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1. November 2026

Aufgabenkritik 2026: Wie Dortmund, Stuttgart und Nürnberg ihre Konsolidierung aufbauen

Dortmund sucht einen dreistelligen Millionenbetrag, Nürnberg mindestens 122 Mio. €: Was die Verfahren der Großstädte Kämmereien für 2027 zeigen.

Redaktion  ·  2026-11-01  ·  6 Minuten Lesezeit

Am 12. November wollen Kämmerer Thorsten Bunte und Oberbürgermeister Alexander Kalouti den Dortmunder Haushaltsentwurf 2027 in den Rat einbringen, ergänzt um ein Konsolidierungsprogramm [1]. Die Stadt erwartet ein deutliches Defizit, Bunte spricht von einem nötigen dreistelligen Millionenbetrag [1]. Nürnberg berät sein Konsolidierungskonzept ebenfalls im November [2], Stuttgart hat seine Aufgabenkritik im Frühjahr gestartet [3], Münster kündigt Sparvorschläge für das erste Quartal 2027 an [4].

Die Ausgangslage ist überall ähnlich: Die Kommunen meldeten im ersten Halbjahr 2026 ein Finanzierungsdefizit von 20,1 Milliarden Euro, die Personalausgaben stiegen um 5,2 Prozent, die sozialen Leistungen um 3,9 Prozent [5]. Die Steuerschätzung vom Oktober bringt für 2027 zwar ein Plus, schließt diese Lücken aber nicht. Interessant sind deshalb die Verfahren: Wer jetzt ein Programm aufsetzt, kann aus den öffentlich dokumentierten Wegen der Großstädte viel übernehmen, auch mit einem Bruchteil des Personals.


Was Aufgabenkritik leistet

Eine Haushaltssperre verschiebt Ausgaben, eine Wiederbesetzungssperre hält Stellen frei. Beide wirken schnell, verändern aber den Aufgabenbestand nicht. Genau dort setzt die Aufgabenkritik an. Stuttgart teilt sie in zwei Fragen [3]:

Der Nürnberger Stadtkämmerer Thorsten Brehm begründet in seiner Einbringungsrede vom 30. September, warum beide Fragen zusammengehören: Wer nur Stellen streicht, Aufgaben und Standards aber unverändert lässt, bekommt längere Bearbeitungszeiten, Rückstände und zusätzliche Belastung der Beschäftigten. Seine Formel: „Das Rasenmäherprinzip hilft uns dabei nicht weiter.“ [2]

Auch die Aufsicht fragt inzwischen genau danach. Das Regierungspräsidium Stuttgart verlangt von der Landeshauptstadt eine Überprüfung der freiwilligen Aufgaben, der Art der Umsetzung von Pflichtaufgaben sowie der „in wirtschaftlich guten Zeiten eingeführten Standards“ [3]. In Erlangen wiederum ist die Bedarfszuweisung des Freistaats von rund 15,25 Millionen Euro daran geknüpft, dass die Stadt Konsolidierungsmaßnahmen nachweislich prüft und umsetzt; der Stadtrat beschloss im April Einsparungen von rund 940.000 Euro bei den freiwilligen Leistungen für 2026 [6]. Eine dokumentierte Aufgabenkritik ist damit auch ein Argument gegenüber der Aufsicht.


Stuttgart: Das Verfahren in sechs Schritten

Den ausführlichsten öffentlichen Bauplan liefert der Stuttgarter Bericht an den Verwaltungsausschuss vom Juni. Die Stadt erwartet für 2025 ein Defizit von rund 700 Millionen Euro und einen weiteren strukturellen Konsolidierungsbedarf von rund 700 Millionen Euro bis 2031 [7]. Das Verfahren im Überblick [3]:

  1. Eigene Struktur: Ein Steuerungskreis unter Federführung des Finanzbürgermeisters legt Leitlinien fest und priorisiert. Eine Programmleitung führt die Arbeit zusammen. Die Aufgabenkritik selbst verantwortet die Abteilung für Organisationsstrategie und -entwicklung.
  2. Frühe Beteiligung: Am 6. Mai tagten Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amts- und Eigenbetriebsleitungen mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) in einer Klausur und erarbeiteten dort die Kriterien gemeinsam.
  3. Vorausgefüllte Vorlage: Ende Mai erhielten Ämter und Eigenbetriebe ein zugeschnittenes, soweit möglich zentral vorausgefülltes Template mit vier Wochen Frist. Erhoben werden alle Aufgaben, denen Sach- und Personalkosten zugeordnet werden.
  4. Potenziale aus den Ämtern: Bis August sollten die Ämter Konsolidierungspotenziale erarbeiten, weil sie ihre Aufgaben am besten kennen.
  5. Gegenstrom: Eine zentrale Stelle prüft die Meldungen gegen, die Querschnittseinheiten ergänzen übergreifende Vorschläge.
  6. Monitoring: Eine Liste je Teilhaushalt zeigt den Stand beschlossener Maßnahmen mit drei Status. Wird ein Ziel nach aktuellem Stand verfehlt, legt das Fachamt Alternativen vor. Der Ausschuss erhält den Bericht mindestens quartalsweise.

