Am 9. Oktober 2026 haben die nordrhein-westfälische Landesregierung und die NRW.BANK ein neues Programm angekündigt: NRW.BANK.Energienetze. Mehrheitlich kommunale Energieversorger sollen ab Anfang 2027 Nachrangdarlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro je Vorhaben erhalten können, die bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken; das Land sichert das Programm mit einer Garantie von 100 Prozent ab, die Einführung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung [1]. Finanzminister Marcus Optendrenk ordnet es als zweiten Schritt ein: Im Frühjahr habe das Land die Fremdkapitalseite mit einem Sonderbürgschaftsprogramm abgesichert, „jetzt stärken wir mit den Nachrangdarlehen auch die Eigenkapitalbasis“ [1].
Damit plant nach Hessen auch Nordrhein-Westfalen ein eigenes Landesinstrument. Für Kämmereien in allen Ländern stellt sich dieselbe Frage: Welcher Weg stärkt das Eigenkapital der eigenen Stadtwerke bis 2035 – und welcher belastet den Haushalt am wenigsten?
Die Größenordnung
Die KfW beziffert den Investitionsbedarf in Strom- und Gasverteilnetzen sowie netzgebundener Wärme bis 2045 auf 535 Milliarden Euro, rund zwei Drittel davon bis 2035. Bis 2035 werden nach ihrer Rechnung 40 Milliarden Euro neues Eigenkapital und 218 Milliarden Euro Fremdkapital benötigt, wenn die Unternehmen eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent halten [2].
Eine Studie von Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft beziffert den zusätzlichen Eigenkapitalbedarf der rund 900 Energieversorger auf rund 68 Milliarden Euro. Durch mehr Fremdkapital, geringere Gewinnausschüttungen und Kapitalerhöhungen finanziell handlungsfähiger Gesellschafter lasse sich die Lücke auf 13 Milliarden Euro senken [3]. Die Lücke trifft nach einem Fachbeitrag aus der Agora besonders kommunale Versorger [8].
Wie Gesellschafter die Ausschüttungsfrage beantworten, haben wir gesondert in Gewinnabführung der Stadtwerke 2027 beschrieben. Dieser Beitrag vergleicht die Instrumente, mit denen die Kommune zusätzlich Kapital bereitstellen kann.
Instrument 1: Kapitalzuführung
Die Kapitalerhöhung ist nach der Stadtwerkestudie 2026 von EY und BDEW der klassische Weg: Eigenkapitalquote steigt, Verschuldungsgrad sinkt, es gibt keinen festen Rückzahlungsplan [4]. Bei kommunalen Eigentümern kann sie haushalts-, aufsichtsrechtliche und politische Abstimmungen erfordern [4]. Osnabrück etwa führt seinen Stadtwerken in den nächsten Jahren 75 Millionen Euro Eigenkapital zu [7].
Für den Haushalt ist das der direkteste und teuerste Weg: Das Geld fließt aus dem Finanzhaushalt ab und muss dort erwirtschaftet oder über Kredite finanziert werden. Rückflüsse gibt es erst über spätere Ausschüttungen.
Instrument 2: Gesellschafterdarlehen und Konzernkredit
Ein Gesellschafterdarlehen schafft zunächst Liquidität und erhöht die Verschuldung. Mit Nachrang beziehungsweise Rangrücktritt kann es jedoch von den Banken als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt werden [4].
Das bekannteste Beispiel ist Hannover. Die Landeshauptstadt reicht 700 Millionen Euro an enercity weiter, aufgenommen als kommunaler Konzernkredit nach § 121a des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und mit marktgerechtem Zinsaufschlag weitergegeben [4]. Der Vertrag sieht nach Darstellung der Studie unter anderem einen Rangrücktritt, eine Laufzeit von 20 Jahren, den Ausschluss vorzeitiger Rückzahlung und Zinszahlung erst am Laufzeitende vor; mehr als drei Viertel der finanzierenden Banken haben die Anerkennung als Eigenkapital bestätigt [4]. Laut einem Fachbeitrag in stadt+werk hat Hannover damit Netzinvestitionen von 3,5 Milliarden Euro angestoßen [8]. Ebenfalls dort genannt: die Stadtwerke Halle, die eine Eigenkapitallücke von 150 Millionen Euro mit einem nachrangigen Gesellschafterdarlehen der Kommune schließen [8].
