Vom Rat beschlossene Satzung, die den Haushaltsplan feststellt und Kreditermächtigungen, Hebesätze und den Höchstbetrag der Kassenkredite festsetzt.
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Haushaltswirtschaft eines Jahres. Sie wird der Kommunalaufsicht angezeigt; genehmigungspflichtige Teile – etwa Kredite oder ein Haushaltssicherungskonzept – treten erst nach Genehmigung in Kraft.
Viele Kommunen beschließen Doppelhaushalte für zwei Jahre.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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