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Das unabhängige Briefing für kommunale Entscheider
13. Oktober 2026

Fernwärmeausbau finanzieren 2027: BEW-Förderung, Eigenanteil und die Rolle der Kommune als Gesellschafter

Rund 1,87 Mrd. Euro BEW-Mittel im Haushaltsentwurf 2027, 40 % Förderquote: Wer den Rest des Fernwärmeausbaus trägt und was das für den Haushalt heißt.

Redaktion  ·  2026-10-13  ·  6 Minuten Lesezeit

Die Wärmepläne der Großstädte liegen weitgehend vor, jetzt folgt die Umsetzung. Wo die Pläne Wärmenetzgebiete ausweisen, müssen Stadtwerke Netze bauen, Erzeugung umstellen und bis Ende 2026 einen Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen (siehe Kommunale Wärmeplanung 2026/2028). Zwei Entscheidungen des Bundes setzen dafür im Herbst den Rahmen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht für den Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze rund 1,87 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vor, nach knapp 1,40 Milliarden Euro im Jahr 2026 [1]. Und am 26. August 2026 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen, das Preisbildung und Kundenrechte in der Fernwärme neu ordnen soll [2].

Für Kämmereien ist die entscheidende Zahl aber eine andere: der Teil der Investition, den die Förderung nicht deckt. Er landet bei den Unternehmen – und über deren Eigenkapitalbedarf beim Gesellschafter.


Was die BEW fördert – und was nicht

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Programm des Bundes. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen auch wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände [3]. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert in Modul 1 Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen mit 50 Prozent, in Modul 2 den Neubau und die Transformation von Netzen mit 40 Prozent, ebenso in Modul 3 Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen; der Höchstbetrag liegt in Modul 2 und 3 bei 100 Millionen Euro je Antrag [3]. Modul 4 fördert den Betrieb von Solarthermie und Wärmepumpen [3].

Zwei Bedingungen prägen die Finanzierung. Die investive Förderung ist auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt, und Liefer- und Leistungsverträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen werden [3]. Die Bearbeitungsdauer wird damit zum Zeitfaktor im Bauablauf. Nach Bafa-Zahlen, die die ZfK im Juli auswertete, gingen von Programmbeginn 2022 bis Anfang Juni 2026 rund 5.760 Anträge ein, mehr als 3.700 wurden bewilligt, rund 2.000 befanden sich in der Warteschleife [4].


Wie viel Geld bereitsteht

Die Mittel sind gestiegen: von 0,8 Milliarden Euro 2024 über 1,0 und 1,4 Milliarden Euro in den Folgejahren auf rund 1,9 Milliarden Euro im Entwurf für 2027 [4]. Für die Jahre danach sind laut ZfK insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro eingeplant; das Klimaschutzprogramm 2026 nennt als Ziel 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 [4]. Die Zahlen für 2027 stehen unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens [1]. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, die BEW auf mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen und über 2030 hinaus zu verstetigen [5].

Für die Unternehmensplanung bedeutet das: Die Förderquote ist verlässlich geregelt, die Verfügbarkeit der Mittel über mehrere Jahre dagegen eine Planungsannahme, die jährlich mit dem Bundeshaushalt neu entschieden wird.


Der Eigenanteil: Rechenbeispiel

Rechenbeispiel (eigene Darstellung, fiktive Werte): Ein Stadtwerk plant ein Netzprojekt mit 100 Millionen Euro förderfähigen Kosten. Bei 40 Prozent BEW-Förderung verbleiben 60 Millionen Euro. Verlangen die finanzierenden Banken eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent, muss das Unternehmen davon 12 Millionen Euro aus Eigenmitteln aufbringen; 48 Millionen Euro werden als Kredit aufgenommen. Hinzu kommt die Zwischenfinanzierung, bis die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt sind.

Dass Banken solche Quoten verlangen, ist kein theoretischer Fall. In einer Beschlussvorlage der Karlsruher Stadtkämmerei vom Mai 2025 heißt es, finanzierende Banken forderten vermehrt eine Mindest-Eigenkapitalquote im Darlehensvertrag; eine Unterschreitung löse ein Sonderkündigungsrecht aus [6]. Die Stadtwerke Karlsruhe sollen eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent nicht unterschreiten, ihre Investitionen werden laut Vorlage wegen Fernwärme- und Stromnetzausbau bei über 100 Millionen Euro jährlich liegen [6].


Die Kommune als Gesellschafter: vier Wege

Thesaurierung und Kapitalrücklage. Der Gemeinderat Karlsruhe sollte im Mai 2025 ermächtigen, von 2025 bis 2029 bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses der Stadtwerke in deren Kapitalrücklage einzustellen, sofern der Mitgesellschafter EnBW sich in gleicher Höhe beteiligt; bisher waren es 30 Prozent [6]. Eine direkte Einbehaltung im Unternehmen ist dort wegen des Ergebnisabführungsvertrags nicht möglich, ohne den steuerlichen Querverbund zu gefährden [6]. Jeder so gebundene Euro fehlt der Gewinnabführung – Einzelheiten in unserem Beitrag zur Gewinnabführung der Stadtwerke 2027.

