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13. Oktober 2026

Abwassergebühren 2027: Kanalnetz, vierte Reinigungsstufe und die offene Frage der Herstellerverantwortung

Knapp 9 Mrd. Euro kostet die vierte Reinigungsstufe bis 2045. Wer sie zahlt, ist nach dem EuGH-Schlussantrag offen. Was das für Abwassergebühren heißt.

Redaktion  ·  2026-10-13  ·  6 Minuten Lesezeit

Anfang September hat Generalanwältin Juliane Kokott dem Europäischen Gerichtshof vorgeschlagen, die erweiterte Herstellerverantwortung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären. Polen hatte gegen die Regel geklagt, nach der Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika den Großteil der Kosten einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen tragen sollen [3]. Die Schlussanträge binden das Gericht nicht, ein Urteilstermin steht aus. Für Abwasserbetriebe und Kämmereien rückt damit eine Frage in die mittelfristige Planung, die bislang als geklärt galt: Wer finanziert die neue Reinigungsstufe – die Industrie oder die Gebührenzahler?

Die Frage trifft auf Gebühren, die ohnehin steigen. In Nordrhein-Westfalen zahlt der Musterhaushalt des Bundes der Steuerzahler – vier Personen, 200 Kubikmeter Schmutzwasser, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche – 2026 durchschnittlich rund 881 Euro, etwa fünf Prozent mehr als 2025. 272 von 396 Kommunen haben ihre Abwassergebühren erhöht [7].


Was die Kommunalabwasserrichtlinie verlangt

Die Richtlinie (EU) 2024/3019 ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, die meisten Vorschriften sind bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht unter anderem die Energieneutralität des Abwassersektors bis 2045 vor [4]. Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten müssen eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen erhalten, Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten in Risikogebieten ebenfalls. Die Liste dieser Gebiete soll bis Ende 2030 vorliegen [5].

Nach Artikel 9 sollen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten tragen; das Umweltbundesamt nennt den 1. Januar 2029 als Startpunkt [5]. Eine vom VKU beauftragte Studie von Fichtner beziffert die Kosten für Bau und Betrieb in Deutschland bis 2045 auf knapp 9 Milliarden Euro; zum Ende des Zeitraums steigen die jährlichen Kosten auf bis zu 860 Millionen Euro. Gut 150 Anlagen über 150.000 Einwohnerwerten wären auszubauen, für die Größenklasse darunter nimmt die Studie an, dass 20 Prozent der Anlagen verpflichtet werden [6].


Herstellerverantwortung: Drei Signale, keine Entscheidung

Nach Darstellung des BDEW stellt die Generalanwältin weder die vierte Reinigungsstufe noch das Prinzip der Herstellerverantwortung grundsätzlich infrage. Ihre Kritik richtet sich gegen die Begründung der Kostenhöhe, die Auswahl der zahlungspflichtigen Branchen und die Datengrundlage. Die Pflicht zur Viertbehandlung sei rechtlich von der Finanzierungsregelung trennbar [2].

Bereits am 18. Juni 2026 hatte das Europäische Parlament in einer nicht bindenden Entschließung die Kommission aufgefordert, ein „Stop-the-clock“-Verfahren zu prüfen und die Herstellerverantwortung bis zu einer belastbaren Folgenabschätzung auszusetzen. Der VKU nannte das Votum „ein falsches Signal“, weil Abwasserbetriebe bereits Investitionen vorbereiten [1].

Für die Planung folgt daraus: Die Pflicht zum Ausbau kann bestehen bleiben, während die Finanzierung neu geregelt wird. Fällt die Herstellerverantwortung weg oder wird sie verkleinert, landen die Kosten nach geltender Systematik in der Gebührenkalkulation. Der BDEW erwartet für diesen Fall eine erhebliche Gebührenerhöhung [2].


Das Kanalnetz: Der größere Posten im Alltag

Die vierte Reinigungsstufe betrifft vor allem große Anlagen. Den Gebührenhaushalt fast jeder Kommune prägt dagegen das Netz. Im KfW-Kommunalpanel 2026 meldet rund jede fünfte Kommune einen „gravierenden“ und mehr als sechs von zehn einen mindestens „nennenswerten“ Investitionsrückstand bei der Wasserver- und -entsorgung. Innerhalb von fünf Jahren ist dieser Anteil um 13 Prozentpunkte gestiegen – der zweitstärkste Anstieg nach dem Brand- und Katastrophenschutz. Den Rückstand beziffern die Kämmereien auf rund 10 Milliarden Euro. Weil Wasser und Abwasser vielerorts in ausgelagerten Einheiten liegen, ist er nach Einschätzung der KfW tendenziell untererfasst [8].

Die Gebührenbeschlüsse für 2027 spiegeln das. In Haßmersheim steigt die Schmutzwassergebühr 2027 auf 2,77 Euro und 2028 auf 3,81 Euro je Kubikmeter. Die Gemeinde nennt höhere Betriebs-, Energie- und Unterhaltungskosten und den wachsenden Sanierungsaufwand im älter werdenden Kanalnetz. Dass 2027 noch moderat ausfällt, liegt an Überschüssen aus früheren Perioden, die die Gebühr senken [10]. In Köln soll die Schmutzwassergebühr ab 2027 auf 1,86 Euro je Kubikmeter steigen; Verwaltungsrat und Ausschüsse haben zugestimmt. Die Kalkulation ist bewusst nicht kostendeckend, die Stadtentwässerungsbetriebe rechnen mit einer Unterfinanzierung von 21,4 Millionen Euro [9].

