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16. Oktober 2026

Haushaltssperre in Sachsen-Anhalt 2026: Welche Städte und Landkreise betroffen sind

Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und acht Landkreise: In Sachsen-Anhalt ordnet die Aufsicht Sperren an – Sperrziele von 2 bis 20 Mio. €.

Redaktion  ·  2026-10-16  ·  7 Minuten Lesezeit

Ein Land, in dem die Aufsicht sperrt

In den meisten Ländern entscheidet die Kommune selbst, ob sie eine Haushaltssperre verhängt. In Sachsen-Anhalt ist das 2026 anders. Hier ordnet das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht die Sperre an, und zwar zusammen mit der Genehmigung des Haushalts. Für das Haushaltsjahr 2026 betrifft das alle drei kreisfreien Städte, Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau, sowie mindestens acht der elf Landkreise [1]–[11].

Der Hintergrund ist die Schuldenlage. Nach Angaben des Statistischen Landesamts waren die Kommunen in Sachsen-Anhalt Ende 2025 mit rund 3,711 Mrd. € verschuldet, 7,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Fast 40 % davon entfallen auf die drei kreisfreien Städte. Halle trägt mit über 811 Mio. € die höchste Last, Magdeburg folgt mit rund 588 Mio. € [12].

Auch das Land spart. Nach der Mai-Steuerschätzung erwartet es für 2026 rund 240 Mio. € weniger als geplant. Im Juni wurde deshalb der Haushaltsführungserlass geändert. Neue Förderprogramme und neue Baumaßnahmen sollen vorerst unterbleiben. Eine formale Haushaltssperre gibt es auf Landesebene nach Angaben des Ministeriums nicht [13].

Alle Fälle stehen im Verzeichnis Haushaltssperren und gebündelt auf der Länderseite Haushaltssperren in Sachsen-Anhalt. Den bundesweiten Überblick bietet der Beitrag Haushaltssperre 2026: Welche Städte betroffen sind.


Die belegten Fälle 2026

Haushaltssperre in Sachsen-Anhalt (Stand 16. Oktober 2026)
  • Kreisfreie Städte, von der Aufsicht angeordnet: Halle (Saale) mindestens 20 Mio. € (04.05.), Magdeburg 11 Mio. € (20.01.), Dessau-Roßlau mindestens 3,2 Mio. € (30.01.) [1][2][3].
  • Landkreise, von der Aufsicht angeordnet: Stendal 3,67 Mio. € (22.12.2025), Wittenberg 2,9 Mio. € (19.01.), Salzlandkreis 4,7 Mio. € (26.01.), Anhalt-Bitterfeld 3 Mio. € (09.03.), Mansfeld-Südharz 9,6 Mio. € (20.03.), Jerichower Land 2 Mio. € (04.05.), Burgenlandkreis 3,6 Mio. € (08.05.), Harz 6,8 Mio. € (12.05.) [4]–[11].
  • Städte mit eigener Sperre: Weißenfels (15.09.), Bernburg (Saale) (September), Staßfurt (Bericht 26.09.), Arendsee (Altmark) (Oktober) [14]–[17].
  • Summe der Sperrziele: gut 70 Mio. € in elf Kommunen. Das ist eine eigene Addition, die Bezugsgrößen der Aufsicht unterscheiden sich leicht.
  • Rechtsgrundlage: § 27 KomHVO LSA, ausdrücklich genannt in den Verfügungen für Stendal und Wittenberg [4][5].

Wie die Aufsicht sperrt: ein festes Muster

Die Pressemitteilungen des Landesverwaltungsamts folgen fast immer demselben Aufbau. Die Haushaltssatzung wird genehmigt oder nicht beanstandet. Gleichzeitig muss der Landrat oder der Oberbürgermeister mit Inkrafttreten der Satzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügen. Dann dürfen Auszahlungen nur noch erfolgen, wenn die Kommune dazu rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder wenn sie für notwendige Aufgaben unabweisbar sind [3][6][9].

Die Sperre gilt nicht unbegrenzt, sondern bis zu einem Zielwert. Meist muss sich das Finanzplanergebnis um einen bestimmten Betrag verbessern. Im Jerichower Land bleibt die Sperre bestehen, bis die Verbesserung mindestens 2 Mio. € erreicht [9]. In Halle bezieht sich das Ziel auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, der um mindestens 20 Mio. € besser werden muss [1].

