Ein Land mit der schnellsten Verschlechterung
Brandenburg galt lange als Land mit vergleichsweise soliden Kommunalfinanzen. Das ist vorbei. Nach dem Kommunalen Finanzreport 2026 der Bertelsmann Stiftung stieg das Defizit der Städte, Gemeinden und Landkreise binnen eines Jahres von 355 Mio. € (2024) auf 832 Mio. €, ein Plus von 134 %. Das ist der stärkste Anstieg unter allen Flächenländern. Die Kassenkredite haben sich nahezu verdreifacht, auf 164 Mio. €. Die Gewerbesteuer sank um 5,3 % auf 1,287 Mrd. € [12].
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte das schon im Februar kommen sehen. Nach einer Umfrage unter 230 Kommunen planen nur 12 % für 2026 ein ausgeglichenes oder positives Ergebnis. Der geplante Fehlbetrag für 2026 liegt bei über 290 Mio. €, hochgerechnet bis 2028 bei rund 1,2 Mrd. € [11].
Die Folge sind Haushaltssperren, zuerst in den Landkreisen, seit Oktober auch in der Landeshauptstadt. Alle belegten Fälle stehen im Verzeichnis Haushaltssperren und auf der Länderseite Haushaltssperren in Brandenburg. Den bundesweiten Überblick bietet der Beitrag Haushaltssperre 2026: Welche Städte betroffen sind.
Die belegten Fälle
- Landeshauptstadt Potsdam: ab 01.10.2026 für das vierte Quartal, 5 % bestimmter Sach- und sonstiger Aufwendungen [1].
- Landkreis Barnim: Erlass des Kämmerers vom 03.07.2026, Defizit rund 16,3 Mio. € über Plan [3].
- Landkreis Havelland: ab 10.08.2026, alle Budgets des Ergebnishaushalts [5].
- Landkreis Potsdam-Mittelmark: ab 27.08.2026, zeitgleich mit Inkrafttreten des Haushalts [4].
- Landkreis Oberhavel: partielle Sperre, angekündigt am 16.04.2026 für die Folgewoche, dazu Einstellungsstopp [6].
- Landkreis Prignitz: ab 13.04.2026 bis Jahresende, Kürzungen um 20, 10 bzw. 5 % je Aufgabenart [8].
- Vorjahr: Ostprignitz-Ruppin (globale Sperre rund 9 Mio. €, Mai 2025) und Elbe-Elster hatten bereits 2025 Sperren angekündigt [9][10].
- Rechtsgrundlage: § 73 BbgKVerf. Die Kämmerin oder der Kämmerer sperrt, wenn die Entwicklung es erfordert [15].
Brandenburgs Besonderheit: Die Kämmerei muss sperren
In Brandenburg steht die Haushaltssperre in der Kommunalverfassung selbst. Nach § 73 Abs. 1 BbgKVerf sperrt die Kämmerin oder der Kämmerer die Inanspruchnahme von Ansätzen und Verpflichtungsermächtigungen, wenn die Entwicklung der Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen oder Auszahlungen es erfordert. Ein Ermessen, ob gesperrt wird, sieht die Norm nicht vor. Dauer und Umfang bestimmt die Kämmerei. Die Sperre ist der Gemeindevertretung unverzüglich bekannt zu geben, die sie ganz oder teilweise aufheben kann. Nach Abs. 2 dürfen auch Gemeindevertretung und Hauptausschuss selbst sperren [15].
Das erklärt, warum die Brandenburger Pressemitteilungen fast immer den Kämmerer als Handelnden nennen. Im Barnim spricht die Verwaltung ausdrücklich von einer gesetzlichen Pflicht zur Sperre [3]. In Potsdam verhängte Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner die Sperre und berief sich auf § 73 Abs. 1 BbgKVerf [1]. In Potsdam-Mittelmark war es Kreiskämmerer Joseph Czock, im Havelland Kämmerer Christian Maaß [4][5].
Wie die anderen Länder das regeln, zeigt der Überblick Haushaltssperre nach Bundesland.
Potsdam: Von 351 Mio. € Liquidität auf 32,7 Mio. €
Der bekannteste Fall ist die Landeshauptstadt. Seit dem 1. Oktober sind 5 % der zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie der sonstigen ordentlichen Aufwendungen gesperrt. Die Sperre ergänzt eine bereits bestehende Sperre nach § 9 der Haushaltssatzung 2026 [1].
