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13. Oktober 2026

Wasserversorgung 2027: Wie Zweckverbände Klimaanpassung und Versorgungssicherheit finanzieren

4,6 Mrd. Euro bis 2046 allein am Bodensee: Warum Trockensommer die Investitionen der Wasserversorger treiben und wie Entgelte und Umlagen sie tragen.

Redaktion  ·  2026-10-13  ·  6 Minuten Lesezeit

Der Sommer 2026 hat die Wasserversorger gefordert. In einer Blitzumfrage des VKU, an der 147 von 448 angeschriebenen Unternehmen teilnahmen, berichteten fast 70 Prozent von einer angespannten Versorgungslage. Bei der Hälfte lag die Wasserabgabe an Spitzentagen bei 110 bis 130 Prozent des üblichen Tageswerts, bei 20 Prozent bei 130 bis unter 150 Prozent, bei fünf Prozent bei 150 Prozent und mehr. Ein Viertel der Versorger hat seine Infrastruktur bereits für längere Trockenperioden angepasst, 22 Prozent sichern sich bei Bedarf über zusätzlichen Bezug von anderen Versorgern ab [1].

Spitzenlast ist eine Kapazitätsfrage – und Kapazität ist eine Investitionsfrage. Für Kämmereien wird sie dort relevant, wo die Kommune Gesellschafterin eines Stadtwerks oder Mitglied eines Zweckverbands ist: Nach dem KfW-Kommunalpanel 2026 halten zwei Drittel der Kommunen (66 Prozent) eine Beteiligung im Bereich Wasser [2].


Was der Klimawandel an Investitionen auslöst

Belastbare Gesamtzahlen gibt es noch nicht. Eine Pilotstudie von BDEW und DVGW, erstellt von Fichtner mit vier unterschiedlich strukturierten Versorgern, schätzt den klimabedingten Anteil an den Gesamtinvestitionen auf 7 bis 30 Prozent [3]. Die Verbände beziffern die Investitionen der öffentlichen Wasserversorgung auf rund 4 Milliarden Euro pro Jahr und den zusätzlichen klimabedingten Bedarf in den kommenden zehn Jahren auf 3,2 bis 13,5 Milliarden Euro [4].

Die Treiber sind konkret: zusätzliche Transport- und Speicherkapazitäten für längere Spitzenlastphasen, tiefere Einbautiefen für Leitungen und stärker gedämmte Wasserbehälter, damit das Trinkwasser kühl bleibt, dazu erweiterter Hochwasser- und Trinkwasserschutz [3]. Wolf Merkel vom DVGW sagt über die Versorger: „Klar ist, dass sie die enormen zusätzlichen Investitionen in Zukunft nicht allein aufbringen können.“ [4]


Fernwasser als Großprojekt: das Beispiel Bodensee

Wie solche Investitionen in die Entgelte durchschlagen, zeigt die Bodensee-Wasserversorgung, ein Fernwasserverband mit 183 Mitgliedern. Ihr Programm „Zukunftsquelle“ soll bis 2046 rund 4,6 Milliarden Euro kosten; etwa 2,2 Milliarden Euro entfallen auf die Bauleistung, der Rest auf Preissteigerungen und Finanzierungskosten. Anlass sind rund 60 Jahre alte Entnahmeleitungen, die von der Quaggamuschel besiedelt werden, und ein zweiter Werksstandort zur Risikostreuung. Der kaufmännische Geschäftsführer erwartet, dass sich die Umlage der Mitglieder binnen zehn Jahren etwa verdoppelt und in 20 Jahren rund das 3,5-Fache des heutigen Niveaus erreicht; für Verbraucher bedeutet das einen Anstieg von etwa 0,90 auf etwa 2,40 Euro je 1.000 Liter. Fördermittel erhält der Verband nicht, neue Mitglieder nimmt er derzeit nicht auf [5].

Für die Mitgliedskommunen heißt das: Die Bezugskosten von Fernwasser werden für Jahrzehnte zu einem planbaren, aber steigenden Posten. Wer selbst Wasser verteilt, reicht sie über die eigenen Gebühren oder Preise weiter.


Wie ein Zweckverband sich finanziert

Das Finanzierungsprinzip ist in den Ländergesetzen ähnlich geregelt. Nach dem bayerischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit erhebt ein Zweckverband eine Umlage von seinen Mitgliedern, soweit Entgelte und sonstige Einnahmen den Finanzbedarf nicht decken. Maßstab soll der Nutzen der Mitglieder sein, unter Berücksichtigung ihrer Leistungskraft; die Höhe setzt die Haushaltssatzung jährlich fest [6].

Daraus folgt eine Rangfolge, die für den Haushalt entscheidend ist: Zuerst tragen die Nutzer über Entgelte, erst danach die Mitgliedskommunen über die Umlage. Eine Umlage, die steigt, weil Entgelte bewusst niedrig bleiben, belastet den Kernhaushalt der Mitglieder.

Hinzu kommen Abgaben der Länder. Der Zweckverband Schweriner Umland mit knapp 50.000 Kunden erwartet aus der vom Land Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Verdopplung des Wasserentnahmeentgelts von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter Mehrkosten von mehr als 200.000 Euro im Jahr. Über die Gebühren für 2027 entscheidet die Verbandsversammlung voraussichtlich im Dezember [7].


Gebühr oder Preis: Die Wahl der Rechtsform hat Folgen

Wasserversorger erheben entweder öffentlich-rechtliche Gebühren oder privatrechtliche Preise. Für Preise gilt die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Nach § 31 Abs. 4 GWB liegt ein Missbrauch unter anderem vor, wenn ein Versorger ungünstigere Preise fordert als gleichartige Unternehmen oder Entgelte, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten; anerkannt werden Kosten einer rationellen Betriebsführung [8]. Auf öffentlich-rechtliche Gebühren sind die allgemeinen Missbrauchsvorschriften der §§ 19 und 20 GWB dagegen nicht anzuwenden [9]; hier greifen Kommunalabgabenrecht und Kommunalaufsicht.

