Ein Förderbescheid für ein Haus mit 70.000 Gästen im Jahr
Witten im Ennepe-Ruhr-Kreis hat rund 91.500 Einwohner und mit dem Saalbau eine zentrale Kulturstätte: 1975 errichtet, ein Theatersaal mit 792 Plätzen, jährlich rund 70.000 Besucherinnen und Besucher [1]. Das Gebäude wird nun energetisch instandgesetzt. Träger ist das Kulturforum Witten, eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Am 2. September 2026 hat der Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg den Zuwendungsbescheid im Saalbau übergeben: 6,3 Mio. € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Programm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ [1]. Das Kulturforum investiert rund 8 Mio. € netto in die Kernmaßnahmen [1]. Der weitaus größte Teil der Investition ist damit durch EU-Mittel gedeckt.
Die Ziele sind messbar formuliert: Der Primärenergiebedarf des Gebäudes soll um 50 Prozent sinken, die CO₂-Emissionen um 40 Prozent [1]. Der Antrag wurde 2025 gestellt und im Juli 2026 bewilligt [1].
Der Haushaltsrahmen
Die Förderung kommt in einer Phase, in der Witten mit einem engen Rahmen arbeitet. Der Rat hat den Doppelhaushalt 2025/2026 ff. im Februar 2025 zusammen mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen [2]. Die amtliche Statistik weist für Witten zum 31.12.2025 Schulden von 5.762 € je Einwohner aus, davon 4.735 € Kassenkredite; die Hebesätze liegen bei 910 Punkten für die Grundsteuer B und 520 Punkten für die Gewerbesteuer (Stand 2024) [3].
Gerade unter diesen Bedingungen zeigt das Saalbau-Projekt einen gangbaren Weg: Die Investition in den Gebäudebestand wird überwiegend von außen finanziert, und die geringeren Energiekosten entlasten künftig den laufenden Betrieb des Hauses.
Was andere Kommunen mitnehmen können
- Energetische Sanierung als Förderanlass nutzen. Das EFRE-Programm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ fördert Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke sowie Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude [4]. Für Gebäude der ersten Gruppe sind bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich, für Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent [4].
- Messbare Ziele vorlegen. Das Programm verlangt, dass der Primärenergiebedarf um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand sinkt [4]. Witten erfüllt diese Schwelle mit seiner Zielsetzung; konkrete Werte für Primärenergie und CO₂ machen das Ergebnis später nachweisbar.
- Eigene Rechtsträger einbinden. In Witten setzt das Kulturforum als Anstalt öffentlichen Rechts das Vorhaben um. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch kommunale Unternehmen und Einrichtungen nach §§ 107 und 108 GO NRW [4]. Für Kommunen mit ausgegliederten Kultur- oder Sportbetrieben öffnet das einen zusätzlichen Weg.
- Vorlauf einplanen. Zwischen Antrag (2025) und Bewilligung (Juli 2026) lag rund ein Jahr. Wer 2027 sanieren will, sollte die Antragsunterlagen jetzt vorbereiten.
Wie Ihre Kommune bei Schulden und Kassenkrediten im Vergleich steht, zeigt unsere Analyse Wer kippt 2027?. Alle Werte für Witten stehen im Gemeindeprofil.
Quellen
- Heinrich Böckelühr übergibt Förderbescheid – Bezirksregierung Arnsberg – 03.09.2026
- Wittener Stadtrat beschließt Haushalt 2025/2026 ff. – Stadt Witten – 04.02.2025
- Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Regionaldatenbank (Schulden 31.12.2025, Realsteuer-Hebesätze 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
- Förderbekanntmachung „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ – EFRE.NRW – Fassung 20.01.2025