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10. Oktober 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Haushaltsrecht

Kommunalaufsicht

Staatliche Rechtsaufsicht über Gemeinden und Kreise – in Haushaltsfragen zuständig für Genehmigungen von Krediten, Rücklagenverzehr und Haushaltssicherungskonzepten.

Für kreisangehörige Gemeinden ist meist der Landrat oder die Landrätin als untere staatliche Verwaltungsbehörde zuständig, für kreisfreie Städte und Kreise die Bezirksregierung oder das Landesverwaltungsamt.

Die Aufsicht kann Haushaltssatzungen beanstanden, Genehmigungen mit Auflagen versehen und in schweren Fällen Maßnahmen anordnen – bis hin zur Haushaltssperre.

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