Seit dem 1. Juni 2026 gilt für die kommunalen Versorgungsbetriebe die letzte Entgelttabelle der laufenden Tarifperiode: Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) hat die Tabellenentgelte um weitere 1,25 Prozent angehoben [1]. Einen Monat zuvor, am 1. Mai, waren die Entgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bei Bund und Kommunen um 2,8 Prozent gestiegen [3]. Beide Tarifwerke laufen bis zum 31. März 2027 [1][3]. Die Termine der nächsten Runde stehen fest: Auftakt am 9. April 2027 in Potsdam, weitere Runden am 3./4. Mai und vom 24. bis 26. Mai 2027 [6].
Für Kämmereien ist das mehr als eine Personalfrage. Wer Stadtwerke führt oder beaufsichtigt, plant im Wirtschaftsplan 2027 bereits mit Tarifsteigerungen, die noch nicht verhandelt sind – und mit einem Arbeitsmarkt, auf dem technisches Personal knapp ist.
Zwei Tarifwelten unter einem kommunalen Dach
Der TVöD ist der Flächentarif für Verwaltung und viele kommunale Betriebe. Der TV-V gilt in der kommunalen Energie- und Wasserversorgung; nach Angaben der ZfK zahlen rund 1.000 kommunale Versorgungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag [2]. Er kennt 15 Entgeltgruppen mit bis zu sechs Stufen und eine eigene Entgelttabelle [1].
Die Arbeitszeit ist in beiden Welten gleich: Der TV-V setzt durchschnittlich 39 Wochenstunden ohne Pausen an [5], ebenso der TVöD-VKA, den etwa die Stadt Ulm in ihrer Entgeltinformation für Bewerberinnen und Bewerber mit 39 Stunden zugrunde legt [4]. Unterschiede liegen im Entgelt.
Die Tarifabschlüsse 2025 und 2026 im Überblick
Am 6. April 2025 einigten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), ver.di und dbb in Potsdam auf beide Abschlüsse. Für den TVöD gilt: plus 3,0 Prozent ab 1. April 2025, mindestens 110 Euro, und plus 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026; die Jahressonderzahlung steigt ab 2026 einheitlich auf 85 Prozent [3].
Der TV-V ging einen eigenen Weg. Bis Ende Mai 2025 blieben Tabelle und Zuschläge unverändert, zum 1. Juni 2025 wurde die Tabelle neu gefasst [1]. Nach Darstellung von ver.di stiegen die Entgelte dabei um 4,7 bis 7,8 Prozent; mittlere und obere Entgeltgruppen sowie Eingangsstufen profitierten überproportional [2]. Zum 1. Juni 2026 folgten 1,25 Prozent. Die VKA beziffert die Steigerung über die gesamte Laufzeit auf 6 bis 9,2 Prozent und die dauerhaften Mehrkosten der kommunalen Versorger auf rund 615 Millionen Euro [2].
Beide Abschlüsse enthalten dieselben Flexibilisierungselemente: Beschäftigte können ab 2026 einen Teil der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage tauschen, die Wochenarbeitszeit kann einvernehmlich und befristet auf bis zu 42 Stunden erhöht werden, ab 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag [1][3]. Im TV-V gilt für Erhöhungsstunden ein Zuschlag von 25 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8 und 10 Prozent ab Entgeltgruppe 9 [1]. Neu ist zudem § 6a TV-V: Per Betriebsvereinbarung lassen sich „alternative Anreize“ wie Jobticket, Fitness- oder Kita-Zuschüsse regeln [1].