Beide Beispiele zeigen Entscheidungen, die im Rat zu treffen sind: Ein Überschussausgleich glättet nur vorübergehend, eine bewusste Unterdeckung verschiebt Lasten. In Sachsen lag das durchschnittliche Abwasserentgelt 2025 bei 2,77 Euro je Kubikmeter, knapp 15 Prozent mehr als 2022; die Grundgebühr stieg um 25 Prozent auf 83,91 Euro [11].

Abwasser in Zahlen (Stand Oktober 2026)
  • Vierte Reinigungsstufe Deutschland bis 2045: knapp 9 Mrd. € (VKU/Fichtner) [6]
  • Herstellerverantwortung: mindestens 80 % der Kosten, Start laut UBA 1. Januar 2029 – vor dem EuGH strittig [5][3]
  • Umsetzungsfrist der Richtlinie: 31. Juli 2027 [4]
  • Investitionsrückstand Wasserver- und -entsorgung: rund 10 Mrd. € laut Kämmereien [8]
  • NRW-Musterhaushalt 2026: rund 881 €, +5 % [7]
  • Sachsen 2025: 2,77 €/m³ Abwasser, +15 % gegenüber 2022 [11]

Kalkulationsspielräume: Abschreibung und Verzinsung

Ein großer Teil der Abwasserkosten sind kalkulatorische Kosten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hielt es 2022 (9 A 1019/20) für unzulässig, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte mit der bis dahin üblichen kalkulatorischen Verzinsung zu kombinieren: Abschreibungen und Zinsen dürften die tatsächlichen Anlagenkosten nicht übersteigen. Für 2017 sah es einen Zinssatz von 2,42 Prozent statt 6,52 Prozent als angemessen an [12]. Der Landtag änderte anschließend das KAG NRW; seitdem haben die Kommunen dort wieder größere Spielräume [13]. Wie sich diese Wahl auswirkt, zeigt die Auswertung des Bundes der Steuerzahler: Bornheim und Erkrath schreiben 2026 vom Wiederbeschaffungszeitwert ab, der Musterhaushalt zahlt dort 28 beziehungsweise 12 Prozent mehr. Zugleich treiben steigende Beiträge an die Wasserverbände – etwa Ruhr-, Lippe- und Niersverband – die Gebühren, ebenso der Ausgleich von Unterdeckungen, der in NRW binnen vier Jahren erfolgen muss [7].

Für die Kämmerei ist das eine Steuerungsfrage. Kalkulatorische Zinsen auf das kommunale Kapital können – je nach Organisationsform – dem Kernhaushalt zufließen; zugleich verteuern sie die Gebühr. Wie solche Ströme die Konzernbilanz prägen, beschreibt Die zweite Bilanz: Wie Kommunen ihre wahre Verschuldung verstecken.


Was Kämmereien jetzt tun können

  1. Zwei Finanzierungsszenarien planen: Die vierte Reinigungsstufe einmal mit 80 Prozent Herstelleranteil, einmal vollständig gebührenfinanziert in die Investitions- und Gebührenplanung bis 2045 aufnehmen.
  2. Betroffenheit klären: Für jede Kläranlage festhalten, ob sie über 150.000 Einwohnerwerten liegt oder in ein künftiges Risikogebiet fallen kann.
  3. Kanalzustand quantifizieren: Sanierungsbedarf aus Kamerabefahrungen in eine Investitionsplanung mit Jahresraten übersetzen und dem Rat als mehrjähriges Programm vorlegen.
  4. Kalkulationsmethode offenlegen: Abschreibungsbasis und Zinssatz begründen und die Gebührenwirkung beider Varianten beziffern.
  5. Über- und Unterdeckungen steuern: Ausgleichspflichten und Fristen des Landesrechts in der Mehrjahresplanung abbilden, damit Sprünge wie 2027/2028 vorhersehbar werden.
  6. Förderzugang prüfen: Klären, ob Landesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Abwasseranlagen eingesetzt werden können.
  7. Fachkräfte sichern: Abwasserbetriebe brauchen Ingenieure und Kaufleute – offene Stellen bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.

Wo Gebühren generell unter ihren Kosten bleiben, zeigt unser Beitrag Gebühren und Kostendeckung.


Quellen

  1. Rückschlag für Herstellerverantwortung – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 18. Juni 2026
  2. KARL-EPR: BDEW analysiert die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott – BDEW – 8. September 2026
  3. EuGH-Generalanwältin lehnt Pharma-Verantwortung ab – Pharmazeutische Zeitung – 4. September 2026
  4. EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verkündet – Deutscher Städte- und Gemeindebund – Dezember 2024
  5. FAQ zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) – Umweltbundesamt – abgerufen 13. Oktober 2026
  6. Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe? – Verband kommunaler Unternehmen (VKU) – 8. Juli 2024
  7. Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2026 in Nordrhein-Westfalen, Statement Rik Steinheuer – Bund der Steuerzahler NRW – 23. Juli 2026
  8. KfW-Kommunalpanel 2026 – KfW Research – Juni 2026
  9. Köln: Abwassergebühren steigen – t-online – 9. Oktober 2026
  10. Haßmersheim erhöht Abwassergebühren 2027 und 2028 deutlich – Jack News – 1. Oktober 2026
  11. Deutlicher Anstieg der Trink- und Abwasserentgelte in Sachsen, Medieninformation 54/2026 – Statistisches Landesamt Sachsen – 13. April 2026
  12. Wichtige Entscheidung des OVG Münster zu Abwassergebühren – Forvis Mazars – 18. Mai 2022
  13. Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2024 in Nordrhein-Westfalen, Statement Rik Steinheuer – Bund der Steuerzahler NRW – 16. August 2024
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