozent [11].

Hinzu kommt der Abfluss. Zum 1. Januar 2026 waren nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 9,618 Milliarden Euro für geplante, begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen gebunden; die ersten Abrufe erfolgten erst 2026, nach Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung am 11. Dezember 2025 [3].

Die DStGB-Rechnung hat dieselbe Schlagseite: 65 Milliarden Euro gegen 231 Milliarden Euro Rückstand – davon allein 68,9 Milliarden bei Schulen und 53,7 Milliarden bei Straßen [1][2]. Selbst eine Verdopplung würde den Rückstand nach Einschätzung des Verbands nicht vollständig abbauen [1].


Die eigentliche Falle: Investition ohne Folgekosten-Deckung

Das Sondervermögen finanziert Investitionen. Abschreibungen, Unterhaltung, Betrieb und Personal der sanierten oder neu gebauten Schulen, Kitas und Feuerwehrhäuser finanziert es nicht. Für Kommunen, die ohnehin keinen Haushaltsausgleich mehr schaffen, ist das kein Detail. Jede Maßnahme verändert den Ergebnishaushalt der Folgejahre. Die Abschreibung auf den geförderten Teil lässt sich über die Auflösung von Sonderposten neutralisieren – Eigenanteile, Bauunterhaltung, Energie, Reinigung und Personal bleiben dagegen vollständig an der Kommune hängen. Das Muster ist aus klassischen Förderprogrammen bekannt; wir haben es in Die Fördermittel-Falle beschrieben.

Wie eng die Spielräume sind, zeigen die Entwürfe für 2027: Viele Großstädte planen tiefrote Ergebnisse (siehe Haushalt 2027: Diese Städte schaffen keinen Ausgleich mehr). Das strukturelle Defizit der Kommunen insgesamt haben wir in Kommunales Defizit 2026 eingeordnet. Ein Investitionsprogramm, das diese Defizite nicht berührt, aber Folgelasten erzeugt, kann die Lage im Ergebnishaushalt sogar verschärfen.


Was Kämmereien jetzt tun sollten

  1. Den eigenen Anteil exakt beziffern. Landesgesetz, Verteilungsschlüssel und Bescheide auswerten und den Betrag je Jahr in die mittelfristige Finanzplanung einstellen – nicht als pauschale Hoffnung, sondern als Ansatz mit Abrufzeitpunkt.
  2. Fristen in die Projektplanung übersetzen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg dürfen Maßnahmen nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen haben und müssen bis 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein [5][7]. Bewilligungs- und Abschlussfristen gehören in jeden Projektsteckbrief.
  3. Folgekosten vor Freigabe rechnen. Für jede Maßnahme Abschreibung, Unterhalt und Betrieb über die Nutzungsdauer ausweisen und dem Rat gemeinsam mit der Investitionsentscheidung vorlegen.
  4. Sanierung vor Neubau priorisieren. Wo der Rückstand bei Schulen und Straßen liegt, senkt Sanierung künftige Unterhaltungslasten; zusätzliche Flächen erhöhen sie.
  5. Pauschalen nicht als Haushaltsausgleich verbuchen. Die Mittel sind zweckgebunden für Investitionen. Wer sie gedanklich gegen das Defizit im Ergebnishaushalt rechnet, plant eine Lücke ein, die später sichtbar wird.
  6. Ländervergleich in die politische Debatte tragen. Die Quoten zwischen 43 und 72 Prozent sind Landespolitik. Für Gespräche mit Landtagsabgeordneten und kommunalen Spitzenverbänden ist die eigene Landesquote im Bundesvergleich ein belastbares Argument.
  7. Dokumentation von Anfang an prüffest anlegen. Der Bund prüft risikobasiert mindestens ein Prozent der abgeschlossenen Maßnahmen, die Länder berichten jährlich zum 31. März [3]. Stichprobenprüfungen wie in Baden-Württemberg treffen nachträglich [5].

Fazit

Das Sondervermögen ist für die Kommunen weniger ein Investitionsschub als ein Bremsklotz gegen weiteren Verfall. Wie viel es bremst, hängt stark vom Bundesland ab: Zwischen Rheinland-Pfalz und Thüringen liegen fast 30 Prozentpunkte. Für den Haushalt 2027 gilt deshalb: Die Mittel exakt einplanen, die Folgekosten ehrlich ausweisen – und die Forderung nach einem höheren kommunalen Anteil mit Zahlen statt mit Appellen führen.


Quellen

  1. Statement: Sondervermögen wirksam nutzen – Mittel für Kommunen verdoppeln – Deutscher Städte- und Gemeindebund – 21. September 2026
  2. KfW-Kommunalpanel: Kommunen wollen in diesem Jahr deutlich mehr investieren – KfW Research, Pressemitteilung – 17. Juni 2026
  3. Investitionen der Länder aus dem Sondervermögen – Bundesministerium der Finanzen – abgerufen 5. Oktober 2026
  4. Bei Kommunen kommen nur 12 Prozent des Sondervermögens an – ifo Institut, Pressemitteilung zu Blesse/Hesse, ifo Schnelldienst 4/2026 – 16. April 2026
  5. Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) – Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg – abgerufen 5. Oktober 2026
  6. Füracker: 4,7 Milliarden Euro mehr für Bayerns Kommunen in 2026 – Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 330 – 30. Oktober 2025
  7. Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – digitales Verfahren für Kommunen startet Mitte April 2026 – Landesregierung Nordrhein-Westfalen – abgerufen 5. Oktober 2026
  8. NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 – Rödl & Partner – 2. Januar 2026
  9. Niedersachsen kann Zukunft – Niedersächsisches Finanzministerium – abgerufen 5. Oktober 2026
  10. Kommunales Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2026 erneut bei 20,1 Milliarden Euro – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 349 – 1. Oktober 2026
  11. KfW Research: Finanzausblick der Kommunen pessimistisch – Sondervermögen mildert Investitionslücken – KfW Research, Pressemitteilung – 29. Mai 2026
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