Zentral gesteuerte Instrumente sollen erst greifen, wenn die Aufgabenkritik zu wenig oder zu spät wirkt [7]. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht vorgesehen, Stellen sollen über natürliche Fluktuation sowie Prozess- und Digitallösungen entfallen [8]. Der Bericht für das dritte Quartal war für den 23. September geplant [3]; die Angaben hier stammen aus dem Juni-Bericht.


Nürnberg: Zehn Prüffelder statt Einheitsquote

Nürnberg beziffert den Bedarf offen. Für 2027 klafft zwischen dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und der ordentlichen Tilgung eine Lücke von rund 92 Millionen Euro. Mit 30 bis 40 Millionen Euro Risikoaufschlag für Jugendhilfe und Bezirksumlage liegt der Verbesserungsbedarf bei mindestens 122 Millionen Euro und wächst bis 2030 auf mehr als 169 Millionen Euro im Jahr [2]. Die im Frühjahr genannten 80 Millionen Euro jährlich reichen nach Brehms Darstellung nicht mehr aus [2].

Das Konzept folgt den zehn Prüffeldern des Freistaats: Investitionen, Personalausgaben, kommunale Einrichtungen, disponible und freiwillige Leistungen, Beteiligungen, Vermögen, Schuldendienst, Verpflichtungen außerhalb des Kernhaushalts, Einnahmen und Haushaltsvollzug [2]. Kein Bereich ist ausgenommen, und trotzdem gibt es keine Einheitsquote. Die Rede nennt die Sortierfragen: Was ist gesetzlich gebunden, was unverzichtbar, wo lassen sich Standards ändern, was lässt sich anders organisieren, was strecken, wo gibt es Mehreinnahmen? [2]

Bemerkenswert ist die Bandbreite der Hebel. Der Verkehrsbetrieb VAG soll Einsparvorschläge von rund 10 Millionen Euro vorlegen, über die der Stadtrat entscheidet. Ein vorgeschlagener Vollstreckungsaußendienst soll rund 2,8 Millionen Euro im Jahr zusätzlich einbringen. Für neue Investitionen soll künftig gelten: Entlastung an anderer Stelle oder gesicherte Zusatzfinanzierung [2]. Vermögensverkäufe stuft Brehm ausdrücklich als Beitrag zu Liquidität und Investitionen ein, ein strukturelles Defizit gleichen sie nicht aus [2].


Dortmund: Erst Ideen, dann Vorgaben

Dortmund verzeichnete 2025 ein Minus von rund 353 Millionen Euro, für 2026 werden mehr als 200 Millionen Euro prognostiziert. Ziel des Programms ist, eine verpflichtende Haushaltssicherung unter Aufsicht der Bezirksregierung zu vermeiden [1]. Die Vorschläge entstehen in Workshops der Dezernate und Fachbereiche, eine pauschale Vorgabe gibt es zunächst nicht. Neben Kürzungen geht es um einfachere und wirtschaftlichere Prozesse; Einschnitte schließt Bunte auch bei Pflichtaufgaben nicht aus. Die Politik berät nach der Einbringung am 12. November, vorab veröffentlicht die Verwaltung keine Einzelvorschläge [1].

Vier Programme im Vergleich (Stand 01.11.2026)
  • Dortmund: dreistelliger Millionenbetrag · Workshops · Einbringung 12.11.2026 [1]
  • Nürnberg: mindestens 122 Mio. € für 2027 (inkl. Risikoaufschlag) · zehn Prüffelder · Beschluss mit dem Haushalt im November [2]
  • Stuttgart: rund 700 Mio. € strukturell bis 2031 · Erhebung aller Aufgaben · Quartalsbericht [3][7]
  • Münster: Haushaltslücke über 90 Mio. € · Haushaltssperre · Sparvorschläge im ersten Quartal 2027 [4]

Spielraum bei Standards: Hessen öffnet eine Tür

Wer Standards prüft, stößt schnell auf Landesrecht. Hessen hat dafür mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz vom 5. Februar 2026 ein eigenes Verfahren geschaffen: Kommunen können beim Land Befreiungen von landesrechtlichen Standards für höchstens vier Jahre beantragen, auch gemeinsam oder über ihre Spitzenverbände [9]. Bundes- und EU-Recht bleiben unberührt, bei Weisungsaufgaben und Auftragsangelegenheiten gelten engere Grenzen. Das Gesetz läuft bis Ende 2032 [9].

