Kurzfristige Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit – gedacht für Überbrückungen, in vielen Kommunen aber zur Dauerfinanzierung laufender Defizite geworden.
Kassen- oder Liquiditätskredite dürfen Kommunen nur aufnehmen, um ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern, nicht für Investitionen. Ihr Höchstbetrag wird in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Hohe Kassenkredite je Einwohner sind ein Zeichen struktureller Unterfinanzierung: Die Kommune bezahlt laufende Aufgaben auf Pump. Steigende Zinsen treffen solche Haushalte unmittelbar.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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