In vielen Rathäusern steht die Gewinnabführung der Stadtwerke im Haushaltsentwurf 2027 als feste Größe. Die Unternehmen selbst blicken anders auf diese Zahl. In der Stadtwerkestudie 2026 von EY und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklären 92 Prozent der 100 befragten Stadtwerke, sie sähen sich nur eingeschränkt bis gar nicht in der Lage, den Investitionsbedarf der kommenden zehn Jahre aus eigenen Mitteln – Cashflow oder Rücklagen – zu finanzieren [1]. Die Studie beschreibt die Lage ausdrücklich als Spannungsfeld: verlässliche Beiträge zu den kommunalen Haushalten „in Form stabiler Ausschüttungen“ einerseits, deutlich höhere Investitionsanforderungen andererseits [1].
Mehrere Gesellschafter haben in diesem Sommer entschieden, wie sie diesen Konflikt auflösen. Die Entscheidungen fallen unterschiedlich aus – und zeigen, welche Spielräume eine Kämmerei für 2027 realistisch ansetzen kann.
Drei Wege, die Gesellschafter 2026 gewählt haben
Verzicht gegen Gegenleistung: Köln. Die Stadt Köln verzichtet künftig auf Gewinnausschüttungen ihres Stadtwerkekonzerns; als letzte in diesem Zuge nennt die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) die Ausschüttung von 77,5 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss [2]. Zusätzlich richtet die Stadt eine Kreditlinie ein. Im Gegenzug soll der Konzern jährlich 30 Millionen Euro mehr erwirtschaften, die Kölner Verkehrs-Betriebe sollen ihren Verlust um 10 Millionen Euro senken. Der Konzern erzielte 2025 einen Gewinn von 79,2 Millionen Euro und plant bis 2035 Investitionen von bis zu zwölf Milliarden Euro [2]. Nach Darstellung von Konzernchef Andreas Feicht hat die Zusage der Stadt die Risikoaufschläge der Banken bereits gesenkt [2].
Teilverzicht: Düsseldorf. Bei den Stadtwerken Düsseldorf verzichteten die Gesellschafter für 2025 erneut auf etwa die Hälfte der Ausschüttung; 52,5 Millionen Euro flossen in die Gewinnrücklagen [3]. Die Eigenkapitalquote stieg von 42 auf 45 Prozent, für 2026 sind Investitionen von rund 180 Millionen Euro geplant [3]. Die Landeshauptstadt hält über ihre Holding 25,05 Prozent, die Mehrheit liegt bei der EnBW [3].
Volle Ausschüttung: Hamburg. Die Hamburger Energiewerke führen ihren gesamten Jahresüberschuss 2025 von 19,3 Millionen Euro an die städtische Beteiligungsgesellschaft und damit an den Haushalt ab [4]. Ein im Auftrag der Stadt erstelltes Gutachten von Hamburg Institut und Öko-Institut hatte empfohlen, Gewinne vorrangig in Investitionen zu lenken. Das Unternehmen sieht die Ausschüttung wegen der Gesellschafterstruktur nicht im Widerspruch zu seinen Investitionen; finanziert werden diese unter anderem über Darlehen und die Finanzserviceagentur der Stadt [4].
Hinzu kommen kleinere Häuser: Die Stadtwerke Gütersloh verzichten für 2025 auf eine Ausschüttung an die Stadt und behalten den Überschuss wegen absehbaren zusätzlichen Eigenkapitalbedarfs im Unternehmen [5].
Warum die Ausschüttung unter Druck gerät
Hinter den Einzelfällen steht eine einfache Bilanzlogik. Banken vergeben Kredite an Stadtwerke auf Basis der Eigenkapitalquote. Die KfW unterstellt in ihrer Berechnung des Investitionsbedarfs für Verteilnetze und Wärme eine Quote von mindestens 25 Prozent und kommt bis 2035 auf einen Bedarf von 40 Milliarden Euro neuem Eigenkapital und 218 Milliarden Euro Fremdkapital [6]. Die KfW weist zugleich darauf hin, dass Stadtwerksgewinne häufig andere kommunale Aufgaben querfinanzieren [6].
