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13. Oktober 2026

Wenn ein Stadtwerk in Schieflage gerät: Was der Fall Gera 2014 und spätere Krisen über Frühwarnzeichen lehren

Zwölf Jahre nach der Insolvenz der Stadtwerke Gera erhalten die Gläubiger 65,4 Mio. Euro. Welche Frühwarnzeichen Beteiligungscontrolling erkennen kann.

Redaktion  ·  2026-10-13  ·  7 Minuten Lesezeit

Anfang Oktober 2026 ist ein Verfahren zu Ende gegangen, das die Kommunalwirtschaft lange beschäftigt hat. Zwölf Jahre nach dem Insolvenzantrag der Stadtwerke Gera AG hat der Insolvenzverwalter in der Schlussverteilung 65,4 Millionen Euro an die Gläubiger ausgezahlt, darunter 12,1 Millionen Euro auf nachrangige Forderungen. Alle Forderungen wurden erfüllt; die Stadt Gera erhält als Gesellschafterin rund 6,5 Millionen Euro aus dem Überschuss [1].

Der Ausgang ist ungewöhnlich gut. Der Weg dorthin bleibt lehrreich – für jede Kommune, deren Haushalt und Beteiligungen eng miteinander verflochten sind.


Gera 2014: Wie die Holding in die Insolvenz kam

Die Stadtwerke Gera AG war die Holding der städtischen Beteiligungen in Energieversorgung, Nahverkehr, Wohnungsbau und Entsorgung, mit rund 1.000 Beschäftigten und etwa 200 Millionen Euro Umsatz [1]. Am 27. Juni 2014 stellte sie Insolvenzantrag, am 1. Oktober 2014 eröffnete das Amtsgericht Gera das Verfahren. Die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH und die Flugbetriebsgesellschaft folgten mit eigenen Anträgen [2].

Eine Analyse des Instituts für den öffentlichen Sektor aus dem Jahr 2015 fasst die Ursachen nach damaligen Medieninformationen zusammen: Die Erträge aus der Energieversorgung reichten nicht mehr aus, um defizitäre Bereiche wie Verkehr und Bäder zu finanzieren. Hinzu kamen eine Teilprivatisierung des Energiegeschäfts, bei der das Verlustrisiko bei der Stadt blieb, und die Investition in ein Gaskraftwerk, die wertberichtigt werden musste [3].

Ausgelöst wurde die Insolvenz durch die Lage des Gesellschafters. Die Stadt wollte die Holding stützen, indem sie deren Anteile an der Wohnungsgesellschaft kaufte. Die Kommunalaufsicht untersagte die dafür nötige Kreditaufnahme unter Verweis auf die laufende Haushaltssicherung [3]. Damit fehlte der Rückhalt, auf den Banken bei kommunalen Unternehmen regelmäßig vertrauen.

Im Verfahren wurden die Betriebe fortgeführt und die Beteiligungen geordnet veräußert: unter anderem 74,9 Prozent an der Wohnungsgesellschaft GWB Elstertal an einen Investor sowie die 50,1-Prozent-Anteile an Energieversorgung und Kraftwerken an ENGIE Deutschland [2]. Die Betriebe liefen ohne Einschränkungen weiter [2].


Kein Einzelfall

Gera war das erste kommunale Unternehmen einer Großstadt, das Insolvenz anmeldete [3]. Die Analyse von 2015 nennt weitere Fälle aus der Berichterstattung jener Zeit: die Insolvenz der Stadtwerke Wanzleben im August 2014, einen Kredit der Stadt Duisburg über 200 Millionen Euro für ihre Stadtwerke und ein Rettungspaket der Stadt Völklingen Ende 2014 [3].

Ein jüngeres Beispiel zeigt einen anderen Mechanismus. Die Stadtwerke Bad Belzig in Brandenburg gerieten 2021 in die Krise. Nach Angaben des Aufsichtsrats waren Strom und Gas für das Folgejahr nicht rechtzeitig beschafft worden, hinzu kamen Termingeschäfte; der Schaden lag laut Bericht wohl im zweistelligen Millionenbereich [5]. Die Stadtverordneten beschlossen im Dezember 2021 eine Sanierung in Eigenverwaltung mit einem Massekredit der Stadt von bis zu 1,6 Millionen Euro; die Stromversorgung wurde eingestellt, die Kunden sollten von der EWP Potsdam beliefert werden [4]. Ermittlungen wegen möglicher Insolvenzverschleppung stellte die Staatsanwaltschaft Potsdam 2022 ein [5]. Der Fall zeigt: Bei Versorgern können Beschaffungs- und Handelsrisiken binnen Wochen existenzbedrohend werden.


Was die Kennzahlen verraten

Die Untersuchung des Instituts für den öffentlichen Sektor hat 2015 für 93 der 100 größten deutschen Städte Kernhaushalt und Stadtwerke-Konzern gemeinsam bewertet [3]. Ergebnis: Bei einem Viertel waren beide Seiten angespannt, also eine Konstellation wie in Gera. Nur sechs Stadtkonzerne waren auf beiden Seiten gut aufgestellt [3].

Aufschlussreich sind die Muster bei den 37 als angespannt eingestuften Stadtwerken. 23 nannten in ihren Lageberichten die Energiewende als Ursache, 16 im Nachhinein als Fehler bewertete Investitionen in Gas- oder Kohlekraftwerke und 22 die Verlustübernahme für defizitäre Sparten. 89 Prozent dieser Stadtwerke hatten eine Verkehrssparte, gegenüber 59 Prozent bei den gut bewerteten. 86 Prozent wiesen eine Nettoverschuldung von mehr als dem 3,5-Fachen des bereinigten Ergebnisses (EBITDA) auf [3]. Die Autoren folgern: „Kommunen und ihre Unternehmen stehen und fallen miteinander.“ [3]

Die Daten sind älter, die Konstellation ist aktuell. Hohe Investitionen in Netze und Wärme, Ausschüttungserwartungen des Haushalts und defizitäre Verkehrssparten treffen heute erneut zusammen, wie unser Beitrag Konzern Kommune: Stadtwerke und der Haushalt 2027 zeigt.