Projektgesellschaft mit Partnern. Die Stadtwerke Frankenthal rechnen für ein Projekt mit Großwärmepumpe an einer Kläranlage und neuer Transporttrasse mit rund 200 Millionen Euro Gesamtinvestition über 20 Jahre. Umgesetzt wird über eine Zweckgesellschaft außerhalb der Stadtwerke-Bilanz, Kreditgeber erkennen einen Teil der Fördermittel als Eigenkapital an [7]. Auf die Ausschreibung bewarben sich fast zehn Konsortien. Geschäftsführer Volkmar Langefeld: „Wenn Sie ein gutes Projekt haben, kann ich Ihnen versichern, dann finden Sie auch sehr viele Investoren“ [7].

Kapitalmarkt statt Hausbank. Münster gab 2022 als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen einen grünen Schuldschein aus, um den Kreis der Gläubiger zu erweitern [7]. Kämmerin Christine Zeller sieht Bund und Länder in der Pflicht: „Das muss aus meiner Sicht tatsächlich auch echtes Geld vom Bund und von den Ländern in die Tochtergesellschaften gehen“ [7].

Bürgschaft und Gesellschafterdarlehen. Beide Instrumente entlasten das Unternehmen sofort, binden aber Risikotragfähigkeit oder Liquidität der Kommune und sind vielfach genehmigungspflichtig. Den kommunalrechtlichen Rahmen haben wir in Konzern Kommune: Stadtwerke und Haushalt 2027 dargestellt.


Der Absatz entscheidet über die Wirtschaftlichkeit

Ein Wärmenetz trägt sich über angeschlossene Kunden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümer freier über ihre Heizung [8]. Das Wärmenetzpaket sieht zudem ein Sonderkündigungsrecht vor, solange ein Netz nicht ausreichend dekarbonisiert ist, wobei das Unternehmen Ersatz für kundenspezifische Anschlussinvestitionen erhält [2]. Eine Bundesbehörde soll eine nachträgliche Preisaufsicht übernehmen, alle Versorger sollen Preise auf einer Transparenzplattform veröffentlichen [2]. Vermieter können beim Wechsel auf Fern- oder Nahwärme Kosten bis 0,50 Euro je Quadratmeter und Monat umlegen [2]. Den Gesetzentwurf soll das Bundeswirtschaftsministerium auf Grundlage der Eckpunkte erst erarbeiten [2].

Für den Gesellschafter heißt das: Die Anschlussquote ist neben Förderung und Zins die dritte Stellgröße der Wirtschaftlichkeit – und sie hängt auch an Entscheidungen der Kommune, etwa bei eigenen Liegenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften.

Fernwärmeförderung in Zahlen (Stand Oktober 2026)
  • BEW-Förderquote: 50 % Machbarkeitsstudie, 40 % Investition, max. 100 Mio. Euro je Investitionsantrag [3]
  • BEW-Mittel: 1,40 Mrd. Euro 2026, rund 1,87 Mrd. Euro im Entwurf 2027 [1]
  • Ziel Klimaschutzprogramm 2030: 2,7 Mrd. Euro [4]
  • Anträge 2022 bis Juni 2026: rund 5.760, davon mehr als 3.700 bewilligt [4]
  • Forderung BDEW: mindestens 3,5 Mrd. Euro jährlich [5]
  • Umlage Mietwohnungen beim Wechsel auf Fernwärme: bis 0,50 Euro je m² und Monat (Eckpunkte) [2]

Was Kämmereien jetzt tun können

  1. Eigenanteil je Projekt beziffern lassen: Für jedes Netzprojekt Förderquote, Eigenkapitalanteil, Kreditbedarf und Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung getrennt ausweisen lassen.
  2. Covenants kennen: Mindest-Eigenkapitalquoten in bestehenden und geplanten Darlehensverträgen der Stadtwerke abfragen und als Untergrenze in die Ausschüttungsplanung übernehmen.
  3. Förderstatus nachhalten: Eingereichte, bewilligte und offene BEW-Anträge im Beteiligungsbericht ausweisen; Hinweise zum Aufbau eines Fördermonitorings gibt unser Beitrag Fördermittel nicht verpassen.
  4. Instrumente vergleichen: Thesaurierung, Kapitalzuführung, Gesellschafterdarlehen, Bürgschaft und Projektgesellschaft nach Haushaltswirkung, Genehmigungsbedarf und Steuerfolgen für den Querverbund gegenüberstellen.
  5. Anschlussstrategie abstimmen: Eigene Liegenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften in den Wärmenetzgebieten frühzeitig in die Absatzplanung einbinden.
  6. Bundesmittel als Szenario planen: Für die Jahre ab 2028 mit Varianten zur BEW-Verfügbarkeit rechnen statt mit einer festen Annahme.
  7. Fachkompetenz sichern: Beteiligungsmanagement und Projektfinanzierung brauchen Personal; offene Stellen kommunaler Unternehmen bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.

Quellen

  1. Haushalt 2027: Milliarden für Gebäudeförderung und Wärmenetze – Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) – 31. August 2026
  2. Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket – Bundesregierung – 26. August 2026
  3. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – abgerufen 13. Oktober 2026
  4. Wärmenetz-Förderung BEW 2027: Wie viel Geld bereitsteht – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 3. Juli 2026
  5. Wärmenetzpaket – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) – 27. August 2026
  6. Beschlussvorlage 2025/0314: Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH / Fortsetzung des Konzepts zur Eigenkapitalstabilisierung – Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei – Mai 2025
  7. Wie Münster und Frankenthal Wärmeprojekte finanzieren – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 27. April 2026
  8. Bundestag stimmt für Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle – Deutscher Bundestag, Textarchiv – 10. Juli 2026
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