Jeder ausgeschüttete Euro fehlt damit doppelt: als Eigenkapital und als Basis für zusätzliches Fremdkapital.
Vereinfachtes Rechenbeispiel (eigene Berechnung, fiktive Werte): Ein Stadtwerk erzielt 10 Millionen Euro Jahresüberschuss. Behält es 5 Millionen Euro ein, kann es bei einer Ziel-Eigenkapitalquote von 25 Prozent rechnerisch rund 15 Millionen Euro zusätzliches Fremdkapital aufnehmen – zusammen also bis zu 20 Millionen Euro Investitionen tragen. Schüttet es die 5 Millionen Euro aus, muss dieser Betrag später als Kapitalzuführung oder Gesellschafterdarlehen aus dem Haushalt zurückkommen, sobald die Investitionen anstehen.
Wie hoch Ausschüttungen traditionell liegen, zeigte eine Auswertung des Beratungshauses BET aus dem Jahr 2020: Über mehr als 60 Stadtwerke hinweg lag die Ausschüttungsquote im Schnitt bei 77 Prozent des Gewinns, bei börsennotierten Unternehmen aus DAX, MDAX und SDAX bei 41 Prozent [7]. Die Studie von EY und BDEW nennt Gewinnthesaurierung heute als Hebel der Innenfinanzierung – neben dem Verkauf nicht strategischer Vermögenswerte und dem Abbau des Betriebskapitals [1].
Die Gegenrechnung: Haushaltsentlastung heute
Die Kämmerei steht auf der anderen Seite der Gleichung. Laut einem Bericht von kommunal.de vom April 2026 wiesen die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden 2025 ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro aus [8]. Wie stark eine Ausschüttung den Haushalt stützen kann, zeigt Dortmund: Die DSW21 schütten nach Planungen aus dem Jahr 2024 rund 500 Millionen Euro aus dem Verkaufserlös der STEAG-Beteiligung zwischen 2024 und 2027 an die Stadt aus; damit drohte laut ZfK keine Haushaltssicherung [9].
Solche Sondereffekte sind endlich. Für 2027 stellt sich deshalb vielerorts die Frage, welcher Teil der bisherigen Ausschüttung aus dem laufenden Geschäft stammt und welcher aus Einmalerträgen. Hinzu kommt der steuerliche Querverbund: Dort, wo Energiegewinne Verluste aus Nahverkehr oder Bädern ausgleichen, ist der ausschüttungsfähige Betrag bereits um diese Daseinsvorsorgeleistungen vermindert. In der EY/BDEW-Befragung zeigen sich Stadtwerke, die zusätzlich ÖPNV- oder Bäderleistungen erbringen, mit 94 Prozent besonders skeptisch bei der Eigenfinanzierung [1]. Der Nahverkehr ist dabei systembedingt ein Zuschussgeschäft – die Frage ist nicht, ob er Mittel bindet, sondern wo sie im Konzern abgebildet werden.
- Eigenfinanzierung: 92 % von 100 befragten Stadtwerken sehen sich nur eingeschränkt bis gar nicht in der Lage, die Investitionen der nächsten zehn Jahre aus eigenen Mitteln zu finanzieren [1]
- Eigenkapitalbedarf bis 2035: 40 Mrd. Euro neues Eigenkapital bei mindestens 25 % Eigenkapitalquote (KfW) [6]
- Köln: Verzicht auf künftige Ausschüttungen, Konzern soll jährlich 30 Mio. Euro mehr erwirtschaften [2]
- Düsseldorf: Gesellschafter verzichten auf rund die Hälfte, 52,5 Mio. Euro in die Rücklagen [3]
- Hamburg: volle Ausschüttung von 19,3 Mio. Euro an den Haushalt [4]
- Ausschüttungsquote (BET, 2020): 77 % im Schnitt von mehr als 60 Stadtwerken [7]
Wie viel ist für 2027 realistisch?
