Langfristige Kredite, die Kommunen nur für Investitionen und Umschuldungen aufnehmen dürfen; ihr Gesamtbetrag wird in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Investitionskredite finanzieren Schulen, Straßen oder Feuerwehrhäuser, deren Nutzen über viele Jahre reicht. Die Kreditaufnahme ist an die dauernde Leistungsfähigkeit gebunden und wird von der Kommunalaufsicht geprüft.
Zins und Tilgung belasten über Jahrzehnte den Haushalt. Abschreibungen auf die finanzierten Anlagen erscheinen im Ergebnishaushalt.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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