Grundsteuer auf bebaute und baureife Grundstücke (B = baulich) – eine der wichtigsten eigenen Einnahmen der Gemeinden.
Die Grundsteuer B zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Gewerbegrundstücken; über die Nebenkosten tragen sie auch Mieterinnen und Mieter. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das reformierte Grundsteuerrecht mit neuen Messbeträgen; die Länder nutzen dabei unterschiedliche Modelle.
Mit der Reform haben viele Gemeinden ihre Hebesätze neu festgesetzt, einige mit getrennten Sätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz allein sagt deshalb seit 2025 weniger über die tatsächliche Belastung aus als früher.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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