Am 9. Oktober 2026 kündigten die nordrhein-westfälische Landesregierung und die NRW.BANK ein neues Programm an: NRW.BANK.Energienetze soll mehrheitlich kommunalen Energieversorgern ab Anfang 2027 Nachrangdarlehen von 5 bis 100 Millionen Euro je Vorhaben gewähren, für bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, mit Laufzeiten und Zinsbindungen bis 25 Jahre und vollständig vom Land garantiert [1]. Im Frühjahr hatte das Land bereits Landesbürgschaften für Investitionskredite dieser Unternehmen aufgelegt [2].
Die Programme reagieren auf eine Größenordnung, die klassische Bankkredite allein nicht tragen. Eine von PwC für die KfW erstellte Studie beziffert den Investitionsbedarf in Strom- und Gasverteilnetzen sowie in der netzgebundenen Wärme bis 2045 auf 535 Milliarden Euro; nach Innenfinanzierung und Zuschüssen bleibt eine Lücke von 346 Milliarden Euro, davon geschätzt 47 Milliarden Euro Eigenkapital [3]. Deutsche Banken haben Energieversorgern bislang rund 130 Milliarden Euro an Krediten gewährt [3]. KfW-Chefvolkswirt Dirk Schumacher: „Die klassische Kreditfinanzierung stößt dabei an ihre Grenzen.“ [3]
Für die Kämmerei stellt sich damit eine praktische Frage: Welches Instrument passt zu welchem Vorhaben – und was bedeutet es für den Kernhaushalt?
Der Konditionsunterschied: Kommune und Unternehmen
Eine Kommune ist nicht insolvenzfähig, ein kommunales Unternehmen in Privatrechtsform schon. Das schlägt sich im Preis nieder. Wie groß der Abstand sein kann, zeigt ein Gutachten für eine Breitbandgesellschaft im Landkreis Sigmaringen vom Oktober 2025 [4]: Für eine Zwischenfinanzierung bot ein Sparkassenkonsortium unbesichert 7,25 Prozent, mit 80-prozentiger Kommunalbürgschaft 6,0 Prozent. Eine Genossenschaftsbank hatte zuvor den 3-Monats-Euribor plus 1,5 Prozentpunkte angeboten, damals 3,86 Prozent – verlangte dafür aber kommunale Ausfallbürgschaften in voller Kredithöhe und eine zusätzliche Kreditaufnahme der Kommunen [4]. Die Zahlen gelten für diesen Einzelfall, verdeutlichen aber die Logik: Je stärker die Kommune einsteht, desto günstiger der Zins – und desto größer ihr Risiko.
Instrument 1: Kommunalkredit und Konzernkredit
Der Kommunalkredit bleibt das Rückgrat der kommunalen Investitionsfinanzierung. Nach dem KfW-Kommunalpanel 2026 nutzte rund die Hälfte der befragten Kommunen Kommunalkredite; ihr Anteil an der Investitionsfinanzierung stieg 2025 um 4 Prozentpunkte auf 27 Prozent [5].
Für Unternehmen wird das Instrument über den Konzernkredit zugänglich: Die Kommune nimmt den Kredit auf und leitet ihn an ihre Gesellschaft weiter. Niedersachsen hat diesen Weg nach einer Experimentierphase zum 1. Februar 2025 dauerhaft in § 121a NKomVG geregelt [6]:
- Zulässig für Investitionen der Daseinsvorsorge, etwa Energie, Wasser, ÖPNV, Wohnraum oder Bildung, auch als Zwischenfinanzierung.
- Begünstigt sind Eigengesellschaften, kommunale Anstalten, Mehrheitstöchter und unter Voraussetzungen Enkelunternehmen.
- Die Vertretung entscheidet; Voraussetzung sind dargelegter Investitionsbedarf, positive Bonitätsprognose und ein Vertragsentwurf; die Anzeigefrist bei der Kommunalaufsicht beträgt sechs Wochen.
- Konzernkredite werden nicht in der Haushaltssatzung festgesetzt; Ein- und Auszahlungen sind haushaltsunwirksam.
- Ob ein Zinsaufschlag an das Unternehmen weitergereicht werden muss, prüft die Kommune beihilferechtlich selbst [6].
Der Vorteil liegt im Zins, die Verantwortung in der Bonitätsprüfung: Die Kommune trägt das Ausfallrisiko ihrer Gesellschaft gegenüber der Bank.
