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10. Oktober 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Finanzausgleich

Konnexitätsprinzip

Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“: Überträgt das Land den Kommunen neue Aufgaben, muss es die Kosten ausgleichen.

Das Konnexitätsprinzip steht in den Landesverfassungen, in Nordrhein-Westfalen in Art. 78 Abs. 3. Es gilt für Aufgaben, die das Land überträgt; der Bund darf Kommunen seit der Föderalismusreform 2006 keine Aufgaben mehr direkt übertragen.

Streit entsteht meist darüber, ob eine neue Pflicht eine Aufgabenübertragung ist und ob der Ausgleich die tatsächlichen Kosten deckt – etwa beim Ganztagsanspruch oder bei Standards in der Kinderbetreuung.

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