Frühwarnkennzahlen für Stadtwerke (Stand Oktober 2026)
  • Nettoverschuldung zu EBITDA: über 3,5 kritisch, unter 2,5 solide [3]
  • EBIT-Zinsdeckung: unter 1 kritisch, über 3,5 solide [3]
  • Eigenkapitalquote: unter 20 % kritisch, über 35 % solide [3]
  • EBITDA-Marge: über 10 % als Merkmal guter Lage [3]
  • Doppelrisiko: angespannter Kernhaushalt plus angespanntes Stadtwerk – 2015 bei einem Viertel der großen Städte [3]
  • Gera: Schlussverteilung 65,4 Mio. Euro, Gläubiger vollständig befriedigt (Oktober 2026) [1]

Schwellenwerte nach der Methodik der Untersuchung von 2015, orientiert an branchenüblichen Kreditauflagen; im Einzelfall gelten die vereinbarten Werte.


Instrumente, die das Beteiligungscontrolling schon hat

Kommunen müssen für Frühwarnung nicht bei null anfangen. Zwei gesetzliche Grundlagen liefern Informationen, die oft ungenutzt bleiben.

Erweiterte Abschlussprüfung nach § 53 HGrG. Bei Mehrheitsbeteiligungen kann die Kommune verlangen, dass der Abschlussprüfer auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Der Bericht muss dann die Entwicklung der Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Rentabilitätslage darstellen, verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen sowie die Ursachen eines Jahresfehlbetrags benennen [6]. Er ist der Kommune unverzüglich zu übersenden.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG. Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen fortlaufend Entwicklungen beobachten, die den Fortbestand gefährden können, Gegenmaßnahmen ergreifen und die Überwachungsorgane unverzüglich unterrichten [7]. Für kommunale GmbH und AG heißt das: Bestandsgefährdende Entwicklungen gehören ohne Verzug in den Aufsichtsrat. Der Gesellschafter sollte sich die zugrunde liegende Risikoberichterstattung regelmäßig vorlegen lassen.

Entscheidend ist, dass beides beim Gesellschafter ausgewertet wird – im Zusammenhang mit der Haushaltslage. Die Analyse von 2015 kritisiert, dass sich die Aufsicht häufig auf den Kernhaushalt beschränkt und dem Gesamtabschluss zu wenig Bedeutung beigemessen wird [3]. Wie die Kommunalaufsicht insgesamt aufgestellt ist, beleuchtet unser Beitrag Der zahnlose Tiger.


Was Kämmereien daraus lernen können

  1. Gemeinsames Risikobild führen: Haushaltslage und Lage der wichtigsten Beteiligungen in einer Übersicht bewerten. Gera zeigt, dass eine Kommune in der Haushaltssicherung ihr Unternehmen im Ernstfall womöglich nicht stützen darf; die Folgen für den Konsolidierungsweg beschreibt unser Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept.
  2. Kennzahlen mit Schwellenwerten hinterlegen: Nettoverschuldung zu EBITDA, Zinsdeckung und Eigenkapitalquote jährlich – besser unterjährig – berichten lassen und Ampelgrenzen im Beteiligungsbericht festlegen.
  3. Prüfungsberichte nach § 53 HGrG auswerten: Nicht nur anfordern, sondern Ursachen von Fehlbeträgen und verlustbringenden Geschäften im Fachausschuss behandeln.
  4. Beschaffungs- und Handelsrisiken regeln: Für Energieversorger Limits, Vier-Augen-Prinzip und Berichtspflichten für Termingeschäfte im Gesellschaftsvertrag oder in der Geschäftsordnung verankern.
  5. Querverbund auf Belastbarkeit prüfen: Planen, was geschieht, wenn die Energiesparte den Verkehrsverlust nicht mehr trägt – bevor es eintritt.
  6. Großinvestitionen und Beteiligungen kritisch begleiten: Kraftwerks- und Projektbeteiligungen mit Szenarien für Abschreibungen bewerten. In Gera musste eine Kraftwerksinvestition wertberichtigt werden, 16 der 2015 untersuchten Stadtwerke nannten Kraftwerksinvestitionen als Ursache ihrer Lage [3].
  7. Aufsichtsräte qualifizieren: Mandatsträger brauchen Schulung in Bilanzanalyse und Risikomanagement; Fachstellen im Beteiligungsmanagement bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.

Der Fall Gera endete für die Gläubiger glimpflich, weil die Betriebe fortgeführt und die Beteiligungen werthaltig verkauft werden konnten. Für die Stadt bedeutete er dennoch den Verlust der Steuerung über zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge. Frühwarnung im Beteiligungscontrolling ist deshalb keine Formalie, sondern Teil der Haushaltsvorsorge.


Quellen

  1. Gera: Insolvenzverfahren schließt mit Vollzahlung – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 1. Oktober 2026
  2. Stadtwerke Gera AG – Referenzverfahren – JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter – abgerufen 13. Oktober 2026
  3. Stadtwerke in der Insolvenz: Der Konzern Kommune in der Krise? – Institut für den öffentlichen Sektor e.V., PublicGovernance Winter 2015 – 2015
  4. Stadtwerke Bad Belzig vor Insolvenz – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 22. Dezember 2021
  5. Bad Belzig: Insolvenzverschleppungs-Verdacht vom Tisch – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 12. Juli 2022
  6. § 53 HGrG – Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  7. § 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
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