Kostenlos abonnieren · Ein Angebot der HAKO Beteiligungsgesellschaft mbH · Dresden
Das unabhängige Briefing für kommunale Entscheider
23. Oktober 2026

Ganztagsanspruch 2026: Was der Rechtsanspruch die Kommunen kostet – und wer die Betriebskosten trägt

Seit 1. August 2026 gilt der Ganztagsanspruch. Der Bund gibt 2026 nur 135 Mio. Euro für Betriebskosten, ab 2030 1,3 Mrd. Euro. Wer den Rest zahlt.

Redaktion  ·  2026-10-23  ·  7 Minuten Lesezeit

Seit dem 1. August 2026 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, jedes Jahr kommt eine Klassenstufe hinzu, ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für alle Grundschulkinder [1][4]. Gemeint ist ein Umfang von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche [4]. Für die Kämmereien beginnt damit eine Ausgabe, die nicht einmalig ist: Gebäude werden einmal gebaut, Personal muss jedes Jahr bezahlt werden.

Wie hoch diese laufende Last ausfällt, weiß derzeit niemand genau – und das ist der eigentliche Befund. Die Bundesregierung verweist auf eine Evaluation, deren erste Ergebnisse zum 31. Dezember 2027 vorliegen sollen [1]. Die maßgebliche Bedarfsstudie von Deutschem Jugendinstitut und TU Dortmund verzichtet in ihrer jüngsten Ausgabe ausdrücklich auf eine Kostenvorausberechnung, weil die Datenlage keine belastbaren Zahlen zulasse [4]. Die Kommunen planen also eine Pflichtaufgabe, deren Folgekosten offiziell nicht beziffert sind.

Ganztagsanspruch in Zahlen (Stand Oktober 2026)
  • Investitionshilfen des Bundes: 3,5 Mrd. Euro in zwei Programmen, Förderung bis Ende 2029 [2]
  • Betriebskosten-Beteiligung des Bundes: 135 Mio. Euro (2026), aufwachsend auf 1,3 Mrd. Euro jährlich ab 2030 – über Umsatzsteueranteile an die Länder [3]
  • Summe 2026 bis 2029: 2,49 Mrd. Euro; die Betriebskosten verantworten die Länder [2]
  • Zusätzlicher Platzbedarf bis 2029/30: 244.000 bis 289.000 Plätze bundesweit, davon 55.000 bis 63.000 nur vorübergehend [4]
  • Zusätzlicher Personalbedarf 2029/30: 9.000 bis 15.400 Vollzeitstellen bzw. 14.100 bis 24.200 Personen [4]
  • Evaluation der Kosten: zum 31.12.2027 und 31.12.2030, Ergebnisse liegen noch nicht vor [1]

Die Rechnung des Bundes: Bau ja, Betrieb kaum

Der Bund hat zwei Instrumente gewählt. Für Investitionen stellt er 3,5 Milliarden Euro bereit: bis zu 750 Millionen Euro im Beschleunigungsprogramm 2020 bis 2022 und den Rest im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, das Neubau, Umbau, Erweiterung und Ausstattung bis Ende 2029 fördert [2]. Für den Betrieb zahlt der Bund nicht direkt, sondern verschiebt Umsatzsteueranteile zu den Ländern: 2,49 Milliarden Euro für 2026 bis 2029, danach dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich [2].

Wie langsam dieser Betrag anläuft, zeigt eine Antwort der bayerischen Staatsregierung: Die Umsatzsteuerverteilung steigt von 135 Millionen Euro im Jahr 2026 schrittweise auf bis zu 1,3 Milliarden Euro ab 2030. Auf Bayern entfallen 2026 rund 21 Millionen Euro, im Vollausbau 2030 rund 200 Millionen Euro [3]. Zum Vergleich: Allein Nordrhein-Westfalen gibt nach Angaben des Schulministeriums in diesem Jahr rund 983 Millionen Euro Landesmittel für den Ganztag aus [6].

Eine grobe Einordnung, ausdrücklich als eigene Überschlagsrechnung: Verteilt man die 1,3 Milliarden Euro ab 2030 auf die rund 2,1 Millionen Ganztagsplätze, die die DJI-Studie für den Bedarf ansetzt [4], ergeben sich gut 600 Euro je Platz und Jahr. Was ein Platz im Betrieb tatsächlich kostet, lässt sich mangels amtlicher Kostendaten bundesweit nicht gegenrechnen [4]. Das Größenverhältnis zeigt aber schon der Vergleich mit NRW: Ein einziges Land gibt fast eine Milliarde Euro im Jahr aus, der Bund beteiligt sich 2026 bundesweit mit 135 Millionen Euro.