Ausgenommen sind die Transferaufwendungen, die die Stadt für 2026 mit 502 Mio. € beziffert, darunter Wohngeld, Hilfen zur Erziehung und Grundsicherung im Alter. Weiter laufen gesetzliche Zahlungspflichten, Verträge und Bescheide aus der Zeit vor dem 1. Oktober sowie die Zahlungen an den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS). Neue unaufschiebbare Maßnahmen gibt der Kämmerer im Einzelfall frei [1].
Auslöser ist der Jahresabschluss 2024 mit einem Fehlbetrag von 45,55 Mio. € [1]. Für 2023 lag er bei rund 6,7 Mio. € [2]. Noch deutlicher ist die Liquidität. Ende 2021 verfügte Potsdam über rund 351 Mio. € liquide Mittel, Ende 2025 über rund 123,4 Mio. €, Mitte September 2026 über rund 32,7 Mio. €. Der Kassenkreditrahmen wurde von 60 auf 150 Mio. € angehoben [2]. Den Haushaltsausgleich 2028 bezeichnet die Stadt als „kaum noch realisierbar“ [1].
Die Landkreise: Sperre als Brücke zum Nachtrag
In den Landkreisen ist die Sperre meist der erste Schritt. Danach folgen Nachtragshaushalt und Konsolidierung.
Barnim. Geplant war ein Defizit von rund 30 Mio. €. Es wird voraussichtlich um rund 16,3 Mio. € überschritten. Verzicht auf nicht zwingende Ausgaben, zurückgestellte Investitionen und ein Einstellungsstopp reichten nicht aus. Freiwillige Leistungen werden durch die Sperre nicht unmittelbar gekürzt, darüber entscheidet der Kreistag. Ein Nachtragshaushalt 2026 ist in Vorbereitung [3].
Potsdam-Mittelmark. Der Haushalt 2026 trat erst am 27. August in Kraft, nachdem der Kreistag die Auflagen des Ministeriums angenommen hatte. Er plant Erträge von rund 665,4 Mio. € und Aufwendungen von rund 692,7 Mio. €, der Fehlbetrag liegt bei 27,261 Mio. €. Die Kreisumlage beträgt 41,5 %. Der Kassenkreditrahmen von 40 Mio. € soll auf 80 Mio. € steigen [4]. Kämmerer Czock fasst die Sperre so zusammen: „Was zwingend erforderlich ist, wird bezahlt. Was warten kann, muss warten.“ [4]
Havelland. Der Halbjahresbericht zeigte ein höheres Defizit als erwartet. Seit dem 10. August darf die Verwaltung nur noch notwendige oder bereits genehmigte Ausgaben tätigen. Der Entwurf für den Haushalt 2027 wurde verschoben [5].
Oberhavel. Der Kreis schloss das Vorjahr mit einem Defizit von 15,1 Mio. € ab und will im laufenden Jahr rund 10 Mio. € einsparen. Projekte und Investitionen werden gestrichen oder verschoben, es gilt ein Einstellungsstopp. Rund ein Viertel des Aufwands von etwa 640 Mio. € entfällt allein auf die Kinder- und Jugendhilfe [6].
Prignitz. Hier ist die Sperre am genauesten gestaffelt. Eine 40-seitige Liste kürzt freiwillige Aufgaben um 20 %, pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben um 10 % und Auftragsangelegenheiten um 5 % [8]. Seit dem 1. Dezember 2025 galt bereits ein Bestell- und Auftragsstopp [7]. Die Prognose weicht um knapp 4,8 Mio. € vom Plan ab, der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt steigt auf gut 20,8 Mio. € [8].
Ostprignitz-Ruppin zeigt, wie es 2025 begann. Erstmals seit elf Jahren konnte der Kreis seinen Finanzbedarf nicht aus dem eigenen Kassenbestand decken und überbrückte über den Cashpool seiner Beteiligungen. Er verhängte eine globale Sperre von rund 9 Mio. €, 2,5 % des Auszahlungsvolumens [9].
Warum die Gemeinden als Nächste kommen
Die Kreise decken ihren Bedarf über die Kreisumlage. Steigt sie, wandert die Last zu den Gemeinden, deren Planzahlen schon jetzt tief im Minus liegen [11]. Das ist eine Einordnung der Redaktion, keine Prognose eines Verbands. Wer das Thema 2027 im Blick behalten will, findet die Frühwarnzeichen in unserem Beitrag Haushaltssperre 2027: Welche Städte jetzt schon warnen.
