Kostenlos abonnieren · Ein Angebot der HAKO Beteiligungsgesellschaft mbH · Dresden
Das unabhängige Briefing für kommunale Entscheider
13. Oktober 2026

Abfallgebühren 2027: CO₂-Preis, Tarifkosten und Umsatzsteuer – was die Kalkulation jetzt bestimmt

Kassel plant 31 % mehr, Dresden 4,3 %: Welche Kostentreiber die Abfallgebühren 2027 prägen und was Eigenbetrieb oder GmbH für die Kalkulation bedeuten.

Redaktion  ·  2026-10-13  ·  6 Minuten Lesezeit

In diesen Wochen beraten viele Räte über die Abfallgebühren ab 2027. Zwei Beispiele zeigen die Spannweite. In Kassel sollen die Müllgebühren zum 1. Januar 2027 im Durchschnitt um 31 Prozent steigen, die erste Anpassung seit 2013. Eine 80-Liter-Restabfalltonne bei 14-täglicher Leerung kostet dann 265 statt 202 Euro im Jahr. Die Stadtreiniger, ein Eigenbetrieb, nennen höhere Personal- und Entsorgungskosten, die CO₂-Bepreisung im Müllheizkraftwerk und sinkende Wertstofferlöse; ihre Rücklagen sind aufgebraucht. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet im November [1]. Dresden rechnet für 2027 und 2028 mit einem Plus von durchschnittlich 4,3 Prozent, der Stadtrat soll am 29. Oktober beschließen [2].

Der Unterschied liegt weniger in den Kostentreibern als im Zeitpunkt: Wer Unterdeckungen lange aus Rücklagen getragen hat, muss sie jetzt auf einmal einpreisen. Für Kämmereien lohnt deshalb ein genauer Blick auf die einzelnen Positionen.


Der Rahmen: Kostendeckung nach Kommunalabgabengesetz

Abfallgebühren sind Benutzungsgebühren. Die Kommunalabgabengesetze der Länder geben den Rahmen vor, im Detail unterschiedlich, im Grundsatz ähnlich. Das bayerische KAG etwa bestimmt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll; dazu zählen angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Der Kalkulationszeitraum soll höchstens vier Jahre umfassen. Kostenüberdeckungen am Ende des Zeitraums sind im folgenden Zeitraum auszugleichen, Unterdeckungen sollen ausgeglichen werden [9].

Daraus folgt eine Asymmetrie, die Haushalte direkt berührt: Überschüsse fließen zwingend an die Gebührenzahler zurück, Defizite können – je nach Landesrecht und Ermessen – im Kernhaushalt hängen bleiben. Wie groß die Spielräume bei Gebühren generell sind, beschreibt unser Beitrag Gebühren und Kostendeckung: Wo Kommunen Geld liegen lassen.


Kostentreiber 1: Der CO₂-Preis auf die Müllverbrennung

Seit dem 1. Januar 2024 unterliegt die thermische Abfallbehandlung dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG. Bepreist wird nur das fossile CO₂ im Abfallgemisch, biogene Anteile bleiben außen vor [6]. Das Gesetz legte 45 Euro je Zertifikat für 2024 und 55 Euro für 2025 fest; für 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro [5].

Für 2027 enthält das geltende Gesetz noch keinen Korridor. Die Bundesregierung hat deshalb einen Entwurf zur Änderung des BEHG (Drucksache 21/7869) vorgelegt, der den Korridor von 55 bis 65 Euro auch für 2027 festschreibt; er befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Ohne diese Regelung hielt der Wohnungsverband GdW Preise von 75 bis 85 Euro je Tonne für möglich [7].

Mittelfristig kommt die europäische Ebene hinzu. Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2026 vorgeschlagen, die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle in Anlagen über drei Tonnen pro Stunde in den EU-Emissionshandel aufzunehmen. Die Abgabepflicht soll stufenweise greifen: 25 Prozent der Emissionen des Jahres 2031, 50 Prozent 2032, 75 Prozent 2033 und 100 Prozent ab 2034. Mitgliedstaaten sollen unter Bedingungen bis 2035 befreien können [8]. Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen.