Wo die Bundesmittel ankommen – und wo nicht

Ob die Betriebskostenmittel bei den Kommunen ankommen, entscheidet jedes Land selbst; der Bund macht keine Vorgaben zur Verwendung [3]. Bayern hat sich festgelegt: Nach Art. 52b AGSG, in Kraft seit 1. April 2026, sollen die Mittel den Kommunen ohne Bedingungen und vollständig zufließen, verteilt nach der Zahl der betreuten Kinder; die Einzelheiten regelt eine Verordnung [3].

In Nordrhein-Westfalen ist die Lage strittig. Die Kommunen kritisieren, dass die Betriebskostenzuschüsse des Bundes im Landeshaushalt verblieben seien, und bemängeln ein fehlendes Ausführungsgesetz, das den Anspruch ausdrücklich auf sie überträgt [5]. Gestützt auf ein Gutachten des Bielefelder Staatsrechtlers Johannes Hellermann halten sie das landesrechtliche Konnexitätsprinzip für einschlägig [5]. 15 Kommunen haben im Frühjahr Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Das Gericht sieht sich nach Medienberichten nicht als zuständig an und geht von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus; Krefeld und Düsseldorf halten dennoch an ihren Klagen fest, ein Urteil ist bis voraussichtlich Ende des Jahres in Aussicht gestellt. Der Städtetag NRW prüft eine Verfassungsklage [6].

Baden-Württemberg liefert den jüngsten Konflikt: Der Städtetag warnt vor einer finanziellen Schieflage, weil die Landesmittel für die Betreuung von Grundschulkindern ohne Rechtsanspruch bei 20 Millionen Euro eingefroren seien [7]. In Hessen hatte der Städtetag schon im Herbst 2025 allein für Umbauten hessenweit rund 1,2 Milliarden Euro veranschlagt, zusätzlich zu den Personalkosten; dem standen 260 Millionen Euro Bundes- und 68 Millionen Euro Landesmittel für den Ausbau gegenüber [8].


Warum die „Wer bestellt, bezahlt“-Regel hier nicht hilft

Bund und Länder haben sich im Juni 2026 darauf verständigt, sich bei neuen Bundesgesetzen an der Veranlassungskonnexität zu orientieren. Für den Ganztag läuft das ins Leere. Die Bundesregierung stellt klar, die Vereinbarung gelte für Gesetzentwürfe, die nach dem 1. Oktober 2026 im Kabinett beschlossen werden – „Das trifft auf das Ganztagsförderungsgesetz nicht zu.“ [1] Eine höhere Beteiligung kündigt die Bundesregierung nicht an; sie verweist auf die Evaluation und auf die 100 Milliarden Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, die flexibel für Investitionen eingesetzt werden können [1]. Hintergrund zur neuen Konnexitätszusage: Veranlassungskonnexität ab Oktober 2026.

Das Sondervermögen hilft beim Bau, nicht beim Betrieb. Wie unterschiedlich die Länder es weiterreichen, zeigt unsere Übersicht zum Sondervermögen Infrastruktur.


Der Kostentreiber heißt Personal

Den größten Teil der Folgekosten verursacht Personal. Die DJI-Studie rechnet bis 2029/30 mit 9.000 bis 15.400 zusätzlichen Vollzeitstellen; weil im Ganztag viel in Teilzeit gearbeitet wird, entspricht das 14.100 bis 24.200 Personen [4]. Fast der gesamte Mehrbedarf fällt in den westdeutschen Flächenländern an, wo 267.000 bis 298.000 zusätzliche Plätze nötig sind. In den ostdeutschen Flächenländern sinkt der Platzbedarf dagegen um 23.000 bis 31.000 Plätze [4].

Zugleich steigen die Löhne. Nach der Antwort der Bundesregierung erhöhte sich das Medianentgelt Vollzeitbeschäftigter in der Kindertagesbetreuung zwischen 2021 und 2024 um 16 Prozent, von 3.508 auf 4.077 Euro; Referenz ist der TVöD-SuE [1]. Hinzu kommen Posten, die in keiner Bundesrechnung auftauchen. Hamm rechnet allein für die Ferienbetreuung mit Zusatzkosten von 393.000 Euro im Jahr 2026, aufwachsend auf 1,078 Millionen Euro im Jahr 2028; Düsseldorf stellt 2026 rund 26 Millionen Euro für vorbereitende schulorganisatorische Maßnahmen bereit [5]. Die Ferienbetreuung nennt auch die DJI-Studie als offenen Klärungsbedarf [4].