Instrument 2: Förderbanken des Bundes und der Länder
Die KfW finanziert kommunale Unternehmen über den Investitionskredit IKU (148). Er wird über die Hausbank beantragt, umfasst bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und im seit 1. Februar 2026 geöffneten Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro, bei Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren [7]. Der Zins hängt von Bonität und Sicherheiten ab. Laut Konditionenübersicht vom 9. Oktober 2026 reicht der maximale Sollzins für die Variante 20 Jahre Laufzeit, 3 tilgungsfreie Jahre und 10 Jahre Zinsbindung von 4,85 Prozent in Preisklasse A bis 11,25 Prozent in Preisklasse I [8].
Daneben haben mehrere Länder 2025 und 2026 eigene Instrumente geschaffen, vor allem für Energieversorger:
- Hessen: Die WIBank stellt landesverbürgte Nachrangkredite bereit; der Bürgschaftsrahmen beträgt 1 Milliarde Euro, je Antragsteller höchstens 100 Millionen Euro und höchstens 30 Prozent der Finanzierung, Laufzeit bis 30 Jahre. Voraussetzung ist eine Bonität entsprechend BBB oder besser; Anträge sind bis 28. Dezember 2028 möglich [9].
- Nordrhein-Westfalen: Landesbürgschaften bis 80 Prozent und bis 250 Millionen Euro je Vorhaben für 2026 und 2027 [2], ab 2027 zusätzlich Nachrangdarlehen der NRW.BANK [1].
- Weitere Länder: Nach einer Übersicht von Rödl & Partner bietet Sachsen-Anhalt Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bis 30 Jahre, Schleswig-Holstein ein Bürgschaftsprogramm für Wärmenetze und Thüringen ein kommunales Investitionsprogramm, das auch Kapitalzuführungen an Unternehmen einschließt [10].
Nachrangkapital hat für Kämmereien einen besonderen Vorteil: Es stärkt die Eigenkapitalbasis aus Sicht der Banken, ohne dass der Kernhaushalt Kapital zuführen muss.
Instrument 3: Schuldschein
Das Schuldscheindarlehen bleibt in der kommunalen Familie die Ausnahme: Nur 3 Prozent der Kommunen im KfW-Kommunalpanel nutzten es 2025 [5]. Wie es mit dem Konzernkredit kombiniert werden kann, zeigt Bonn. Die Stadt platzierte 2026 ihren ersten Nachhaltigkeitsschuldschein; wegen hoher Nachfrage wurde das Volumen von 100 auf 150 Millionen Euro erhöht, bei einem Anlegerinteresse von rund 295 Millionen Euro und 16 institutionellen Investoren [11]. Rund 30 Millionen Euro fließen an die Stadtwerke Bonn, die ihren Anteil als Konzernkredit der Stadt erhalten [11][12]. Stadtkämmerer Michael Fark ordnet ein: „Der Kommunalkredit bildet weiterhin das Fundament unserer Finanzierung“ [11]. Für größere Versorger nennt die KfW Schuldscheindarlehen ausdrücklich als eine Möglichkeit, die Finanzierungslücke zu schließen [3].
Instrument 4: Bürgschaft
Die Kommunalbürgschaft verbilligt den Bankkredit des Unternehmens, verlangt aber Genehmigung, eine marktübliche Avalprovision und bindet Haftungskapital. Details beschreibt unser Beitrag Bürgschaft und Patronatserklärung 2026.