Die Begründung ähnelt sich. Die Kommunen können ihre laufenden Auszahlungen nicht aus eigenen Einzahlungen decken und leben von Liquiditätskrediten. Die Sperre soll verhindern, dass diese Kredite dauerhaft den Schuldendienst finanzieren. Das Landesverwaltungsamt nennt das bei Mansfeld-Südharz ausdrücklich gesetzlich unzulässig [8][9].

Die genehmigten Höchstbeträge zeigen die Größenordnung. Mansfeld-Südharz darf Liquiditätskredite bis 250 Mio. € aufnehmen, Magdeburg bis 260 Mio. €, der Harz bis 160 Mio. €, der Salzlandkreis rund 153 Mio. € [8][2][11][6].

Zur Sperre kommen meist zwei weitere Auflagen:

Parallel steigt die Kreisumlage. Genehmigt wurden unter anderem 40,5 % im Harz (Vorjahr 38,9 %), 42 % in Anhalt-Bitterfeld, 40 % in Mansfeld-Südharz und 38,22 % im Salzlandkreis (Vorjahr 36,65 %) [11][7][8][6]. Die Last der Kreise wandert damit zu den Gemeinden.


Halle: Sperre, Einstellungsstopp und ein Gutachten zur Jugendhilfe

Der schwerste Fall ist Halle. Der Ergebnishaushalt 2026 weist einen Fehlbetrag von rund 138,2 Mio. € aus, für 2026 bis 2029 summiert er sich auf rund 509 Mio. €. Rücklagen stehen nicht mehr zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt sah von einer Beanstandung ab und bezeichnete das als letztes Absehen [1].

Die Auflagen gehen über eine Sperre hinaus. Für freie oder frei werdende Stellen gilt bis Ende 2026 eine Wiederbesetzungssperre, Ausnahmen nur bei zwingender Erforderlichkeit. Bis 30. November 2026 muss ein erweitertes Haushaltskonsolidierungskonzept stehen. Bis 30. September sollte die Stadt eine externe Analyse der Kostensteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung vorlegen [1]. Die Aufsicht benennt damit einen Kostentreiber ausdrücklich. Bereits 2025 hatte Halle eine Sperre ab 13. Juni, die bis Jahresende galt. Den Höchstbetrag der Liquiditätskredite legte die Aufsicht damals auf 480 Mio. € fest [18].

Wie andere Städte mit Stellen umgehen, vergleicht unser Beitrag zur Wiederbesetzungssperre.


Widerspruch lohnt sich: der Fall Anhalt-Bitterfeld

Anhalt-Bitterfeld zeigt, dass die Höhe einer angeordneten Sperre nicht feststeht. Für 2025 hatte das Landesverwaltungsamt am 1. April eine Sperre zur Reduzierung des Defizits im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 14,4 Mio. € angeordnet. Der Landkreis legte Widerspruch ein. Am 21. Mai 2025 setzte die Aufsicht die Sperre auf eine Verbesserung um mindestens 7.773.100 € fest. Der Betrag entspricht den für 2025 geplanten Tilgungen für Investitionskredite nebst Zinsen [19].

Die Aufsicht stellte zugleich klar, dass der Landkreis die Kreisumlage trotz Sperre senken kann [19]. Für 2026 ordnete sie erneut eine Sperre an, mit einem Ziel von mindestens 3 Mio. € [7].


Gewerbesteuer: der Auslöser in den kleineren Städten

Wo die Kommune selbst sperrt, ist meist die Gewerbesteuer der Grund. In Bernburg (Saale) waren für 2026 rund 26 Mio. € eingeplant, etwa 9 Mio. € fehlen. Oberbürgermeisterin Silvia Ristow verhängte im September eine Sperre. Pflichtaufgaben und vertraglich gebundene Projekte laufen weiter [15]. In Arendsee (Altmark) erwartet die Einheitsgemeinde statt 3,2 Mio. € nur etwa 2 Mio. €. Bürgermeister Norman Klebe verhängte daraufhin eine Sperre [17].

Weißenfels begründet die Sperre ab 15. September mit einer Planabweichung von knapp 4,5 Mio. € im Ergebnisplan. Kitas, Schulen, Ortschaftsbudgets, gesetzliche Verpflichtungen und bestehende Verträge sind ausgenommen [14]. In Staßfurt hat Bürgermeister René Zok den Haushalt freigegeben, die Sperre bleibt aber bestehen [16].