Wie stark der CO₂-Preis wirkt, zeigt die Region Hannover: Der Zweckverband aha setzte für den Kalkulationszeitraum 2026/2027 Mehrkosten von 5,1 Millionen Euro für die thermische Behandlung einschließlich CO₂-Steuer an. Die Restabfallgebühren stiegen zum 1. Januar 2026 um 9,45 Prozent, das Gebührenaufkommen um rund 26 auf rund 203 Millionen Euro [3]. In Nordrhein-Westfalen nennen nach einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler immer mehr Kommunen die CO₂-Bepreisung ausdrücklich als Ursache von Erhöhungen [4].


Kostentreiber 2: Personal und Sammelverträge

Sammeln und Transportieren ist personalintensiv. Der TVöD-Abschluss von 2025 erhöhte die Entgelte zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. Die Laufzeit endet am 31. März 2027 [10]. Für die zweite Hälfte 2027 ist der nächste Abschluss damit offen – ein Posten, den Kalkulationen über mehrere Jahre ausdrücklich als Annahme ausweisen sollten. Bei aha schlugen Tarifsteigerungen und mehr Personal mit 3,3 Millionen Euro in der Sammlung und 1,4 Millionen Euro in der Behandlung zu Buche, Kraftstoff mit weiteren 3,1 Millionen Euro [3].

Wer die Sammlung ausschreibt, spürt dieselbe Entwicklung über die Vertragspreise. Der Bund der Steuerzahler NRW beobachtet, dass neue Sammelverträge erheblich teurer werden; er nennt Steigerungen für den Musterhaushalt von 38 Prozent in Heinsberg und 29 Prozent in Espelkamp. Landesweit zahlte der Musterhaushalt 2026 rund 299 Euro nach etwa 288 Euro im Vorjahr [4].


Kostentreiber 3: Umsatzsteuer ab 2027

Zum 31. Dezember 2026 endet die Übergangsregelung, nach der juristische Personen des öffentlichen Rechts noch das alte Umsatzsteuerrecht anwenden durften. Ab dem 1. Januar 2027 gilt § 2b UStG [11]. Dresden weist bereits aus, dass ab 2027 auf einige Leistungen Umsatzsteuer anfällt, etwa auf die Abholung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten; die reguläre Abholung kostet dann 26,18 Euro [2]. Kämmereien sollten jede Teilleistung darauf prüfen, ob sie hoheitlich oder im Wettbewerb erbracht wird.

Abfallgebühren 2027 in Zahlen (Stand Oktober 2026)
  • CO₂-Preis Abfallverbrennung: 2026 Korridor 55–65 €/t; Fortschreibung für 2027 im Gesetzgebungsverfahren [5][7]
  • EU-Emissionshandel (Vorschlag): Abgabepflicht ab 2031 mit 25 %, ab 2034 vollständig [8]
  • TVöD: +2,8 % seit 1. Mai 2026, Laufzeit bis 31. März 2027 [10]
  • Kassel: +31 % ab 2027 geplant, erste Anpassung seit 2013 [1]
  • Dresden: +4,3 % ab 2027 geplant [2]
  • NRW-Musterhaushalt 2026: rund 299 € (Vorjahr rund 288 €) [4]

Eigenbetrieb, Anstalt oder GmbH

Die Organisationsform entscheidet über Steuerung, Haftung und Steuerlast. Ein Eigenbetrieb bleibt rechtlich Teil der Gemeinde, die Kommune haftet für seine Verbindlichkeiten. Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine eigene juristische Person ohne direkte Haftung der Kommune gegenüber Dritten. Mit diesen Argumenten wog der Karlsruher Gemeinderat im Dezember 2017 die Optionen für sein Amt für Abfallwirtschaft ab. Die GmbH schied früh aus, weil sie als Form der Privatisierung mit geringeren Steuerungsmöglichkeiten galt. Für die Anstalt wies die Vorlage umsatzsteuerliche Mehrbelastungen von mehr als 500.000 Euro aus. Der Rat beschloss einstimmig die Umwandlung in einen Eigenbetrieb zum 1. Januar 2020 [12].

Wird eine kommunale GmbH als Dienstleister eingesetzt, bleibt die Kommune nach § 22 KrWG für die Entsorgung verantwortlich [13]. Eine Beauftragung ohne Ausschreibung ist nach § 108 GWB möglich, wenn die Kommune die Gesellschaft wie eine eigene Dienststelle kontrolliert, diese zu mehr als 80 Prozent für sie tätig ist und kein privates Kapital beteiligt ist [14]. Die Entgelte der Gesellschaft fließen dann als Fremdleistungskosten in die Gebührenkalkulation.