| Instrument | Kreditnehmer | Wirkung im Kernhaushalt | Typische Grenze |
|---|---|---|---|
| Konzernkredit (Nds.) | Kommune, Weiterleitung | nicht in der Haushaltssatzung, Zahlungen haushaltsunwirksam [6] | Anzeige, Bonitätsprognose [6] |
| KfW IKU (148) | Unternehmen | keine | bis 50 bzw. 100 Mio. Euro je Vorhaben [7] |
| Landes-Nachrangkredit | Unternehmen | keine | bis 30 % der Investition [1][9] |
| Schuldschein | Kommune oder Unternehmen | bei Kommune: Kredit im Haushalt | Mindestvolumen, Bonn: 100 Mio. Euro [12] |
| Kommunalbürgschaft | Unternehmen | Eventualverbindlichkeit | höchstens 80 % Ausfall |
- Finanzierungslücke Netze und Wärme bis 2045: 346 Mrd. Euro, davon 47 Mrd. Euro Eigenkapital [3]
- Kommunalkredite: 27 % der kommunalen Investitionsfinanzierung 2025 [5]
- KfW IKU 148 (20/3/10): max. Sollzins 4,85 % (A) bis 11,25 % (I), Stand 9. Oktober 2026 [8]
- NRW.BANK.Energienetze: 5–100 Mio. Euro Nachrang je Vorhaben, Start Anfang 2027 [1]
- Hessen EnergieFonds: 1 Mrd. Euro Bürgschaftsrahmen, max. 100 Mio. Euro je Antragsteller [9]
- Bonner Nachhaltigkeitsschuldschein: 150 Mio. Euro, davon rund 30 Mio. Euro für die Stadtwerke [11]
Was Kämmereien jetzt tun können
- Finanzierungsbedarf bündeln: Von den Gesellschaften eine Investitions- und Finanzierungsplanung bis 2035 anfordern, getrennt nach Eigenkapital- und Fremdkapitalbedarf.
- Konditionen vergleichen: Für größere Vorhaben Angebote mit und ohne kommunale Absicherung einholen und die Differenz als Entscheidungsgrundlage dokumentieren.
- Landesrecht prüfen: Klären, ob das eigene Land einen Konzernkredit oder eine Weiterleitung erlaubt und welche Anzeige- oder Genehmigungspflichten gelten.
- Förderprogramme früh einbinden: KfW- und Landesprogramme vor Vorhabensbeginn beantragen – bei der KfW gilt der Antrag vor Baubeginn oder Liefervertrag [7].
- Nachrangkapital nutzen: Prüfen, ob Landesprogramme Kapitalzuführungen aus dem Kernhaushalt ersetzen können.
- Kapitalmarkt testen: Bei größerem, wiederkehrendem Bedarf einen gemeinsamen Schuldschein von Stadt und Gesellschaften prüfen, wie ihn Bonn umgesetzt hat.
- Personal sichern: Finanzierungskompetenz in Kämmerei und Unternehmen aufbauen – offene Stellen kommunaler Unternehmen bündelt das Verzeichnis kommunaler Unternehmen.
Wie die Finanzierung der Gesellschaften mit Gewinnabführung und Eigenkapital zusammenhängt, zeigt Konzern Kommune: Warum Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Verkehrsbetriebe über den Haushalt 2027 mitentscheiden; Strategien für den Kernhaushalt beschreibt Kommunale Schulden aktiv managen.
Quellen
- Landesregierung und NRW.BANK stärken kommunale Energieversorger – Land Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung – 9. Oktober 2026
- Nordrhein-Westfalen erleichtert Finanzierung der Energiewende – Land Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung – 19. März 2026
- Energieversorger müssen bis 2045 insgesamt 535 Milliarden Euro in die regionale Energiewende investieren – KfW / KfW Research – 10. November 2025
- Gutachterliche Stellungnahme bezüglich der Fremdüblichkeit und Marktgerechtigkeit von Darlehenskonditionen – SLT Treuhand GmbH für die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft – 20. Oktober 2025
- KfW-Kommunalpanel 2026 – KfW Research / Deutsches Institut für Urbanistik – Juni 2026
- Kommunale Konzernfinanzierung in Niedersachsen – Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport – abgerufen 13. Oktober 2026
- IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) – KfW – abgerufen 13. Oktober 2026
- Konditionenübersicht KfW-Programm 148 – KfW – Stand 9. Oktober 2026
- EnergieFonds – Landesverbürgtes Nachrangkredit für Stadtwerke / kommunale Energieversorgungsunternehmen – Land Hessen – November 2025
- Kommunales Kapital für EVU: Neue Länderprogramme eröffnen kommunalen Energieversorgern zusätzliche Spielräume – Rödl & Partner – 15. April 2026
- Bonn platziert erfolgreich ersten Nachhaltigkeitsschuldschein für ökologische Projekte – Meldung der Bundesstadt Bonn, veröffentlicht bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg – 4. Juni 2026
- Vermarktungsstart für ersten Nachhaltigkeits-Schuldschein der Bundesstadt Bonn – Meldung der Bundesstadt Bonn, veröffentlicht bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg – 14. April 2026