Die Unterschiede sind messbar. Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg ermittelte zum 1. Januar 2025 bei 84 Versorgern mit privatrechtlichen Entgelten für einen Vier-Personen-Haushalt mit 150 Kubikmetern einen Bruttopreis von 3,44 Euro je Kubikmeter, 13,49 Prozent mehr als im März 2023. Gebühren öffentlich-rechtlicher Versorger erhob sie nicht [10]. In Sachsen lag das durchschnittliche Trinkwasserentgelt 2025 bei 2,35 Euro je Kubikmeter plus 172,80 Euro Grundgebühr; der Kubikmeterpreis stieg seit 2022 um knapp 17 Prozent, die Grundgebühr um fast 28 Prozent [11]. Der stärkere Anstieg der Grundgebühr passt zur Kostenstruktur: Netze und Speicher verursachen Fixkosten, die unabhängig von der verkauften Menge anfallen.

Wasserversorgung in Zahlen (Stand Oktober 2026)
  • Klimabedingter Investitionsanteil: 7–30 % je nach Versorger (Pilotstudie BDEW/DVGW) [3]
  • Zusätzlicher Klimabedarf in zehn Jahren: 3,2–13,5 Mrd. € [4]
  • Versorger mit angespannter Lage im Sommer 2026: fast 70 % (VKU-Blitzumfrage) [1]
  • Bodensee-Wasserversorgung: 4,6 Mrd. € bis 2046, Umlage etwa doppelt so hoch in zehn Jahren [5]
  • Kommunen mit Beteiligung im Bereich Wasser: 66 % [2]
  • Baden-Württemberg, privatrechtliche Preise: 3,44 €/m³ brutto, +13,49 % seit 2023 [10]

Was das für den Haushalt bedeutet

Wasserbeteiligungen gelten eher als Überschuss- denn als Verlustbereich. Nach dem KfW-Kommunalpanel führte 2025 bei etwa einem Fünftel der Kommunen mit Wasserbeteiligung die Beteiligung Überschüsse ab, und Wasser zählt mit 33 Prozent zu den besonders oft im steuerlichen Querverbund vertretenen Sparten. Für die kommenden fünf Jahre rechnen jedoch etwas weniger Kommunen mit Abführungen; die KfW verweist auf die großen Investitionsaufgaben, etwa bei der Klimaanpassung [2]. Eine Gewinnabführung aus der Wassersparte, die heute den Querverbund stützt, steht damit in Konkurrenz zur Eigenfinanzierung der Investitionen – ein Zielkonflikt, den der Beitrag Konzern Kommune: Stadtwerke und der Haushalt 2027 für die Energiesparte beschreibt.

Die Versorger selbst setzen auf Förderung: 68 Prozent der Unternehmen in der VKU-Umfrage wünschen Fördermöglichkeiten für den Umbau, 80 Prozent einen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei Nutzungskonflikten [1]. Ob und wie Länder Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Wasser öffnen, ist eine Frage an die jeweilige Landesregelung.


Was Kämmereien jetzt tun können

  1. Investitionspläne anfordern: Von Stadtwerk oder Zweckverband einen Investitionsplan bis mindestens 2035 verlangen, mit ausgewiesenem Anteil für Spitzenlast, Speicher und Klimaanpassung.
  2. Umlagerisiko beziffern: Für jede Zweckverbandsmitgliedschaft die erwartete Umlage der nächsten zehn Jahre in die mittelfristige Finanzplanung übernehmen.
  3. Entgeltstruktur prüfen: Das Verhältnis von Grund- und Mengenentgelt an der tatsächlichen Fix- und Variabelkostenstruktur ausrichten.
  4. Gewinnabführung abwägen: Abführungen aus der Wassersparte gegen den Eigenkapitalbedarf für Investitionen stellen und die Folgen für den Querverbund mitrechnen.
  5. Rechtsform im Blick halten: Bei einer Umstellung zwischen Gebühr und Preis die unterschiedliche Aufsicht – Kommunalaufsicht oder Kartellbehörde – berücksichtigen.
  6. Landesabgaben einplanen: Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt frühzeitig in Kalkulation und Haushaltsplanung abbilden.
  7. Fachkräfte sichern: Wasserversorger suchen Ingenieure, Techniker und Kaufleute – offene Stellen bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.

Quellen

  1. Wasserversorgung: Sommer 2026 fordert Versorger heraus – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 2. September 2026
  2. KfW-Kommunalpanel 2026 – KfW Research – Juni 2026
  3. Klimakosten in der Wasserversorgung – Pilot-Studie – BDEW und DVGW, Fichtner Management Consulting – August 2025
  4. Klimawandel treibt Investitionsbedarf in der Wasserversorgung – BDEW – 3. November 2025
  5. Trinkwasser-Resilienz: Interview mit der Bodensee-Wasserversorgung – Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) – 28. August 2025
  6. Art. 42 KommZG – Deckung des Finanzbedarfs – Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  7. Wasser wird teurer: Neue Landesabgabe trifft Tausende Haushalte – Nordkurier – 17. Juli 2026
  8. § 31 GWB – Verträge der Wasserwirtschaft – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  9. § 185 GWB – Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – abgerufen 13. Oktober 2026
  10. Trinkwasserpreise gestiegen – Landesregierung Baden-Württemberg – 27. März 2025
  11. Deutlicher Anstieg der Trink- und Abwasserentgelte in Sachsen, Medieninformation 54/2026 – Statistisches Landesamt Sachsen – 13. April 2026
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