Ermächtigung in der Haushaltssatzung, Verpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen sind nötig, wenn ein Bauvorhaben über mehrere Jahre läuft oder Verträge künftige Zahlungen auslösen. Sie binden spätere Haushalte und werden deshalb gesondert ausgewiesen.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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