Die Falle der vorübergehenden Plätze

Ein zweites Risiko ist demografisch. Von den bis 2029/30 zusätzlich benötigten Plätzen werden bundesweit 55.000 bis 63.000 nur vorübergehend gebraucht [4]. In den westdeutschen Flächenländern liegt der Höchstbedarf im Schuljahr 2028/29, danach geht er leicht zurück [4]. Wer heute neu baut, finanziert Gebäude über Jahrzehnte – für einen Bedarf, der in Teilen nach wenigen Jahren wieder sinkt. Die DJI-Autoren halten es für möglich, dass Träger ihr Ausbauziel deshalb auf 2029/30 verschieben und im Jahr davor ein knapperes Angebot in Kauf nehmen [4]. Für Kämmereien heißt das: Modulare Lösungen, Mehrfachnutzung von Schulräumen und Kooperationen mit Kitas und Horten sind nicht nur pädagogische, sondern auch haushaltswirtschaftliche Fragen. Wie Folgekosten geförderter Bauten den Haushalt belasten, beschreibt Die Fördermittel-Falle.


Was Kämmereien jetzt tun sollten

  1. Betriebskosten getrennt planen. Den Ganztag im Haushalt 2027 und in der mittelfristigen Finanzplanung als eigene Position mit Personal-, Sach-, Verpflegungs- und Ferienkosten ausweisen – nicht im Schulbudget verstecken.
  2. Aufwuchs je Jahrgang rechnen. Bis 2029/30 kommt jedes Jahr eine Klassenstufe hinzu. Die Planung muss diese Stufen abbilden, nicht nur den Endzustand.
  3. Landesweitergabe prüfen. Klären, ob und nach welchem Schlüssel das Land die Umsatzsteuermittel des Bundes weitergibt, und den eigenen Anteil für 2026 bis 2030 beziffern. Fehlt eine Regelung, die Forderung über den kommunalen Spitzenverband einbringen.
  4. Investitionsmittel bis Ende 2029 binden. Die Bundesförderung für den Ausbau endet 2029 [2]. Projekte priorisieren, die vor Fristende bewilligt und abgerechnet werden können.
  5. Temporären Bedarf nicht dauerhaft verbauen. Die eigene Schülerprognose gegen den Höchststand prüfen; für Spitzen auf Zwischenlösungen und Doppelnutzung setzen statt auf Neubau.
  6. Trägerverträge mit Kostenklauseln versehen. Bei freien Trägern Tarifentwicklung, Ferienbetreuung und Auslastung vertraglich regeln, damit Kostensteigerungen planbar bleiben.
  7. Belastungen dokumentieren. Für die Evaluation zum 31.12.2027 [1] und mögliche Konnexitätsverfahren die tatsächlichen Kosten je Platz sauber erfassen – wer keine Zahlen hat, kann keinen Ausgleich verlangen.

Einordnung

Der Ganztagsanspruch ist politisch gewollt und breit getragen; „Wir stehen zum Ganztag“, sagt auch der Vorsitzende des Städtetags NRW, Marc Herter [5]. Der Streit dreht sich nicht um das Ziel, sondern um die Rechnung. Der Bund beteiligt sich am Betrieb mit einem langsam wachsenden Betrag, die Länder entscheiden unterschiedlich über die Weitergabe, und eine belastbare Kostenschätzung fehlt bis mindestens Ende 2027. Für Haushalte, die schon heute mit Wiederbesetzungssperren arbeiten, ist das eine zusätzliche Daueraufgabe – mit Personal, das am Markt knapp ist.


Quellen

  1. Antwort der Bundesregierung: Finanzielle Auswirkungen der Einführung des Ganztagsanspruchs auf die Kommunen, Drucksache 21/7794 – Deutscher Bundestag – 31. August 2026
  2. Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – abgerufen 23. Oktober 2026
  3. Anfragen zum Plenum, Frage Nr. 45 (Betriebskostenförderung Ganztag), Drucksache 19/11928 – Bayerischer Landtag – 27. April 2026
  4. Plätze. Personal. Finanzen. Teil 2: Ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter bis 2035 – Forschungsverbund DJI/TU Dortmund – Dezember 2025
  5. Ganztags-Anspruch: Darum wollen die Kommunen klagen – KOMMUNAL – 29. Januar 2026
  6. Recht auf Ganztag: Kommunen prüfen Verfassungsklage („Wer bestellt, bezahlt“) – News4teachers (dpa) – 24. August 2026
  7. Ganztag an Grundschulen: Städtetag warnt vor finanzieller Schieflage – Staatsanzeiger Baden-Württemberg – 20. Oktober 2026
  8. Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Kommunen fühlen sich vom Land alleine gelassen – hessenschau – 18. September 2025
Kämmerer-Cockpit · Der Kämmerer
Wohin läuft Ihr Haushalt bis zum Jahresende?

Soll-Ist wochenaktuell, Hochrechnung als Korridor, Frühwarnung und Stresstest – aus dem Export Ihres Finanzverfahrens, ohne Systemeingriff.

Live-Demo und Funktionen ansehen →