Was 2027 droht, zeigt unser Beitrag Haushaltssperre 2027: Welche Städte jetzt schon warnen. Die Regeln der anderen Länder vergleicht der Überblick Haushaltssperre nach Bundesland.


Was Kämmereien in Sachsen-Anhalt jetzt tun sollten

  1. Die Sperre schon im Haushaltsentwurf einpreisen. Wer ein Defizit ohne Rücklagendeckung plant, muss nach der Praxis des Landesverwaltungsamts mit einer angeordneten Sperre rechnen. Ein eigenes Konsolidierungspaket im Entwurf verkleinert den Spielraum der Aufsicht.
  2. Das Sperrziel präzise nachhalten. Die Aufsicht misst am Finanzplanergebnis oder am Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit [1][9]. Der Vollzugsbericht sollte genau diese Größe ausweisen.
  3. Berichtsfristen in den Kalender. Harz berichtet bis 31. August, Jerichower Land bis 30. November, Halle erstmals zum 30. Juni [11][9][1]. Ein verspäteter Bericht schwächt die Verhandlungsposition für 2027.
  4. Widerspruch prüfen, wenn die Sperrhöhe begründbar zu hoch ist. Anhalt-Bitterfeld hat die Sperre 2025 auf rund 7,8 Mio. € begrenzt, mit einem nachvollziehbaren Maßstab: Tilgung und Zinsen [19].
  5. Fördermittelbescheide vor Kreditabruf sichern. Wo die Genehmigung unter dieser Bedingung steht, hängt jede geförderte Maßnahme am Bescheid [8][10].
  6. Gemeinden früh über die Kreisumlage informieren. Die Umlagen steigen, und die Aufsicht prüft, ob der Kreis die Belange der Gemeinden abgewogen hat [11][10].
  7. Freie Träger einbinden. Im Burgenlandkreis und im Harz verlangt die Aufsicht ausdrücklich, freiwillige Leistungen zu überprüfen [10][11]. Was das für Vereine und Träger bedeutet, erklärt unser Beitrag Haushaltssperre: Was Vereine und freie Träger wissen müssen.

Quellen

  1. Landesverwaltungsamt sieht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Halle (Saale) ab – Auflagen: Haushaltssperre angeordnet, Kredite eingeschränkt, Einstellungsstopp – Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 04.05.2026
  2. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushalt 2026 der Landeshauptstadt Magdeburg mit Einschränkungen und Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 19/2026 – 20.01.2026
  3. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 der Stadt Dessau-Roßlau unter Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 28/2026 – 30.01.2026
  4. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Stendal unter strengen Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 143/2025 – 22.12.2025
  5. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Wittenberg unter strengen Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 16/2026 – 19.01.2026
  6. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Salzlandkreises unter Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 22/2026 – 26.01.2026
  7. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 41/2026 – 09.03.2026
  8. Landkreis Mansfeld-Südharz: Haushalt 2026 im zweiten Anlauf genehmigt – Auflagen sollen Haushaltslage stabilisieren – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 46/2026 – 20.03.2026
  9. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Jerichower Land unter Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 76/2026 – 04.05.2026
  10. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Burgenlandkreises unter Auflagen – Haushaltssperre angeordnet – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 78/2026 – 08.05.2026
  11. Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Harz unter Auflagen – Haushaltssperre angeordnet – Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 12.05.2026
  12. Kommunen verschulden sich weiter – Volksstimme (dpa, Zahlen des Statistischen Landesamts) – 09.07.2026
  13. Sachsen-Anhalt verhängt Sparkurs – Hallespektrum – 09.06.2026
  14. Haushaltssperre für die Stadt Weißenfels – Stadt Weißenfels – 16.09.2026
  15. Haushaltssperre in Bernburg: Millionenloch stellt die Stadt vor schwierige Entscheidungen – BBGLIVE – 24.09.2026
  16. Haushaltssperre in Staßfurt: Bürgermeister Zok gibt grünes Licht für Haushalt – Volksstimme – 26.09.2026
  17. Arendsee fehlt Geld: Warum Feuerwehren und Straßenlampen in den Fokus rücken – Volksstimme – 09.10.2026
  18. Nachtragshaushalt 2025: Stadt Halle (Saale) erhält Genehmigung mit Auflagen – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 80/2025 – 30.06.2025
  19. Landesverwaltungsamt entscheidet über Widerspruch des Landkreises – Haushaltssperre auf 7,8 Mio. Euro festgesetzt – Landesverwaltungsamt, Pressemitteilung 51/2025 – 21.05.2025
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