Niedersachsen hat dafür eigens eine Rechtsgrundlage geschaffen. § 121a NKomVG erlaubt Konzernkredite für Investitionen kommunaler Unternehmen unter anderem in der Energieversorgung, wenn ein Investitionsbedarf dargelegt und die wirtschaftliche Lage geprüft ist; bei privatrechtlichen Gesellschaften muss die Kommune unmittelbar beteiligt sein und – allein oder mit anderen Kommunen – die Mehrheit halten. Der Betrag darf im Verhältnis zur Investition nicht höher sein als ihr Anteil, der Rat beschließt, die Kommunalaufsicht erhält eine Anzeige [5].
Rechenbeispiel (eigene Schätzung, fiktive Werte): Eine Stadt nimmt 50 Millionen Euro zu 3,0 Prozent auf und reicht sie zu 4,5 Prozent nachrangig weiter. Der Zinsüberschuss beträgt rechnerisch 750.000 Euro im Jahr. Auf diese Zinsdifferenz stützt die Agora-Studie ihre Aussage, das Modell sei haushaltsneutral [3]. Das Ausfallrisiko des Darlehens bleibt allerdings bei der Kommune.
Instrument 3: Landesprogramme
Wo die Kommune selbst keinen Spielraum hat, können Landesförderbanken einspringen. Hessen hat über die WIBank den EnergieFonds aufgelegt; laut Informationsblatt des Landes vom November 2025 ist ein Bürgschaftsrahmen von einer Milliarde Euro vorgesehen, dazu höchstens 100 Millionen Euro je Antragsteller und maximal 30 Prozent der Gesamtfinanzierung eines Vorhabens [6]. Voraussetzung sind unter anderem eine Bonität von mindestens „BBB“ und ein positiver Beschluss der Kommunalparlamente der Trägerkommunen; Anträge sind bis 28. Dezember 2028 möglich [6]. Das NRW-Programm folgt einer ähnlichen Logik [1]. Nach der Agora-Studie fehlten solche Programme im April 2026 in der Mehrheit der Länder [3].
Instrument 4: Bürgerbeteiligung
Bürgerkapital hat sich vom Akzeptanzinstrument zum Finanzierungsbaustein entwickelt. Der Dienstleister Eueco arbeitet nach eigenen Angaben mit rund 100 Stadtwerken und begleitet rund 150 Bürgerbeteiligungen im Jahr [9]. Aktuell starten die Kreuznacher Stadtwerke am 19. Oktober 2026 eine weitere Runde für die Trinkwasserversorgung: 4,5 Prozent Zins, 5,0 Prozent für Kunden und Zeichner der ersten Tranche, Laufzeit bis Ende 2032, Anlage zwischen 1.000 und 25.000 Euro [10]. Die Stadtwerke Hennigsdorf finanzierten einen Wärmespeicher teilweise über Genussscheine mit 5,5 Prozent Zins für Bürger vor Ort [4].
Die Beispiele zeigen die Stärken und Grenzen: Bürgerkapital bindet Kundinnen und Kunden und kann über Nachrang oder Genussrechte eigenkapitalähnlich wirken [4]. Die genannten Runden bewegen sich jedoch im Bereich von ein bis zwei Millionen Euro [9] [10], und eine Verzinsung von 4,5 bis 5,5 Prozent ist gegen die Finanzierungskosten der Alternativen abzuwägen.
Instrument 5: Fonds und Partner
Private Partner bringen Kapital, verlangen aber Mitsprache und Rendite. Die Agora-Studie hält Beteiligungen privater Investoren am Eigenkapital für die meisten Kommunen deshalb für keine Option [3]. Praktikabel ist die Beteiligung auf Projektebene: Mainova veräußerte 50,1 Prozent an ihrer Rechenzentrumstochter an einen von BlackRock verwalteten Infrastrukturfonds [4]. EY und BDEW schlagen einen Energiewende-Fonds unter dem Dach des Deutschlandfonds vor, der in Projektgesellschaften investiert, nicht in die Stadtwerke selbst [4]. Nach Stand der Studie enthalten die Überlegungen der Bundesregierung zum Deutschlandfonds keine Instrumente, die Eigenkapital für konkrete Transformationsprojekte bereitstellen [4].