Dasselbe Gesetz ergänzt die Hessische Gemeindeordnung: Gemeinden können auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichten, wenn der Ausgleich von Ergebnis- und Finanzhaushalt in der Planung innerhalb von bis zu zwei Jahren wieder erreicht werden soll (§ 92a Abs. 1a HGO) [9]. Ein kurzes, belastbares Konsolidierungsprogramm bekommt dort also zusätzliches Gewicht.


Was Kämmereien jetzt tun können

  1. Aufgabenkatalog anlegen. Für jedes Amt die Aufgaben mit Sach- und Personalkosten erfassen, Pflicht und freiwillig trennen. Die Kämmerei füllt vor, was sie aus Haushalt und Stellenplan schon weiß; das Amt korrigiert.
  2. Kriterien vor den Vorschlägen festlegen. Mit Spitze, Amtsleitungen und Personalvertretung gemeinsam. Das entlastet jede spätere Debatte, denn auch Nürnberg verlangt nachvollziehbare Kriterien und ein faires Verfahren [2].
  3. Gegenprüfung einbauen. Fachämter melden, Querschnitt prüft und ergänzt. Übergreifende Potenziale wie Raum, Vergabe oder IT finden sich selten im einzelnen Amt.
  4. Auf die Prüffelder der Aufsicht abstimmen. Das eigene Raster an deren Kategorien ausrichten. Das spart Übersetzungsarbeit im Genehmigungsverfahren. Wie Betrag, Zeitpunkt und Verantwortung je Maßnahme zu dokumentieren sind, zeigt unser Ratgeber zum Haushaltssicherungskonzept.
  5. Beteiligungen einbeziehen. Zuschussbedarfe und Einsparvorschläge in die gleiche Systematik holen; der Rat entscheidet, die Gesellschaft liefert.
  6. Stellen an Aufgaben koppeln. Eine Stelle entfällt dauerhaft, wenn ihre Aufgabe entfällt oder gebündelt wird. Der richtige Zeitpunkt ist die Nachbesetzung, siehe Nachbesetzung prüfen und Wiederbesetzungssperre 2026.
  7. Monitoring von Beginn an mitplanen. Eine Liste je Budget, drei Status, Ersatzvorschlag bei Zielverfehlung, fester Berichtstermin im Ausschuss. So bleibt das Programm über den Haushaltsbeschluss hinaus lebendig.

Stuttgart nennt die Aufgabenkritik eine Daueraufgabe [3]. Das ist auch die wichtigste Lehre für kleinere Häuser: Der Aufwand lohnt sich, wenn der einmal erhobene Aufgabenkatalog jedes Jahr fortgeschrieben wird und so zum festen Teil der Haushaltsaufstellung wird. Ob die Programme ihre Beträge erreichen, zeigt sich erst in den Jahresergebnissen, wie auch der Stuttgarter Bericht festhält [3].


Quellen

  1. Neue Wege gehen: Dortmund muss beim Haushalt gegensteuern – Stadt Dortmund – 12.10.2026
  2. Rede zur Einbringung des Nürnberger Stadthaushalts 2027 – Stadtkämmerer Thorsten Brehm, Stadt Nürnberg – 30.09.2026
  3. Haushaltssicherungskonzept 2030+ – Berichterstattung 2. Quartal 2026, Vorlage 0599/2026 MV – Landeshauptstadt Stuttgart – 12.06.2026
  4. Kämmerin ordnet fehlende Einnahmen ein – Stadt Münster – 10.09.2026
  5. Kommunales Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2026 erneut bei 20,1 Milliarden Euro – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 349 – 01.10.2026
  6. Fortführung der Haushaltskonsolidierung – Stadt Erlangen – 23.07.2026
  7. Stuttgart treibt Haushaltssicherungskonzept 2030+ konsequent voran – Landeshauptstadt Stuttgart – 17.06.2026
  8. Stuttgart stellt Weichen für nachhaltige Haushaltskonsolidierung bis 2030+ – Landeshauptstadt Stuttgart – 23.04.2026
  9. Kommunales Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) vom 5. Februar 2026 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2026 Nr. 8 – 11.02.2026
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