Tabellenvergleich: Wo der TV-V vorn liegt
Die folgende Gegenüberstellung zeigt Monatsentgelte bei Vollzeit nach den aktuell gültigen Tabellen. Wichtig: Die Entgeltgruppen beider Tarifwerke tragen gleiche Nummern, sind aber nicht deckungsgleich definiert. Der Vergleich zeigt das Tabellenniveau, nicht die Eingruppierung einer konkreten Stelle.
| Entgeltgruppe | TV-V Stufe 1 (ab 1.6.2026) | TVöD-VKA Stufe 1 (ab 1.5.2026) | TV-V Stufe 6 | TVöD-VKA Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|
| EG 5 | 3.505,59 € | 3.124,08 € | 4.134,75 € | 3.783,33 € |
| EG 8 | 4.280,31 € | 3.486,40 € | 5.195,40 € | 4.230,97 € |
| EG 10 | 4.911,53 € | 4.124,53 € | 6.255,93 € | 5.753,35 € |
| EG 12 | 5.594,19 € | 4.415,70 € | 7.572,11 € | 6.900,18 € |
| EG 15 | 6.813,22 € | 5.827,86 € | 9.922,08 € | 8.204,11 € |
Quellen: TV-V Anlage 2 [1], TVöD-VKA nach Entgeltinformation der Stadt Ulm [4]. Differenzen eigene Berechnung.
Auffällig ist das Einstiegsniveau. In EG 12 liegt die TV-V-Stufe 1 rund 27 Prozent über dem TVöD-Wert, in EG 8 rund 23 Prozent. In der Endstufe schrumpft der Abstand in EG 10 und EG 12 auf etwa 9 bis 10 Prozent. Der TV-V ist damit gezielt auf den Berufseinstieg und den Quereinstieg mit wenig anrechenbarer Erfahrung ausgerichtet – genau die Gruppe, um die Stadtwerke mit Netzbetreibern, Industrie und Handwerk konkurrieren.
Der Wettbewerb um Technikerinnen und Ingenieure
Wie eng der Markt ist, zeigt eine Studie des BDEW mit Arthur D. Little: In der Kernbefragung von 157 Mitgliedsunternehmen fehlte vor allem technisch-operatives Personal, mit und ohne Hochschulabschluss; ausgeschriebene Stellen blieben im Schnitt vier bis sechs Monate unbesetzt [7]. In vertiefenden Interviews Anfang 2025 sahen 71 Prozent der 14 befragten Unternehmen ihre technologische Basis durch den Fachkräftemangel gefährdet, genannt wurden etwa Projektleitungen für Großprojekte und Lead Engineering [7].
Das Entgelt ist dabei ein Faktor, aber nicht der einzige. Ein Betriebsrat der Stadtwerke Bochum bewertete den TV-V-Abschluss 2025 so, dass er den Abstand zur privaten Energiewirtschaft nur leicht verringere [2]. VKU-Präsident Ulf Kämpfer hatte bereits 2023 darauf hingewiesen, dass höhere Gehälter allein vor allem Gleichstand mit der freien Wirtschaft schaffen; Kommunen sollten zusätzlich Sinn, Familienfreundlichkeit und Felder wie Energiewende und Wasserwirtschaft herausstellen [8].
Für die Personalgewinnung heißt das: Der TV-V ist ein Wettbewerbsinstrument, wenn er mit Arbeitszeitmodellen, alternativen Anreizen nach § 6a und klaren Entwicklungswegen kombiniert wird. Wie TVöD-Stufen und Stufenlaufzeiten im Detail funktionieren, erläutert unser Beitrag TVöD-Gehalt 2026: Entgelttabelle, Stufen und was netto bleibt; einzelne Entgeltgruppen lassen sich in der Gehaltsübersicht nachschlagen.
- TV-V, 1. Juni 2026: plus 1,25 Prozent auf alle Tabellenentgelte [1]
- TV-V, Gesamtwirkung 2025–2027 laut VKA: plus 6 bis 9,2 Prozent, dauerhafte Mehrkosten rund 615 Mio. Euro [2]
- TVöD-VKA, 1. Mai 2026: plus 2,8 Prozent; Jahressonderzahlung ab 2026 einheitlich 85 Prozent [3]
- Wochenarbeitszeit: in beiden Tarifwerken 39 Stunden, freiwillig befristet bis 42 Stunden [1][4][5]
- Laufzeit beider Tarifverträge: bis 31. März 2027; erste Verhandlungsrunde am 9. April 2027 [6]
- Besetzungsdauer in der Energie- und Wasserwirtschaft: im Schnitt vier bis sechs Monate [7]
Was das für den Haushalt bedeutet
Personalkosten der Stadtwerke wirken auf zwei Wegen in den Kernhaushalt. In ertragsstarken Sparten mindern sie die mögliche Gewinnabführung. In Defizitbereichen wie Bädern oder Nahverkehr erhöhen sie den Verlustausgleich, soweit der steuerliche Querverbund das nicht auffängt. Beide Mechanismen haben wir in Konzern Kommune: Warum Stadtwerke über den Haushalt 2027 mitentscheiden beschrieben.
