Pflichtkonzept einer Gemeinde, die ihren Haushalt nicht ausgleichen kann: Es zeigt, mit welchen Maßnahmen und bis wann der Ausgleich wieder erreicht wird.
Kann eine Kommune ihren Haushalt nicht ausgleichen oder zehrt sie ihr Eigenkapital in bestimmtem Umfang auf, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. In Nordrhein-Westfalen regelt das § 76 GO NRW; andere Länder kennen vergleichbare Konsolidierungs- oder Haushaltsstrukturkonzepte.
Das Konzept enthält konkrete Maßnahmen auf der Ertrags- und Aufwandsseite und den Zeitpunkt, zu dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es wird vom Rat beschlossen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Solange ein Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt ist, gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Freiwillige Leistungen stehen dann besonders unter Druck.
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