Das Land hat reagiert, aber begrenzt. Land und kommunale Spitzenverbände einigten sich im Juli, die Verbundquote von 22,43 % für 2027 bis 2029 fortzuschreiben. Ein Vorwegabzug von jährlich 157,6 Mio. € finanziert einen Investitionsfonds bei der Investitionsbank, der zinsverbilligte Kredite zu 1 % anbietet [13]. Nach dem Kabinettsentwurf soll er bis 2029 auf 480 Mio. € anwachsen [14]. Für die Defizite im Rettungsdienst stehen 2027 und 2028 je 40 Mio. € aus Ausgaberesten eines Ausgleichsfonds bereit, das Land legt unter Bedingungen 20 Mio. € dazu [10]. Der Investitionsfonds ist ein Kredit, kein Zuschuss. Er hilft beim Bauen, nicht beim laufenden Defizit.
Was Kämmereien in Brandenburg jetzt tun sollten
- Die Pflicht ernst nehmen. § 73 BbgKVerf verlangt die Sperre, wenn die Entwicklung es erfordert [15]. Wer die Abweichung kennt und nicht sperrt, trägt das Risiko. Den Halbjahresbericht deshalb als Prüfpunkt nutzen, wie im Havelland [5].
- Die Sperre nach Aufgabenart staffeln. Das Modell der Prignitz mit 20, 10 und 5 % ist nachvollziehbar und politisch leichter vermittelbar als eine Pauschalquote [8].
- Transfers ausdrücklich ausnehmen und benennen. Potsdam beziffert die nicht sperrbaren Transfers mit 502 Mio. € [1]. Das macht sichtbar, wie klein der beeinflussbare Teil ist.
- Liquidität monatlich berichten. Der Verlauf in Potsdam von 351 auf 32,7 Mio. € zeigt, dass die Kasse früher kippt als das Ergebnis [2].
- Den Kassenkreditrahmen rechtzeitig anpassen. Potsdam hat ihn mehr als verdoppelt, Potsdam-Mittelmark will ihn verdoppeln [2][4]. Das braucht einen Beschluss, also Vorlauf.
- Gemeinden früh zur Kreisumlage informieren. Mit 41,5 % in Potsdam-Mittelmark ist der Spielraum eng [4]. Frühe Zahlen vermeiden Streit im Kreistag.
- Freie Träger einbinden. Im Barnim entscheidet der Kreistag über freiwillige Leistungen, nicht die Sperre [3]. Was eine Sperre für Vereine und Träger bedeutet, erklärt unser Beitrag Haushaltssperre: Was Vereine und freie Träger wissen müssen.
Quellen
- Landeshauptstadt Potsdam verhängt eine Haushaltssperre für das vierte Quartal 2026 zur Stabilisierung der städtischen Finanzen – Landeshauptstadt Potsdam, Pressemitteilung Nr. 442 – 01.10.2026
- Potsdam verhängt Haushaltssperre für das vierte Quartal 2026 – Stadtspuren – 06.10.2026
- Landkreis Barnim verhängt Haushaltssperre – Landkreis Barnim, Pressemitteilung – 07.07.2026
- Haushalt 2026 tritt in Kraft – Landkreis Potsdam-Mittelmark verhängt zeitgleich eine Haushaltssperre – Landkreis Potsdam-Mittelmark – 27.08.2026
- Geld knapp: Landkreis Havelland verhängt Haushaltssperre – BRAWO – 12.08.2026
- Millionendefizit: Landkreis Oberhavel verhängt partielle Haushaltssperre – Ostdeutsche Allgemeine – 16.04.2026
- Haushaltssperre kommt: So will der Landkreis Prignitz ab sofort sparen – Nordkurier – 10.03.2026
- „Sitzen auf der Titanic“: Für einfach alles ist hier gar kein Geld mehr da – Nordkurier – 03.06.2026
- Informationen zur aktuellen Haushaltslage des Landkreises – Landkreis Ostprignitz-Ruppin – 14.05.2025
- Kommunal-Gipfel: Brandenburgs Kommunen bekommen mehr Geld für Rettungsdienst – Volksstimme (dpa) – 02.10.2026
- Kommunen erwarten Verschärfung der Finanzkrise – Nordkurier (dpa) – 16.02.2026
- Krisen auch in Brandenburg und Sachsen: Städten und Gemeinden fehlt immer mehr Geld – Ostdeutsche Allgemeine (Kommunaler Finanzreport 2026 der Bertelsmann Stiftung) – 19.06.2026
- Land und Kommunen einigen sich auf Finanzausgleich bis 2029 – Berliner Sonntagsblatt – 08.07.2026
- Kabinett beschließt Doppelhaushalt 2027/2028 – Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg, Pressemitteilung 33/2026 – 01.09.2026
- Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf), § 73 – BRAVORS Brandenburg – abgerufen 20.10.2026