Für 2027 kommt eine Planungslücke hinzu. Ab dem 1. April 2027 sind die Entgelte offen. Wirtschaftspläne, die jetzt beschlossen werden, brauchen eine Annahme für die Tarifsteigerung. Rechenbeispiel (eigene Schätzung, fiktive Werte): Ein Stadtwerk mit 40 Millionen Euro Personalaufwand nach TV-V, das für die neun Monate ab April 2027 eine Steigerung von 3 Prozent ansetzt, plant rund 0,9 Millionen Euro Mehraufwand für 2027 und rund 1,2 Millionen Euro im vollen Jahr 2028. Jeder Prozentpunkt Abweichung verschiebt das Ergebnis um rund 0,3 bzw. 0,4 Millionen Euro.
Wie stark sich solche Annahmen über mehrere Jahre summieren, ist auch für den Kernhaushalt eine bekannte Frage; Hinweise zur Steuerung der Personalausgaben gibt unser Beitrag zur Wiederbesetzungssperre 2026.
Was Kämmereien jetzt tun können
- Tarifannahmen abstimmen: Für TVöD-Kernverwaltung und TV-V-Gesellschaften eine einheitliche, dokumentierte Annahme für die Runde 2027 festlegen und in Haushalt und Wirtschaftsplänen gleich verwenden.
- Sensitivitäten ausweisen: Von den Gesellschaften die Ergebniswirkung je Prozentpunkt Tarifsteigerung anfordern – getrennt für Gewinnsparten und Verlustsparten.
- Eingangsstufen nutzen: Prüfen lassen, ob Stellenausschreibungen der Stadtwerke das hohe TV-V-Einstiegsniveau sichtbar machen; offene Positionen kommunaler Arbeitgeber erscheinen auf unserer Stellenbörse.
- Alternative Anreize bewerten: Betriebsvereinbarungen nach § 6a TV-V auf Kosten und Wirkung prüfen, bevor Zulagen außerhalb des Tarifs entstehen.
- Arbeitszeitoptionen einordnen: Erhöhungen auf bis zu 42 Stunden sind befristet und zuschlagspflichtig; ihr Einsatz sollte im Personalplan erkennbar sein.
- Konzernweit vergleichen: Fluktuation, Besetzungsdauer und Altersstruktur von Kernverwaltung und Gesellschaften nebeneinanderstellen; das Verzeichnis kommunaler Unternehmen hilft beim Blick über die eigene Stadt hinaus.
Die Tarifrunde 2027 wird die Personalkosten des Konzerns Kommune für mehrere Jahre bestimmen. Wer die Annahmen jetzt sauber trennt und offenlegt, kann das Ergebnis im Frühjahr schnell einordnen.
Quellen
- 18. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) mit Entgelttabellen – VKA, ver.di, dbb (Wiedergabe oeffentlicher-dienst.info) – 6. April 2025
- Stadtwerke-Gehälter: Mehr Details zu neuer Vergütungstabelle und Kosten – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 7. April 2025
- Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst – Pressemitteilung der VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (Wiedergabe oeffentlicher-dienst.info) – 6. April 2025
- Informationen zum Entgelt nach dem TVöD-VKA (ab 01.05.2026 bis 31.03.2027) – Stadt Ulm – August 2026
- TV-V § 8 Regelmäßige Arbeitszeit – Haufe – abgerufen 13. Oktober 2026
- Tarifrunde 2027 TVöD / TV-V – Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen – abgerufen 13. Oktober 2026
- Umfrage zur Fachkräftesicherung in der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW / Arthur D. Little – August 2025
- „Nur die Spitze des Eisbergs“ – Interview mit VKU-Präsident Ulf Kämpfer – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 7. Februar 2023