Für den Haushalt geht es bei Abfallbeteiligungen vor allem um Kostendeckung. Nach dem KfW-Kommunalpanel 2026 führten 2025 bei 16 Prozent der Kommunen mit einer Beteiligung im Abfallbereich die Beteiligungen Überschüsse ab; Verlustausgleiche waren selten, meist war das Ergebnis neutral [15]. Wie diese Ströme in der Konzernsicht zusammenlaufen, beschreibt Konzern Kommune: Warum Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Verkehrsbetriebe über den Haushalt 2027 mitentscheiden.


Was Kämmereien jetzt tun können

  1. CO₂-Szenarien rechnen: Für 2027 den Korridor von 55 bis 65 Euro ansetzen und eine Variante für ein Scheitern der BEHG-Novelle mitführen; ab 2031 den EU-Vorschlag als Szenario abbilden.
  2. Fossilen Anteil kennen: Vom Verbrennungsanlagenbetreiber die Berechnung der CO₂-Kosten je Tonne Restabfall anfordern – der fossile Anteil bestimmt die Zertifikatsmenge.
  3. Tarifannahmen offenlegen: Den TVöD-Abschluss ab April 2027 als ausdrückliche Annahme in die Kalkulation schreiben.
  4. Über- und Unterdeckungen bilanzieren: Den Stand aus den Vorperioden vollständig erfassen; Rücklagen, die eine Erhöhung nur verschieben, im Rat transparent machen.
  5. Umsatzsteuer prüfen: Bis Jahresende alle Teilleistungen nach § 2b UStG einordnen – Sperrmüll, Gewerbeabfall, Wertstoffvermarktung.
  6. Organisationsform bewerten: Eigenbetrieb, Anstalt und Gesellschaft nach Steuerung, Haftung, Umsatzsteuer und Vergaberecht nebeneinanderstellen.
  7. Fachpersonal sichern: Abfallbetriebe suchen kaufmännische und technische Kräfte – offene Stellen kommunaler Unternehmen bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.

Wie Städte Einwegverpackungen über eine eigene Steuer erfassen, zeigt unser Beitrag zur Verpackungssteuer in den Städten.


Quellen

  1. Kassel will Abfallgebühren kräftig erhöhen – EUWID Recycling und Entsorgung – 12. Oktober 2026
  2. Dresden erhöht 2027 Abfall-Gebühren – t-online – 19. August 2026, aktualisiert 19. September 2026
  3. Abfallgebühren steigen: Preissteigerungen machen moderate Anpassung notwendig – aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover – 3. November 2025
  4. Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2026 in Nordrhein-Westfalen, Statement Rik Steinheuer – Bund der Steuerzahler NRW – 23. Juli 2026
  5. § 10 BEHG – Veräußerung von Emissionszertifikaten – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  6. BEHG – Thermische Abfallbehandlung im nationalen Brennstoffemissionshandel – EEW Energy from Waste – abgerufen 13. Oktober 2026
  7. BEHG-Novelle: CO2-Preis bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro – ADVANT Beiten – 21. September 2026
  8. From monitoring to surrender obligations: European Commission proposal on the extension of the EU ETS to waste incineration – Loyens & Loeff – September 2026
  9. Art. 8 BayKAG – Benutzungsgebühren – Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  10. TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen – Haufe – 11. August 2025
  11. § 27 UStG – Allgemeine Übergangsvorschriften (Abs. 22a) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  12. Niederschrift 45. Plenarsitzung Gemeinderat, TOP 16: Zukünftige Rechts-/Betriebsform des Amtes für Abfallwirtschaft – Stadt Karlsruhe – 12. Dezember 2017
  13. § 22 KrWG – Beauftragung Dritter – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  14. § 108 GWB – Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  15. KfW-Kommunalpanel 2026 – KfW Research – Juni 2026
Kämmerer-Cockpit · Der Kämmerer
Wohin läuft Ihr Haushalt bis zum Jahresende?

Soll-Ist wochenaktuell, Hochrechnung als Korridor, Frühwarnung und Stresstest – aus dem Export Ihres Finanzverfahrens, ohne Systemeingriff.

Live-Demo und Funktionen ansehen →