- Bedarf bis 2035: 40 Mrd. Euro neues Eigenkapital, 218 Mrd. Euro Fremdkapital (KfW) [2]
- Verbleibende Lücke: rund 13 Mrd. Euro nach Ausschöpfung bestehender Spielräume (Agora u. a.) [3]
- NRW.BANK.Energienetze: 5–100 Mio. Euro Nachrang je Vorhaben, bis 30 %, Start Anfang 2027 geplant [1]
- Hessen/WIBank: 1 Mrd. Euro Bürgschaftsrahmen, max. 100 Mio. Euro je Antragsteller [6]
- Hannover: 700 Mio. Euro Konzernkredit, 20 Jahre, Nachrang [4]
- Bürgerbeteiligung: 4,5–5,5 % Zins in den genannten Beispielen [4] [10]
Was Kämmereien jetzt tun können
- Eigenkapitalplan anfordern: Von jeder Energiegesellschaft eine Planung bis 2035 mit Investitionen, Zielquote und Bankenanforderungen vorlegen lassen.
- Instrumente nach Haushaltswirkung ordnen: Kapitalzuführung, Konzernkredit, Landesprogramm und Bürgerkapital nach Belastung des Finanzhaushalts, Risiko und Genehmigungsweg vergleichen.
- Landesrecht prüfen: Klären, ob die Gemeindeordnung einen Konzernkredit wie in Niedersachsen erlaubt, und früh mit der Kommunalaufsicht sprechen.
- Landesprogramme vormerken: In NRW die Programmbedingungen der NRW.BANK verfolgen, in Hessen die Antragsfrist 2028 einplanen; Ratsbeschlüsse rechtzeitig vorbereiten.
- Beihilferecht absichern: Zinssätze für Gesellschafterdarlehen dokumentiert am Markt ausrichten, wie es Hannover mit externem Gutachten getan hat [4].
- Bürgerkapital gezielt einsetzen: Für abgrenzbare Projekte wie Speicher oder Wärmenetze, nicht als Ersatz für die Gesellschafterlösung.
- Gesamtverschuldung im Blick behalten: Konzernkredite und Bürgschaften im Beteiligungsbericht zusammen mit der Kernverschuldung darstellen – Hintergrund in Kommunale Schulden: Strategien und Die zweite Bilanz.
Der Kapitalbedarf bis 2035 ist groß, die Instrumente sind vorhanden und erprobt. Entscheidend ist die Kombination, die zu Haushaltslage, Landesrecht und Investitionsplan passt. Einen Überblick über kommunale Gesellschaften bietet unser Verzeichnis kommunaler Unternehmen.
Quellen
- Landesregierung und NRW.BANK stärken kommunale Energieversorger – NRW.BANK, Presseinformation – 9. Oktober 2026
- Energieversorger müssen bis 2045 insgesamt 535 Milliarden Euro in die regionale Energiewende investieren – KfW Research – 10. November 2025
- So können Bund, Länder und Kommunen die Eigenkapitallücke der kommunalen Energieversorger schließen – Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität, Dezernat Zukunft – 22. April 2026
- Finanzierung der Energiewende-Infrastruktur – Stadtwerkestudie 2026 – EY und BDEW – Juni 2026
- Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2025 (§ 121a NKomVG – Konzernkredite) – Niedersächsisches Ministerium für Inneres – 30. Januar 2025
- EnergieFonds – Landesverbürgtes Nachrangkredit für Stadtwerke / kommunale Energieversorgungsunternehmen – Land Hessen – November 2025
- Querverbund: Leisten Stadtwerke zu viel? – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 8. Juli 2026
- Finanziellen Spielraum schaffen – stadt+werk, Niels Wauer (Agora Energiewende) – 5. Oktober 2026
- Bürgerbeteiligungen werden für Stadtwerke strategisch immer wichtiger – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 28. August 2026
- Stadtwerke bieten erneut Bürgerbeteiligung mit Spitzenzinsen – Nahe-News – 8. Oktober 2026