Eine pauschale Quote gibt es nicht. Aus den Fällen lassen sich jedoch drei Prüffragen ableiten, die eine belastbare Planzahl liefern:
- Investitionsplan: Wie hoch sind die geplanten Investitionen bis 2030 im Verhältnis zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre? In der EY/BDEW-Befragung erwarten 89 Prozent deutlich höhere Volumina, ein Viertel einen Anstieg um mehr als 200 Prozent [1].
- Kennzahlen: Welche Eigenkapitalquote und welchen Verschuldungsgrad verlangen die finanzierenden Banken? Liegt das Unternehmen nahe an diesen Grenzen, ist jede Ausschüttung aus der Substanz finanziert.
- Ertragsqualität: Stammt das Ergebnis aus dem operativen Geschäft oder aus Einmaleffekten wie Rückstellungsauflösungen oder Beteiligungsverkäufen?
Das Kölner Modell zeigt eine vierte Möglichkeit: Der Verzicht wird mit konkreten Ergebniszielen verknüpft, ein neuer Vertrag zu Finanzierung und Steuerung ist in Arbeit. Damit erhält der Rat eine überprüfbare Gegenleistung – und die Banken ein Signal, dass der Gesellschafter hinter seinem Unternehmen steht [2]. Welche Folgen ein solcher Schritt für die Finanzplanung hat, beschreibt unser Beitrag zur mittelfristigen Finanzplanung in der Praxis.
Was Kämmereien jetzt tun können
- Ausschüttungsansatz 2027 gegen den Wirtschaftsplan prüfen: Planzahl nur übernehmen, wenn sie mit Investitionsplan und Zielkapitalquote der Gesellschaft vereinbar ist.
- Einmalerträge herausrechnen: Ausschüttungen aus Verkaufserlösen oder Sondereffekten getrennt ausweisen und für die Jahre danach nicht fortschreiben.
- Bankenkennzahlen anfordern: Eigenkapitalquote, dynamischen Verschuldungsgrad und Covenants der Gesellschaft für die Jahre bis 2030 vorlegen lassen.
- Thesaurierung mit Gegenleistung verbinden: Wo auf Ausschüttung verzichtet wird, Ergebnis- und Investitionsziele vertraglich festhalten, wie es Köln vorbereitet.
- Querverbund mitdenken: Verlustplanung im Nahverkehr und bei Bädern gemeinsam mit der Ausschüttungsplanung betrachten.
- Konzernsicht im Haushaltsbericht: Ausschüttung, Kapitalzuführung und Verlustausgleich in einer Übersicht nebeneinanderstellen – Grundlagen dazu im Auftaktbeitrag der Rubrik, Warum Stadtwerke über den Haushalt 2027 mitentscheiden.
- Haushaltssicherung realistisch planen: Wer ein Sicherungskonzept aufstellt, sollte Ausschüttungen nur in nachhaltiger Höhe ansetzen; Hinweise im Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept in der Praxis.
Die Gewinnabführung bleibt eine wichtige Einnahme. Für 2027 wird sie dort am verlässlichsten sein, wo Kämmerei und Unternehmen sie aus derselben Investitionsplanung ableiten. Einen Überblick über kommunale Gesellschaften und ihre offenen Stellen bietet unser Verzeichnis kommunaler Unternehmen.
Quellen
- Finanzierung der Energiewende-Infrastruktur – Stadtwerkestudie 2026 – EY und BDEW – Juni 2026
- Köln verkauft keine Stadtwerke-Beteiligungen – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 3. Juli 2026
- Düsseldorf steigert Ergebnis und Investitionen – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 7. Juli 2026
- Stadtwerke Hamburg: Ausschüttung trotz Energiewende – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 4. Juni 2026
- Gütersloh und Hamm: Zwei Stadtwerke mit weniger Gewinn – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 18. Juni 2026
- Energieversorger müssen bis 2045 insgesamt 535 Milliarden Euro in die regionale Energiewende investieren – KfW Research – 10. November 2025
- Warnung vor hohen Ausschüttungen – stadt+werk – 9. Oktober 2020
- Kommunalfinanzen: Städte schöpfen Stadtwerke-Gewinne ab – KOMMUNAL – 2. April 2026
- Dortmunds Plan mit Steag-Millionen – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 14. Mai 2024